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Leuthard Doris · Bundesrat · 2017-05-30

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2017-05-30

Wortprotokoll

Wir beantragen die Ablehnung der Motion Munz.[GZ]

1. Im Lichte der Finanzkrise hat die Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen einen Bericht erstellt und ist zum Schluss gekommen, dass diese Bereiche in der Energieversorgung nicht "too big to fail" sind. Sie sind nicht systemrelevant für unser Land. Auch bei einem Konkurs käme es nicht zu Produktionsausfällen, da eine Auffanggesellschaft den Betrieb übernehmen würde.

2. Wir haben heute keine Bestimmungen zum Eigentum von Energieinfrastrukturen. Das wäre eine Novität. Wir haben sie beim Netz. Dort haben wir immer gesagt, dass das Netz ein natürliches Monopol ist. Es ist eine andere Ausgangslage. Aber ob Energieanlagen jetzt zu einem Drittel französisch, italienisch, deutsch oder schweizerisch sind, spielt für die produzierte Kilowattstunde Strom keine Rolle. Bei Alpiq - da wissen Sie es - haben wir als einen Hauptaktionär schon lange die EDF, ein französisches Unternehmen, und es hat sich nie jemand daran gestört. Deshalb halten wir es für verfehlt, hier staatliche Vorgaben zur Eigentumsstruktur zu legiferieren.

3. Ein letztes Element: Beim Wasser haben wir ja immer die Konzession. Sie müsste auch im Falle eines Verkaufs übertragen werden. Das heisst, der Konzessionsberechtigte, die öffentliche Hand - in der Regel der Kanton -, müsste auch zustimmen. Und ohne dass eine Konzession übertragen wäre, kann man ein Wasserkraftwerk nicht betreiben. Insofern ist auch hier das Risiko relativ klein.

Aus unserer Sicht ist dieser Vorstoss deshalb unnötig. Viel wichtiger ist das Stromnetz, das ist tatsächlich strategisch.