leer · 2002-03-22
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Wortprotokoll
Staub Urs, Chef Sektion Kunst und Gestaltung, Bundesamt für Kultur: "Wir freuen uns nicht minder, die Stadt Bern infolge dieses Prachtbaues zu einem vaterländischen Wallfahrtsorte sich gestalten zu sehen, nach welchem jeder Schweizer und jede Schweizerin mindestens einmal in ihrem Leben ihre Schritte lenken werden, um mit eigenen Augen das schöne Haus zu sehen." (AB 1894 S 444) Diese Worte rief der Berner Ständerat Eggli am 31. März 1894 anlässlich der Debatte in seinem Rat aus, bei der es um den bevorstehenden Bau des Bundeshauses ging. Hohe Erwartungen und wahre Begeisterungsstürme beflügelten die Vorbereitungen für dessen Bau.
1885 schrieb das Eidgenössische Departement des Innern einen Architekturwettbewerb für ein Verwaltungs- und ein Parlamentsgebäude aus. Aus den insgesamt 36 eingereichten Projekten wählte die Jury einstimmig dasjenige des Zürcher Architekten Alfred Friedrich Bluntschli aus. Den zweiten Preis sprach sie dem Entwurf des St. Galler Architekten Hans Wilhelm Auer zu. Offensichtlich entsprach jedoch das Projekt Auers, welcher das bescheidene, in den Jahren 1852 bis 1857 erbaute Bundesrathaus - das heutige Bundeshaus West - in einen Bundespalast zu verwandeln beabsichtigte, eher den Vorstellungen des Bundesrates.
Hans Wilhelm Auer sah eine symmetrische Baugruppe vor. Dabei sollte das alte Bundesrathaus, nun Sitz der Regierung, in östlicher Richtung ein ähnlich gestaltetes Verwaltungsgebäude als Pendant erhalten, und zwischen diesen beiden Flügelbauten sollte sich ein dominantes, von einer Kuppel überhöhtes Gebäude als Sitz des National- und des Ständerates erheben. Hans Wilhelm Auer wurde der Bau des Verwaltungsgebäudes - das heutige Bundeshaus Ost - anvertraut, das in den Jahren 1888 bis 1892 errichtet worden ist. Weiter entschied sich der Bundesrat am 30. Juni 1891, die Pläne Hans Wilhelm Auers für das Parlamentsgebäude ausführen zu lassen. Der Nationalrat stimmte dem Baukredit am 24. März 1893 zu. Der Ständerat folgte ein Jahr später. Die Bauleitung wurde Hans Wilhelm Auer selbst übertragen.
Der 1847 geborene Hans Wilhelm Auer studierte an der Bauabteilung der Eidgenössischen Polytechnischen Schule in Zürich und folgte Vorlesungen und praktischen Übungen, die Gottfried Semper, einer der bedeutendsten Architekten des 19. Jahrhunderts, dort anbot. 1869 - Hans Wilhelm Auer war 22 Jahre alt - übertrug ihm Theophil Hansen, der Architekt des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien, während zehn Jahren die Leitung der dortigen Grossbaustelle. Somit war Hans Wilhelm Auer bestens für seine Aufgabe in Bern vorbereitet. Er kannte die Anforderungen, die ein Parlamentsgebäude zu erfüllen hatte. Zudem besuchte er zweimal den eben erst fertig gestellten Reichstag in Berlin. Durch die Literatur kannte Hans Wilhelm Auer ausserdem ältere Vorbilder für das Schweizer Bundeshaus wie die Deputiertenkammer in Paris, das britische Parlament in London sowie das Kapitol in Washington.
