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Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-30

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Im Anschluss an das Votum von Herrn Baumann hätte ich auch noch einige Fragen.

Herr Bundesrat Maurer hat aufgezeigt, dass es eigentlich zwei Varianten gibt; unter dem Strich kommt es aber auf dasselbe heraus. Eine Variante ist jetzt der Nachtragskredit, die zweite Variante ist, das Ganze abzuwickeln und dann im Rahmen der Rechnungsgenehmigung hier zu beschliessen. Was waren die Überlegungen des Bundesrates, dass man sich für die Nachtrags-Variante entschieden hat? Es wäre noch wichtig zu hören - vor allem im Zusammenhang mit den Fragen von Herrn Baumann -, weshalb man dieses Verfahren gewählt hat.

Als Nichtkommissionsmitglied ist es relativ schwierig, sich aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen eine Meinung zu bilden. Ich habe alle Äusserungen gut nachvollziehen können; aber für ein so grosses Geschäft würden wir ja normalerweise schriftliche Unterlagen im grösseren Stil erwarten. Diese liegen jetzt nicht vor, und deshalb verstehe ich auch die Intervention von Herrn Baumann.

Dann habe ich noch eine Verständnisfrage: Herr Bundesrat Maurer, Sie haben gesagt, die Rückstellung sei in der Erfolgsrechnung gebucht worden. Das ist wahrscheinlich nicht möglich, denn die Rückstellung ist ja ein Bilanzkonto. Wahrscheinlich ist der Aufwand in der Erfolgsrechnung gebucht worden, und die Rückstellung befindet sich in der Bilanz. Ich wäre froh, wenn dies für das Verständnis noch definitiv geklärt werden könnte, weil wir dazu auch nichts Schriftliches haben. Ich habe es so verstanden, dass die Erfolgsrechnung 2016 mit diesem Aufwand belastet wurde und jetzt in der Bilanz entsprechend ein Rückstellungskonto mit dem gleichen Betrag besteht. Ich wäre dankbar, wenn Sie dies noch bestätigen könnten.

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