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Schmid Martin · Ständerat · 2017-05-29

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-29

Wortprotokoll

Die Motion Markwalder 14.3801, "Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben", beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vorzulegen, die wirksame Sanktionen einführt, falls Reiseveranstalter und Reisevermittler ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen.

Zur Begründung bringt die Motionärin insbesondere vor, dass das Bundesgesetz über Pauschalreisen verlange, dass der Veranstalter oder Vermittler für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen müsse. Schätzungsweise ein Viertel der Reisebüros in der Schweiz sei jedoch nicht mittels eines Reisegarantiefonds für diese Fälle abgesichert, was einerseits eine Lücke im Kundenschutz und andererseits eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Branche darstelle.

Wie der Bundesrat selbst in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3187 ausführt, hat der Gesetzgeber damals bei der Beratung des Pauschalreisegesetzes die Sanktionsmöglichkeiten aus dem Gesetz gestrichen und sich beim Vollzug allein auf die Konsumentinnen und Konsumenten und ihre zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten verlassen. Es ist auch eine Tatsache, dass sich der Reisemarkt und die Reisebranche in den vergangenen zwanzig Jahren dynamisch und teilweise auch anders als erwartet entwickelt haben.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, und der Nationalrat hat die Motion am 14. September 2016 ebenfalls oppositionslos angenommen. Auch unsere Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Wir sind der Auffassung, dass auch der vom Bundesrat vorgezeichnete Weg, dass im Sinne eines runden Tisches mit der Branche auch einmal eine breitere Auslegeordnung zu den Problemen vorgenommen wird, als dies die Motion verlangt, der richtige Weg ist, denn es gibt in der Reisebranche gewisse Systemmängel. Ein Viertel der Reisebüros wäre, falls dies stimmt, bei Zahlungsunfähigkeit nicht versichert. Gleichzeitig wissen wir, dass die Garantiefonds Probleme haben, auch die Rückversicherung vornehmen zu können. Wir haben auch die Probleme der Versicherungsunterstellung und die offene Frage, welche Aufsicht hier zu greifen hat, zu diskutieren.

Deshalb kam die Kommission mit einer überwältigenden Mehrheit zur Auffassung, dass es richtig ist, dass der Bundesrat sich einmal diesem Thema widmet. Er soll aber nicht nur das Thema der Sanktionen anschauen, sondern auch die Rechtsentwicklung in der EU in die Beurteilung einbeziehen, weil beispielsweise Holland heute ein anderes System anwendet. In diesem Kontext können dann eben auch zusammen mit den Branchenvertretern die Lösungsmöglichkeiten angeschaut werden. Es geht darum, einerseits für die Konsumentinnen und Konsumenten den Schutz zu gewährleisten und andererseits gleich lange Spiesse innerhalb der Branche zu erarbeiten.

In diesem Sinne beantragt die Kommission dem Rat, die Motion anzunehmen, aber eben vielleicht mit einem ein bisschen breiteren Fokus, als er in der Motion zum Ausdruck kommt.