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Zanetti Roberto · Ständerat · 2017-05-30

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Auch von mir gibt es nichts Spektakuläres zu berichten.[GZ]

Zum Bundesamt für Gesundheit: Rund 95 Prozent der Aufwendungen in diesem Amt sind Transferausgaben. Der Eigenaufwand beträgt rund 159 Millionen Franken - ich präsentiere immer gerundete Zahlen -; das sind 4,2 Prozent oder 6,9 Millionen Franken unter Budget. Beim Personalaufwand gibt es eine Unterschreitung des Budgets von rund 1,5 [PAGE 339] Prozent, was rund einer Million Franken entspricht. Beim Sach- und Betriebsaufwand gibt es eine solche von 3,5 Prozent beziehungsweise 7,2 Millionen Franken. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass gewisse Vollzugsmassnahmen nicht im vorgesehenen Tempo umgesetzt werden konnten. Es ist insbesondere von der Strategie im Zusammenhang mit dem neuen Epidemiengesetz berichtet worden, dann sind Zinskosten tiefer als budgetiert ausgefallen, und schliesslich sind, nachdem man räumlich zusammengefasst hat, auch die Mietkosten tiefer ausgefallen, als man vorausgesehen hatte. Bei der Militärversicherung hat man ja eine etwas höhere Rückstellung gemacht, dies aufgrund neuer versicherungsmathematischer Berechnungsmodelle.

Wir haben mit dem Amtsvorsteher noch Fragen ein bisschen losgelöst von der Rechnung besprechen können. Wir haben unter anderem gefragt, was das Amt mache, wenn gewisse Themen nicht eindeutig nur zu seinem Amt gehören, sondern ämterübergreifend angegangen werden müssen. Wir haben dabei insbesondere an die Mobilfunkantennen-Geschichte gedacht. Sie erinnern sich vielleicht daran, wir hatten darüber eine relativ angeregte Diskussion: Viele Leute haben uns mitgeteilt, dass sie wegen dieser Mobilfunkantennen grosse gesundheitliche Probleme hätten. Der Amtsdirektor hat uns versichert, dass bei solchen Fragen ämter- und sogar departementsübergreifend zusammengearbeitet werde, also in dieser Sache zum Beispiel mit dem Bakom und bei anderen gesundheitsrelevanten Themen mit weiteren Bundesämtern.

Dann war kurz vor der Behandlung der Rechnung in der Subkommission von einem Korruptionsfall im BAG zu lesen. Wir haben das Thema kurz angesprochen. Sowohl das Generalsekretariat des Departementes als auch die Amtsleitung konnten uns bestätigen, dass sie selbstverständlich die Augen offen halten, dass sie aber nicht in einen unnötigen oder kontraproduktiven Kontrollwahn verfallen wollen. Offenbar sind genau diese Fragen regelmässig Thema der Generalsekretärenkonferenz und auch der Kadersitzungen im entsprechenden Departement.

Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Dort ist der Transferanteil noch grösser, 99,6 Prozent sind Transferaufwendungen. Das heisst, 0,4 Prozent der Mittel werden für den Betrieb aufgewendet. Ein Bundesamt mit insgesamt immerhin 324 Personen, was rund 270 "full-time equivalents" entspricht, ist ein rechter Laden, und dennoch macht der Betrieb nur 0,4 Prozent aus. Es ist also eine Ungenauigkeit in der Budgetschätzung. Die Personalausgaben liegen 0,7 Prozent unter Budget, bei den Transferausgaben, dem Löwenanteil, gab es eine Abweichung von rund 1 Prozent. Wenn also das ganze Bundesamt für Sozialversicherungen stillgelegt würde, würde man 0,4 Prozent einsparen. Wie gesagt, das ist eine Budgetungenauigkeit. Bei der Schätzung der Transferausgaben betrug die Abweichung mehr als das Doppelte. Bei der AHV waren es minus 0,3 Prozent oder 24 Millionen Franken; bei der IV - der Herr Bundesrat hat es beim Eintreten erwähnt - waren es minus 2,6 Prozent, also 94 Millionen Franken; bei den Ergänzungsleistungen zur AHV minus 1,4 Prozent, also 10 Millionen Franken; bei den Ergänzungsleistungen zur IV minus 0,9 Prozent, also 6,8 Millionen Franken. Das macht insgesamt rund 135 Millionen Franken aus.

