Jans Beat · Nationalrat · 2017-05-29
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-29
Wortprotokoll
Ich habe die Ehre, hier die Haltung der SP-Fraktion zu diesen Minderheitsanträgen darzulegen. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.
Die SP-Fraktion wird bei Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 16 Absätze 1 und 7 nicht der Minderheit Bäumle folgen. Wir haben zwar grosse Sympathie für sein Anliegen, die Planungsprozesse zu beschleunigen, nur zweifeln wir sehr, dass dieser Ansatz dann auch zielführend sein wird. Im Gegenteil, wir befürchten längere und kompliziertere Verfahren, wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen. Wir weisen darauf hin, dass der Bundesrat in der Strategie Stromnetze Vereinfachungen vorgesehen hat, dass z. B. in Artikel 16 explizit Vereinfachungen aufgenommen wurden. Den Spiess aber umzudrehen und grundsätzlich einmal alle Projekte von Plangenehmigungsverfahren auszunehmen und das Eidgenössische Starkstrominspektorat immer zu umgehen, halten wir für problematisch.
Bei Artikel 15a Absätze 2 und 3 geht ja es um Dienstbarkeiten. Wir bitten Sie, dem Ständerat und nicht der Minderheit Knecht zu folgen. Wir wollen, dass mit der Errichtung einer Dienstbarkeit, welche den Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen betrifft, auch das Recht erteilt wird, Daten Dritter durchzuleiten. Damit kann die bestehende Infrastruktur besser, effizienter genutzt werden, und es müssen keine unnötigen Parallelinfrastrukturen erstellt werden. Für die Entwicklung sogenannt smarter Netze ist die Datenübertragung wichtig. Wir sehen beim Beschluss des Ständerates keine Nachteile für die betroffenen Grundeigentümer. Wir haben im Gegenteil den Eindruck, die Minderheit Knecht - also die Gegner der Energiestrategie - wolle die Entwicklung zukunftsfähiger Infrastruktur mit diesem Antrag unnötig behindern.
Zu Artikel 15b Absatz 1: Die SP-Fraktion unterstützt hier die Mehrheit. Wir sehen nicht, welche Auswirkungen der Antrag der Minderheit Wasserfallen hätte. Aus unserer Sicht bringt er gar nichts. Theoretisch könnte die Situation auftreten, dass die Kabelleitung günstiger ist, und dann müsste man die Ausnahme für die Freileitung definieren. Der Antrag ist wenig zielführend, der bestehende Text ist eindeutig besser. Wir würden mit einer Zustimmung zum Antrag der Minderheit Wasserfallen eine sinnlose Differenz zum Ständerat schaffen.
Bei Artikel 15c Absatz 2 geht es um den Mehrkostenfaktor bei der Erdverlegung. Die SP-Fraktion bittet Sie, im Sinne der Minderheit II (Semadeni) sicherzustellen, dass der Kostenvergleich umfassend erfolgt und die Energieverluste beim Transport sowie die unterschiedliche Lebensdauer mitberücksichtigt werden. Das sind volkswirtschaftlich gesehen eigentlich Selbstverständlichkeiten. Der Antrag der Minderheit I (Imark) verzögert den Netzausbau und widerspricht dem Zweck dieser Vorlage. Der Antrag der Minderheit III (Imark) ist aus unserer Sicht unnötig. Die Versorgungssicherheit muss immer, so oder so, gegeben sein. Sie hat beim Mehrkostenfaktor nichts zu suchen.
Artikel 15c Absatz 3: Hier folgt die SP-Fraktion der Minderheit Girod und damit dem Bundesrat. Der Ständerat will private Finanzierung ermöglichen. Das wollen wir auch, aber das muss man nicht ins Gesetz schreiben. Der Ständerat schafft mit demselben Absatz aber eine Ausnahme ab, die bisher galt, nämlich die, dass eine Erdverkabelung ausnahmsweise möglich sein kann, wenn eine erhebliche Entlastung eines betroffenen Gebiets erzielt werden kann. Eine erhebliche Entlastung liegt beispielsweise dort vor, wo Projekte in Bevölkerungsnähe oder in Schutzgebieten realisiert werden müssen und wo man mit dem Mehrkostenfaktor finanziell an die Grenze gelangt. Dort könnte mit einer kleinen Überschreitung des Mehrkostenfaktors eine umso höhere Entlastung des betroffenen Gebiets herbeigeführt werden, und man hätte einen offensichtlichen Mehrwert für Raum oder Umwelt. Deshalb bitten wir Sie, die Minderheit Girod zu unterstützen.
Zu Artikel 16g Absatz 2: Die SP-Fraktion folgt hier natürlich ihrem werten Mitglied Semadeni. Wir bitten Sie, den Teil zu streichen, der besagt, dass das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nur berücksichtigt werden soll, wenn es rechtzeitig vorliegt. Sie wissen - und auch der Bundesrat hat dies bereits gesagt -, dass die ENHK nicht über genügend Mittel verfügt, um allenfalls auch noch zusätzliche Gesuche rechtzeitig zu prüfen. Wir brauchen aber diese Gutachten, sonst werden die Prozesse langsamer, und es wird mehr Einsprachen geben. Das wäre nicht im Sinne dieses Gesetzes.