Minder Thomas · Ständerat · 2017-05-29
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-29
Wortprotokoll
Diese Motion und ihre beantragte Annahme durch den Bundesrat sind ein Indiz, dass Bundesbern seiner eigenen Umsetzung der Initiative "gegen Masseneinwanderung" nicht traut. Obwohl alle Zahlen und Daten zur Stimmung im Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft längstens bekannt und vorhanden sind, wollen wir nun die Verwaltung mit noch mehr Administration beschäftigen. Ich frage mich ernsthaft, welche Daten der monatlichen Statistiken vonseiten des Seco, des Bundesamtes für Statistik und [PAGE 334] der Kantone und ihrer regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) nicht genügen sollten, um festzustellen, ob die Arbeitslosenzahlen mit der nun vorgeschlagenen Meldung von offenen Stellen durch den Arbeitgeber zurückgegangen sind oder nicht. Monat für Monat publiziert das Seco eine dreissigseitige Statistik "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt". Wir haben und kennen also all diese Zahlen. Wir kennen auch die Berufsgruppen und Branchen, wie zum Beispiel Gastro und Bau, welche für den Grossteil der Arbeitslosen verantwortlich sind.
Dass wir nun mit einer Motion - inhaltlich ist sie ja eher ein Postulat - Aufträge geben, welche die Umsetzung oder die Nichtumsetzung einer Volksinitiative überwachen sollen, ist ein neues Phänomen. Eigentlich wollte die Masseneinwanderungs-Initiative die Zuwanderung in unser Land reduzieren. Auch diese Zahlen sind alle bereits detailliert vorhanden. Diese Motion kommt mir vor, wie wenn man täglich den Pegelstand in der Wüste messen würde. Natürlich können wir ein Monitoring aufziehen, doch etwas zu messen, von dem wir von vornherein wissen, dass es nicht funktioniert, oder etwas, was zahlenmässig schon vorhanden ist, ist absurd.
Die zweite Forderung der Motion, nämlich etwaige Abhilfemassnahmen vorzuschlagen, ist überdies bereits in der Umsetzungsgesetzgebung enthalten. Der Bundesrat hat diese Aufgabe bereits via Gesetz erhalten. Ich zitiere aus Artikel 21a Absatz 8 des Ausländergesetzes: "Erzielen die Massnahmen nach den Absätzen 1 bis 5 nicht die gewünschte Wirkung oder ergeben sich neue Probleme, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner zusätzliche Massnahmen. Bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, kann ein Kanton beim Bundesrat weitere Massnahmen beantragen."
So steht es also bereits im Gesetz. In der Regel lehnen wir Vorstösse ab, die die Verwaltung doppelt beschäftigen. Eine Zwischenfrage an Sie, Frau Bundesrätin, habe ich dennoch: Wann wird eigentlich diese Novelle, dieses Gesetz, endlich in Kraft gesetzt? Ein Referendum wurde zwar ergriffen, es ist aber nicht zustande gekommen. Die Dreijahresfrist zur Umsetzung ist am 9. Februar dieses Jahres abgelaufen. Wieso ist das Gesetz noch nicht in Kraft?
Dieses Monitoring bringt null und gar keine neuen Erkenntnisse. Es wird feststellen, dass die offenen Stellen zwar, wie vom Gesetz verlangt, dem RAV gemeldet werden, dass sich aber deswegen die Arbeitslosenzahlen nicht reduziert haben, weil die Unternehmer frei sind, trotzdem neue Ausländer aus dem Ausland anzustellen. Ohne Zwang im Gesetz, Inländer einstellen zu müssen, wird kein Arbeitgeber von sich aus billigere, besser qualifizierte Ausländer abweisen. Politisch träumen ist zwar erlaubt, doch es reduziert die Arbeitslosigkeit nicht.
Frau Bundesrätin, in den Medien konnte man lesen, dass der Bundesrat in seiner Verordnung die ominöse Schwelle, ab welcher die Arbeitgeber in einer Berufsgruppe dem RAV ihre offenen Stellen melden müssen, bei 5 Prozent festlege. Stimmt das? Stimmt diese Zahl von 5 Prozent? Wenn das stimmt, dann ist das ganze Gesetz nicht ein Inländer-light-, sondern ein Inländer-null-Gesetz. Das würde ja heissen, dass wir in der Schweiz eine Arbeitslosigkeit einer Berufsgruppe von 5 Prozent hochoffiziell und vom Bundesrat genehmigt akzeptieren und als normal und zumutbar befinden würden. Zumindest war von diesen 5 Prozent in den Medien zu lesen. Ich hatte damals bei der Gesetzesberatung Anträge eingereicht, diese Schwelle tiefer anzusetzen. Sie wurden allesamt abgelehnt. Angesichts einer so hohen Schwelle von 5 Prozent, ab welcher der Arbeitgeber seine offenen Stellen melden muss, ohne Zwang, inländisch zu rekrutieren, muss ich sagen: Statt für ein solches Modell nun ein kostspieliges Monitoring aufzuziehen, könnten wir gleich Mike Shiva fragen, ob es wirkungsvoll ist. Bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hat das Parlament den Fokus auf die Rekrutierung und die Meldung ans RAV und nicht auf die Zuwanderung gelegt. Es hat unterschlagen, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten - wie seit einiger Zeit in der Mode-, Textil- und Möbelbranche, aber auch in der Swissmem-Branche - Massenentlassungen auf die RAV-Zahlen drücken.
Die Entlassungen bei den Modehäusern Charles Vögele und Schild sind Ihnen nicht entgangen. Zudem hat die Credit Suisse in den letzten zwei Jahren Tausende von Stellen abgebaut. Ende Mai verkündete Novartis einen Stellenabbau von 500 Mitarbeitern. Warum sage ich Ihnen das? Weil es genau jene Firmen waren, welche mit grosser Vehemenz die Personenfreizügigkeit verteidigt und sich gegen die Masseneinwanderungs-Initiative gewehrt haben. Für solche Arbeitgeber, für solche Branchen ziehen wir nun ein Monitoring auf.
Obwohl es keine Abstimmung zu diesem Vorstoss gibt, wollte ich Ihnen einfach eine andere Sicht der Dinge als jene der Kommission aufzeigen.