Auch bei den Familienzulagen für die Landwirtschaft ist eine Abweichung von über 4 Prozent festgestellt worden. Dies hat man uns wie folgt erklärt: Einerseits sind es Schätzungenauigkeiten - die Zukunft hält sich nicht immer an die Voraussagen der Bundesverwaltung. Es wird aber auch erklärt mit der Abwanderung aus dem Familienzulagensystem Landwirtschaft in das normale Familienzulagensystem. Wir haben deshalb auch die Frage aufgeworfen, ob es im Vollzug nicht wesentlich einfacher wäre, wenn man beide Systeme zusammenführen würde. Das müsste gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch vertiefter angeschaut werden.

Dies nur, damit Sie sich eine Vorstellung machen können, wie haushälterisch man in diesen Bundesämtern vorgeht: Es wurde uns mitgeteilt, dass man im Rahmen des IT-Kredites zum Beispiel auf Farbdrucker verzichtet. Das heisst also, dieses Bundesamt ist dazu verdammt, schwarze Zahlen zu schreiben, weil sie schlicht und einfach rote Zahlen nicht ausdrucken können.

Noch kurz zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Ursprünglich waren dies zwei Bundesämter; diese sind zusammengeführt worden. Es hat ganz zu Beginn deshalb ein paar Unebenheiten gegeben. Mittlerweile ist das überwunden. Das Amt hat eine externe Evaluation machen lassen, die ergeben hat, dass die Kunden mit den Dienstleistungen zufrieden sind.

Auch beim BLV hat es spürbare Budgetunterschreitungen gegeben. Beim Personalaufwand haben wir minus 2 Prozent, was 0,6 Millionen Franken ausmacht. Das BLV ist rein vom Volumen her ein kleineres Amt. Beim Sach- und Betriebsaufwand haben wir minus 6,5 Prozent, das macht rund 2 Millionen Franken aus. Sie erinnern sich vielleicht, dass es im Zusammenhang mit dem neuen Lebensmittelrecht viel Bewegung in den Kulissen gab. Dazu hat uns der Amtsdirektor mitteilen können, dass die Akzeptanz eigentlich deutlich besser ist, als man es vielleicht erwarten konnte. Ich weiss aus meinem Kanton, dass mit der Einführung dieses neuen Bundeslebensmittelrechtes die kantonale Lebensmittelverordnung aufgehoben werden konnte. Man hat hier also vielleicht ein bisschen engmaschig legiferiert, damit aber auch EU-Kompatibilität hergestellt. Im Gegenzug kann dafür in den Kantonen unter Umständen Regulierungsdickicht beseitigt werden.

Auch hier haben wir die Frage gestellt, wie die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern läuft. Ganz aktuell gab es zum Beispiel Meldungen über die Qualität des Wassers. Da sind das Bundesamt für Umwelt, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Gesundheit betroffen. Auch da hat man uns versichert, dass die Zusammenarbeit gut klappe und dass man genau solche Verbundaufgaben aufmerksam begleite.

Schliesslich ist uns noch mitgeteilt worden, dass im letzten Jahr elf Konsumentenwarnungen ausgesprochen worden sind. Das passiert immer dann, wenn bei einem Produkt irgendwelche Probleme festgestellt werden und der Produzent oder die Produzentin diesen Rückruf nicht mehr machen kann, weil das Ganze bereits im Vertriebskanal ist. Dann kann das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eben entsprechende Lebensmittelwarnungen erlassen. Das ist offenbar letztes Jahr elfmal passiert. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich mich an keine dieser Warnungen erinnern kann. Wahrscheinlich waren es ein bisschen spezielle Produkte, die einen Durchschnittskonsumenten wie mich nicht unbedingt betreffen.

Das war meine Berichterstattung zu den drei Ämtern BAG, BSV und BLV.

[VS]