Föhn Peter · Ständerat · 2017-05-29
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-29
Wortprotokoll
Der Bundesversammlung wird beantragt, mit einfachem Bundesbeschluss Änderungen in den Verfassungen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Genf und Jura zu gewährleisten. Die Verfassungsänderungen betreffen unterschiedliche Themen. Ich stelle Ihnen ganz kurz folgende kantonale Verfassungsänderungen vor:
- Im Kanton Basel-Stadt geht es um die Erweiterung des parlamentarischen Instrumentariums.
- Im Kanton Basel-Landschaft geht es um die Einführung einer Gewerbeparkkarte und um die Konstituierung des Landratspräsidiums.
- Im Kanton Tessin geht es um Sozialrechte und Sozialziele.
- Im Kanton Genf geht es um die Revision der Staatsrechnung durch den Rechnungshof und um die Seequerung.
- Im Kanton Jura geht es um die Änderung des kantonalen Initiativ- und Referendumsrechts der Gemeinden.
Steht eine kantonale Verfassungsbestimmung im Einklang mit dem Bundesrecht, so ist die Gewährleistung zu erteilen. Erfüllt sie diese Voraussetzung nicht, so wäre die Gewährleistung zu verweigern. Aus Sicht der SPK gibt es aber keine Probleme mit dem Bundesrecht, sodass diesen Verfassungsänderungen zugestimmt werden kann respektive diese gewährleistet werden können. Ich bitte Sie, das zu tun.