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Vogler Karl · Nationalrat · 2017-05-30

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Was die ganze Thematik bei Artikel 1 Absatz 2 Litera c und insbesondere Artikel 6 Absätze 1, 1bis und 5 betrifft, nämlich die Teilung der Vorlage, verzichte ich auf entsprechende Wiederholungen und verweise auf unsere Ausführungen im Rahmen der Eintretensdebatte. Ich habe da gesagt, dass unsere Fraktion unterschiedliche Meinungen hat.

Ich gehe über zu Artikel 8a. Das Anliegen der Minderheit Grunder ist nicht ganz unberechtigt. Dieses ist jedoch gemäss Ausführungen der Verwaltung nicht dringlich, und es besteht eine gefestigte Praxis der Elcom. Dazu kommt, dass das Anliegen nach weiteren Abklärungen im Rahmen der nächsten Revision des Stromversorgungsgesetzes aufgenommen werden soll und dabei gleichzeitig weiter zu detaillieren ist. Entsprechend wird die Fraktion der CVP der Mehrheit folgen.

Zu Artikel 9a Absatz 1: Die Minderheit Imark will den ganzen Artikel 9a, in welchem der Szenariorahmen geregelt ist, streichen. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Der Netzentwicklungsprozess ist eines der Kernelemente dieser Vorlage. Wenn wir die Verfahren beschleunigen wollen - und das wollen wir -, so braucht es diesen Szenariorahmen als einheitliche Grundlage für die Netzplanung. Entsprechend unterstützen und verlangen diesen auch die Stakeholder der Elektrizitätsbranche. Es ist einigermassen erstaunlich, dass bei dieser Ausgangslage und entgegen der Haltung der Protagonisten die Streichung verlangt wird.

Zu Artikel 9d Absätze 1 und 4 und Artikel 22 Absatz 2bis: Auch hier bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen, dies auch unter Hinweis auf meine vorherigen Ausführungen zu Artikel 9a Absatz 1 betreffend Nichtstreichung des Szenariorahmens. Zudem ist es richtig und wichtig, dass der Mehrjahresplan der Elcom als wesentlichem Stakeholder zur Prüfung vorgelegt wird. Die entsprechende Verpflichtung und Notwendigkeit ergibt sich explizit aus Artikel 22 Absatz 2bis des Stromversorgungsgesetzes.

Schliesslich noch zu Artikel 15 Absatz 3bis beziehungsweise zum Antrag der Minderheit Genecand auf entsprechende Streichung: Auch hier beantragt Ihnen unsere Fraktion, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit und damit dem Ständerat zu folgen. Vorab gilt es festzustellen, dass es notwendig und richtig ist, die einzelnen Kosten, welche anrechenbar sind, detailliert aufzuführen. Andernfalls wird die Anrechenbarkeit, wie entsprechende Erfahrungen zeigen, bestritten, und die Fragen landen dann vor dem Bundesverwaltungsgericht. Auch richtig ist, dass dem Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung des Umfangs der Anrechenbarkeit der Kosten zugeteilt wird. Damit findet eine Limitierung statt. Falsch wäre es aber, den ganzen Absatz 3bis zu streichen, weil in Zukunft zweifelsohne intelligente Mess- und Steuerungssysteme eingebaut werden und die Frage der Kostentragung gelöst werden muss.

Zusammengefasst bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, in diesem Block überall der Mehrheit zu folgen. Bei der Thematik von Artikel 6 wird unsere Fraktion unterschiedlich abstimmen.