Grunder Hans · Nationalrat · 2017-05-29
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-05-29
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst noch kurz zum Einzelantrag Guhl unserer BDP-Fraktion: Ich hoffe, dass der auch unbestritten ist, denn eigentlich gehört er in die Redaktionskommission. Die Vorlage enthält Begriffe in der [PAGE 750] Legiferierung, die nicht stimmen. Die sieben Ebenen des Stromnetzes sind eindeutig definiert. 36 Kilovolt gehört zur Netzebene 5; Spannungen grösser als 36 Kilovolt und kleiner als 220 Kilovolt gehören zur Netzebene 3. In den im Einzelantrag Guhl erwähnten Artikeln der Vorlage ist diese Definition nicht korrekt wiedergegeben. Zum Beispiel erfasst Artikel 26a Absatz 1 des Gesetzes gemäss Vorlage Anlagen mit einer Spannung von 36 Kilovolt und höher, also die Netzebenen 1 bis 5. Gemäss Botschaft betrifft dieser Absatz jedoch die Netzebenen 1 bis 3. Ich hoffe, dass die Kommissionssprecher vielleicht noch ein Wort dazu sagen. Dann wird sich sicher ebenfalls die Bundespräsidentin dazu äussern, damit diese Änderungen, die verschiedene Artikel betreffen, dann auch angenommen werden.
Jetzt zu den Minderheitsanträgen, die hier eingereicht worden sind: Die BDP-Fraktion lehnt sämtliche dieser Anträge ab. Insbesondere findet die BDP die Minderheitsanträge, die den Faktor betreffen, unglücklich. Wir sind der Meinung, dieser Mehrkostenfaktor 3, den wir klipp und klar, glasklar ins Gesetz schreiben, lässt keinen Spielraum offen, keine Interpretationen usw. Vielmehr ist klar: Wenn der Faktor 3 nicht überschritten wird, verlegt man die Leitungen in den Boden, wenn er überschritten wird, eben nicht. Das gibt Rechtssicherheit. Im Gegensatz zu der Begründung der einzelnen Minderheitsanträge ist die BDP-Fraktion hier klar der Meinung, dass eben mit dieser Klarheit im Gesetz die Verfahren beschleunigt werden und nicht verzögert. Es besteht Rechtssicherheit, und deshalb unterstützen wir hier ganz klar die Mehrheit.
Noch ein Wort zum Antrag der Minderheit II (Semadeni): Sie verlangt ein Gutachten. Sie mögen sich erinnern, wir haben lange bei der Diskussion der Energiestrategie 2050 darüber diskutiert und haben dort einen wichtigen Gesetzesartikel gemacht, der eben den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Landschaftsschutz gleichstellt. Das genügt. Möglicherweise kann man das in den Verordnungen noch etwas präzisieren. Aber das im Gesetz zu verlangen geht der BDP ganz klar zu weit.