Im September 1894 wurde mit den Erdarbeiten begonnen, die sich ausserordentlich schwierig gestalten sollten. So erwies sich der Baugrund nicht fest genug. Zudem musste die weit über den Abhang hinaus schwingende Südfassade mit gewaltigen Fundamentmauern, deren Fuss 20 Meter tief unter der Bundesterrasse liegt, abgestützt werden. Bis zum 1. September 1896 waren die Substruktionen und Untergeschosse bis zur Höhe des Bundesplatzes hoch geführt. Erst von diesem Zeitpunkt an konnte der Bau der vier Stockwerke mit der bekrönenden Kuppel in Angriff genommen werden. Bereits am 11. April 1900 wurde das Richtfest gefeiert. Am 1. April 1902 übernahmen die eidgenössischen Räte in einer feierlichen Zeremonie ihr neues Haus. Allerdings waren wichtige Teile der künstlerischen Ausstattung noch nicht fertig gestellt. So erhob sich die monumentale Gruppe der drei Eidgenossen erst 1914, also zwölf Jahre später, auf ihrem Sockel in der Kuppelhalle. Auch das grosse Fresko im Ständeratssaal ist erst in den Jahren 1912 bis 1914 ausgeführt worden.
Hans Wilhelm Auer schuf mit dem Bundeshaus einen nationalen Denkmalstil, der sich mit seinen monumentalen und einfachen Baukörpern und seinen dem Renaissancestil entlehnten Architektur- und Kunstformen den Zeitgenossen tief ins Gedächtnis einzuprägen vermochte. Die vom Architekten am und im Bundeshaus verwendeten Architektur- und Kunstformen sind in der Folge beim Neubau öffentlicher Gebäude immer wieder aufgenommen worden. Bald einmal erinnerten in allen Landesteilen Post-, Bahnhofs-, Bank-, Versicherungs- und Verwaltungsgebäude an den Stil des Bundeshauses in Bern. Im Bundeshaus wird in Bild und Architektur unablässig die Idee von der Vielfalt in der Einheit betont. Die 22 Kantone, die Berufsstände, Gewerbe- und Industriebereiche sowie Wissenschaftszweige erhalten durch ihr Zusammenspiel den Bundesstaat. Dieses Credo kommt ebenfalls in der materiellen Vielfalt der Gesteins- und Holzarten zum Ausdruck, die zum Bau des Bundeshauses aus der gesamten Schweiz zusammengetragen worden sind. Steine und Hölzer im und am Bundeshaus stehen im Dienst der Selbstdarstellung des Bundesstaates. Sorgfältig verarbeiteten die besten Kunsthandwerksbetriebe der ganzen Schweiz die verschiedenen Materialien zu den einzelnen Ausstattungsstücken. Die künstlerischen und kunsthandwerklichen Qualitäten, die im Bundeshaus ihren Niederschlag fanden, verweisen ebenso wie die grossen Mengen an edlen Materialien auf eine Vielfalt, die in der Einheit aufgeht.
Nachdem die Aufträge an Künstler und Bauleute vergeben waren, stellte sich jedoch bald einmal heraus, dass die Kosten insgesamt viel zu niedrig berechnet worden waren. Bis zur Aufstellung der Gruppe der drei Eidgenossen in der zentralen Kuppelhalle im Jahr 1914 musste der Bundesrat regelmässig Vorschüsse und Nachtragskredite bewilligen und mittels immer neuer Botschaften an die Räte versuchen, die dafür notwendigen Mittel zusammenzubringen. Im Gesamten beliefen sich die Kosten für die Herstellung der Figuren, Reliefs, Mosaiken, Glasgemälde sowie der Fresken- und Leinwandbilder im und am Bundeshaus auf insgesamt 1 166 533 Franken. Das sind 16,2 Prozent der gesamten Bausumme, die rund 7 200 900 Franken ausmachte. Bei diesem Verhältnis erwies sich der Bund als grosszügiger Kunstförderer. Heute setzt die Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Bautätigkeit jeweils bloss noch ein Prozent der jeweiligen Bausumme für den künstlerischen Schmuck eines Verwaltungsgebäudes im Inland oder einer diplomatischen Vertretung der Schweiz im Ausland ein. Die für die damalige Zeit enorm hohe Summe, die der Bau des Bundeshauses kostete, unterstreicht die Bedeutung, die seiner Realisierung beigemessen wurde.
Das Bundeshaus - in der Bundeshauptstadt Bern an beherrschender Lage hoch über der Aare und zu Füssen eines beeindruckenden Alpenpanoramas, eingerahmt von zwei imposanten Flügelbauten, dem Bundeshaus West und dem Bundeshaus Ost, mit seiner ihm eigenen architektonischen Sprache, seiner zentralen Kuppelhalle, dem National- und dem Ständeratssaal, der Wandelhalle, seinen Skulpturen, Gemälden und Glasfenstern - erscheint geradezu als Apotheose des bürgerlichen Bundesstaates, der in der Verfassung von 1848 und in deren Totalrevision von 1874 wurzelt. 1874 lag die politische Führung der Schweiz noch uneingeschränkt in den Händen liberaler und freisinniger Politiker. Diese feierten mit der Totalrevision der Bundesverfassung [PAGE 486] ihren grossen Triumph. Erst mit dieser Totalrevision verschaffte sich der Bundesstaat die Mittel, um die noch verborgenen oder offen vorhandenen Widerstände gegen die Versuche einer Modernisierung des Staatswesens zu brechen. 1848 erschütterten soziale und politische Revolutionen die meisten europäischen Staaten. Die in diesem Klima geschaffene Bundesverfassung verband die Schweiz zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum und garantierte die wichtigsten bürgerlichen Freiheiten. Die dabei unterlegenen Sonderbundskantone wurden zwar in den Bundesstaat integriert; trotzdem gelang es nicht, das Gefälle in der Entwicklung, das zwischen den einzelnen Kantonen bestand, auszugleichen. Neben weltanschaulichen und konfessionellen Unterschieden bestand in erster Linie ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den liberal-freisinnigen und den konservativen Kantonen. Die ersten stellten sich auf die Industralisierung ein, folgten einer profitorientierten Marktwirtschaft und forderten freien Personen- und Güterverkehr. Die vorwiegend von kleinräumiger Bodennutzung und Kleingewerbe lebenden konservativen Voralpen- und Bergkantone wehrten sich jedoch gegen die industrielle und wirtschaftliche Modernisierung, da diese ihre traditionellen Gesellschafts- und Wirtschaftsstrukturen bedrohte. Mit der Proklamation der päpstlichen Unfehlbarkeit im Jahr 1870 geriet die katholische Kirche auf einen ultramontanen Kurs, was infolge des seit 1864 international geführten Kulturkampfes in der Schweiz die alten Gräben zwischen den liberalen Ständen - meist evangelischen - und den konservativen Ständen - in ihrer Mehrheit katholischen - noch einmal aufriss.
Das Bundeshaus hatte neben seiner Aufgabe, das Parlament zu beherbergen, ganz wesentlich zum Ziel, alle Schweizerinnen und Schweizer in den bürgerlichen Bundesstaat zu integrieren. Es sollte allen eindrücklich vor Augen führen, dass dieser für die Schweiz die beste aller politischen Möglichkeiten sei. Als Ergebnis des Kulturkampfes und der Abnahme des kirchlich-religiösen Einflusses auf Politik und Gesellschaft sah sich der bürgerliche Staat konsequenterweise selber als Kirche, verstand seine Verfassung als Bibel und die politischen Parteien als Konfessionen. Dies entsprach dem Bedürfnis der Nation, sich eine höhere Weihe zu geben, sich einen metaphysischen Wert zuzuschreiben, um sich so zu rechtfertigen und auf ihre Bedeutung hinzuweisen. Es sei an den deutschen Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel erinnert, der sich zur Aussage verstieg, der Staat sei "der erscheinende Gott", und der den preussischen Staat zur letzten Weisheit der welthistorischen Vernunft erklärte. Etwas von diesem Geist weht auch durch das Bundeshaus mit seinen der sakralen Architektur und Kunst entlehnten formalen und künstlerischen Elementen. Das Bundeshaus, das Nationaldenkmal der Schweiz, sollte als weihevoller Ort dem pathetischen Gehabe eines Staatskults dienen.
Die hehren Ideen und euphorischen Erwartungen, die 1894 den Baubeginn des Bundeshauses begleitet hatten, blieben allerdings weitgehend unerfüllt. Als das Bundeshaus 1902 seine Tore öffnete, wurde offenkundig, dass sich die Schweiz seit 1874 grundlegend verändert hatte und dass sich das gewandelte Verständnis von Staat und Gesellschaft im neuen Bundeshaus nicht wieder erkannte. Der bürgerlich-liberale Glaube an den positiven Fortschritt in Industrie, Technik und Wirtschaft erhielt im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts einen empfindlichen Schlag. Allmählich liessen sich die schweren Folgen einer ungebremsten Industrialisierung und einer undifferenzierten Marktwirtschaft nicht mehr verbergen. Soziale Spannungen und wirtschaftliche Nöte in der Arbeiterschaft, Zerstörung natürlicher Ressourcen und der städtischen und ländlichen Umwelt wurden immer offensichtlicher. Die politisch linken Kräfte begannen sich 1880 zu gruppieren und schlossen sich sieben Jahre später in der Sozialdemokratischen Partei zusammen, die für die liberal-freisinnige Führung des Bundesstaates bald einmal zu einer ernst zu nehmenden Gegnerin anwuchs. Auch gesellschaftliche Kräfte, die sich mit der Weltanschauung und der Soziallehre der katholischen Kirche eins fühlten und bis zu diesem Zeitpunkt weitgehend aus der politischen Führung des Bundesstaates ausgeschlossen waren, bedrängten immer mehr den lange Zeit für selbstverständlich angesehenen Führungsanspruch der liberal-freisinnigen Politiker. Angesichts der neuen sozialen und gesellschaftlichen Anliegen erschien selbst die Verfassung in keiner Weise mehr so konsolidiert, wie die politisch liberal-freisinnigen Kreise es sich wünschten. Das Bundeshaus zelebrierte noch einmal eine Geschichtsgläubigkeit, die den bürgerlichen Bundesstaat als Höhepunkt und konsequenten Abschluss der Geschichte der Eidgenossenschaft betrachtete, beginnend mit dem Bundesschluss auf dem Rütli und endend mit der Totalrevision der Bundesverfassung. Dieses Geschichtsbild erfuhr durch die Arbeiten einer jungen Historikergeneration, die nicht mehr kritiklos auf dem Boden einer bürgerlich-liberalen Sichtweise stand, eine tief greifende Korrektur. So musste das Bundeshaus Hans Wilhelm Auers nach seiner Eröffnung bald einmal erleben, dass ein Teil der Schweizer Presse es als "Steinmassen", als "Geschmacklosigkeiten, wie zu einem Strauss vereinigt" verunglimpfte. Das mag wohl auch erklären, weshalb nach 1914 die Fertigstellung der künstlerischen Ausstattung eingestellt worden ist. Heute noch sind am Aussenbau, besonders an der Hauptfassade zum Bundesplatz hin, einige empfindliche Lücken zu erkennen.
Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts begannen sich die politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten in der Schweiz radikal zu verändern. Es ist begreiflich, dass die politische Führungsschicht versuchte, mit der Architektur und dem künstlerischen Dekor des Bundeshauses gegen den schleichenden Zerfall des bürgerlich-liberalen Bundesstaates ein Zeichen zu setzen und dessen positive Werte für alle sicht- und erfahrbar zu machen. Dies ist nicht gelungen. Die Entwicklung floss ungehemmt weiter und umspült seither das Bundeshaus, ein imposantes Denkmal, das Zeugnis von einer vergangenen Sicht auf die Schweiz ablegt. Jedoch gerade als solches gewinnt das Bundeshaus heute erneut an Aktualität. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war der Bundesstaat nicht mehr derselbe wie im 19. Jahrhundert. Mit seiner bereits während der Bauzeit nicht mehr aktuellen Darstellung der Schweiz beweist das Bundeshaus, wie schwer es schon damals war, vertraute Vorstellungen fallen zu lassen. Heute, hundert Jahre später, steht die Schweiz angesichts umwälzender Veränderungen auf nationaler und internationaler Ebene erneut vor der Aufgabe, politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Modelle zu erarbeiten, welche die Zukunft des Bundesstaates zu sichern vermögen. Das lieb gewonnene Bild einer Schweiz, die nur einen Wochentag kennt - den Sonntag - und unter Staaten lebt, die nur Werktage kennen, macht die Erfüllung dieser Aufgabe nicht immer einfach. Das Bundeshaus bleibt ein Denkmal für eine Schweiz, die sich - nicht immer zu Unrecht - zufrieden mit dem Erreichten zurücklehnen darf, die dabei jedoch auch immer wieder Acht geben muss, neue Wege durch eine sich dauernd und immer schneller verändernde Welt nicht zu verpassen.
Ich wünsche Ihnen, die Sie in diesen hundertjährigen Mauern Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen, ein offenes Ohr und einen geschärften Blick für die unzähligen Figuren, Symbole und Zeichen, denen Sie auf Schritt und Tritt begegnen und die Ihnen alle etwas zuflüstern und zeigen möchten. Ärgern Sie sich, wenn die Geister und Feen in Stein und Gips oder auf Leinwand und Wandputz allzu verstaubt daherkommen. Freuen Sie sich, wenn diese Geister und Feen verschmitzt oder gar tiefsinnig eine auch heute noch gültige oder wieder gültig gewordene Einsicht wispern und in Szene setzen. Gerne möchte ich Ihnen einige wenige dieser Geister, die Sie zum Beispiel hier im Nationalratssaal antreffen, kurz vorstellen:
Rechts und links vom grossen Leinwandbild sitzen in zwei hoch gelegenen Nischen Gertrud Stauffacher und Wilhelm Tell, geschaffen von den beiden Tessiner Künstlern Giuseppe und Antonio Chiattone. Die Stauffacherin, die im Drama "Wilhelm Tell" von Friedrich Schiller als Erste den Gedanken vom Zusammenschluss der Waldstätten und von [PAGE 487] einer gemeinsamen Abwehr der ungebührlichen Forderungen der habsburgischen Vögte ausspricht, erscheint hier als Trägerin der Tugend, die fähig ist, Ideen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Tell, der die geäusserte Idee bis hin zum Tyrannenmord konsequent weiterverfolgt, steht für die Tugend, einmal gefasste Beschlüsse mutig und ohne zu zögern in die Tat umzusetzen. Ohne diese beiden Fähigkeiten müsste ja die Tätigkeit Ihrer Ratsversammlung vergeblich bleiben.
Über dem Gemälde spannt sich weithin ein Giebel, in dessen Tympanon ein Relief aus der Hand des Zuger Bildhauers Aloys Brandenberg die Gestalt der Helvetia auf einem Thron zeigt. Sie ist im Begriff, einer Kinderschar die Geschichte von Wilhelm Tell zu erzählen. In ihrer linken Hand hält sie als pädagogisches Hilfsmittel einen mit einem Pfeil durchbohrten Apfel und macht damit offensichtlich einen solchen Eindruck, dass der Knabe am linken Rand des Reliefs spontan versucht, dem Tell nachzueifern, indem er seine Armbrust spannt. Will Helvetia die ihr zu Füssen sitzenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier ebenso zu einem standfesten Patriotismus erziehen?
Wussten Sie übrigens, dass Sie eher im Zuschauerraum eines Opern- oder Schauspielhauses als in einem Plenarsaal sitzen? Der Architekt lässt nämlich das weite Halbrund des Saales nicht auf die Stirnmauer auflaufen, sondern bricht den Bogen symmetrisch ab und führt von diesen beiden Knickstellen weg zwei gerade Seitenwände bis zur Abschlusswand. Im flachen Kreissegment öffnet sich eine lange Reihe von Arkaden, die in fünf Dreiergruppen unterteilt sind und hinter denen sich tribünenartig aufsteigend die Sitzbänke für die Besucherinnen und Besucher hinziehen. In beiden seitlichen Saalwänden ist je eine flache Nische eingetieft. Vor diesen Nischen tragen kannelierte Säulenpaare mit dorischen Kapitellen zwei Balkone. Hinter den Balkonbrüstungen öffnen sich zwischen Atlanten- und Karyatidenpfeilern zwei Logen. Über dem Pult der Nationalratspräsidentin, vor der geraden Abschlusswand, türmt sich eine weite, gedrückte Bogenstellung auf. Die Anlage des Saales wird verständlicher, wenn an den Lehrer von Hans Wilhelm Auer, an den Architekten Gottfried Semper, erinnert wird. Dessen Opernhaus in Dresden oder dessen Pläne für ein Richard-Wagner-Theater in München werden im Nationalratssaal plötzlich lebendig. Hans Wilhelm Auer gestaltet den Plenarsaal des Nationalrates in einen Theatersaal um. Das Kreissegment wird zum Parkett, über dem sich der Rang hinzieht. Es folgt das Proszenium mit seinen beiden Logen, das in die Orchestra mündet. Diese liegt vor der von einem Theaterbogen überhöhten Bühne.
Das fünf Meter hohe und zwölf Meter breite Bild "Wiege der Eidgenossenschaft", das der Genfer Maler Charles Giron auf Leinwand gemalt hat, gibt den Blick auf die Bühne frei. Zu sehen sind nicht Schauspieler, die eine Vorstellung geben, sondern ein Naturpanorama setzt sich in Szene. Vom Felsplateau von Seelisberg schweift der Blick über das Urnerbecken des Vierwaldstättersees hinüber auf den in der Sonne schimmernden Flecken Schwyz und hinauf zu den das Panorama bekrönenden Mythen. Bei genauerem Hinsehen wird am Ende der sich von rechts nach links hinziehenden Wolkenbank, die über dem See liegt, eine nackte Frauengestalt sichtbar. Eine Allegorie des Friedens, die in ihrer linken Hand einen goldenen Ölbaumzweig trägt und mit der rechten Hand auf eine unter ihr liegende Wiese mit einem Bauernhaus, die Rütliwiese, zeigt. Die Rütliwiese ist das Thema des Bildes und die wichtigste Darstellerin der Vorstellung. Sie erinnert die vor ihr im Parkett sitzenden Volksvertreterinnen und Volksvertreter daran, dass der Nationalratssaal zur neuen Rütliwiese geworden ist. Bereits Gotthold Ephraim Lessing bezeichnete das Theater als "moralische Anstalt". Oder gilt es etwa, die Nähe der Politik zum Theater zu unterstreichen? Diesen Gedankenfaden können Sie leicht weiterspinnen, wenn Sie den Saal verlassen und die Wandelhalle betreten. Man darf sich kneifen, denn dort erwartet Sie nichts anderes als das Foyer eines Theaters!
So möchte und könnte ich Sie noch lange durch Ihr Haus führen. Nun aber beglückwünsche ich Sie ganz einfach zu diesem immer wieder veralteten und doch auch immer wieder jungen Haus. Halten Sie bitte Sorge zu ihm - es lohnt sich! (Beifall)