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Schmid Martin · Ständerat · 2017-05-30

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-30

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative "Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen" hat zum Ziel, die Aufhebung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen per 31. Dezember 2017 zu verhindern. Im Text der Initiative ist die unbefristete Verankerung des Sondersatzes vorgesehen.

Als Erstes nahm dazu die WAK unseres Schwesterrates Stellung. Eine knappe Mehrheit der WAK des Nationalrates bevorzugte damals im Entwurf vom 14. März 2017 keine unbefristete, sondern eine zehnjährige Verlängerung des Sondersatzes bis Ende 2027. Eine Minderheit der Kommission unseres Schwesterrates beantragte demgegenüber, die seit Langem bestehende Befristung definitiv aufzuheben. Der Nationalrat hat dann den Antrag der Minderheit im Mai 2017 mit 92 zu 89 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen und der unbefristeten Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen den Vorzug gegeben.

Nach dem Entscheid der nationalrätlichen WAK - ich muss da kurz auf die Historie eingehen - hat die ständerätliche WAK die Vorlage noch vor dem Beschluss des Nationalrates und in Unkenntnis des folgenden Entscheides beraten. Der Grund lag in der zeitlichen Dringlichkeit. Denn der Nationalrat hat den Entwurf erst im Mai in der Sondersession behandeln können. Da die ständerätliche WAK nach der Sondersession keine Kommissionssitzung mehr hatte und das Geschäft zwingend in dieser Session beraten werden muss, sofern der Sondersatz beibehalten werden soll, musste die Kommission unseres Rates die parlamentarische Initiative unter Vorbehalt des Entscheides des Nationalrates beraten.

Unsere Kommission kam dabei in der Mehrheit zum Schluss, dass sie dem Entscheid der nationalrätlichen WAK folgen will, dass sie keine Unbefristung, aber auch keine dreijährige Verlängerung der Frist beschliessen möchte. Wir haben quasi die Kompromissvariante in der Kommission vorweggenommen. Unsere Kommission hatte schon im Vorfeld, also im Jahre 2016, der parlamentarischen Initiative de Buman Folge gegeben, aber damals auch mit der Auflage, dass man zwar einer Verlängerung zustimmen würde, diese jedoch nicht unbefristet beschliessen möchte.

Der Bundesrat hat dann am 12. April 2017 zum Entwurf der WAK-NR Stellung genommen, und er hat der Verlängerung um zehn Jahre zugestimmt, jedoch auch die unbefristete Lösung abgelehnt. Zur Begründung bringt der Bundesrat ebenfalls vor, dass die Lage im Tourismus in den alpinen Gebieten es derzeit nicht für angezeigt erscheinen lasse, von diesem Sondersatz abzurücken und dann eine steuerliche Mehrbelastung für Beherbergungsbetriebe einzuführen. Gleichzeitig lehnt er aber auch eine unbefristete Verankerung des Sondersatzes ab, weil der Bundesrat ja immer wieder Anläufe genommen hat, um Vereinfachungen im Bereiche der Mehrwertsteuer vorzuschlagen.

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit, die Ihnen jetzt quasi diesen Kompromiss vorschlägt - neben der Lösung der Kommissionsminderheit und jener des Nationalrates, die durch den Einzelantrag Engler jetzt wieder in die Diskussion gebracht wird -, ist eine mindestens zehnjährige Verlängerung in diesem Sinne sachgerecht. Jede andere Lösung würde zu einer Steuererhöhung bei der Hotellerie führen, und aus verschiedensten Gründen war man gegen eine Steuererhöhung bei der Hotellerie. Würde man nämlich diesen Sondersatz nicht verlängern, würde ja automatisch der ordentliche Satz Anwendung finden, und das würde diese Branche stärker belasten. Denn es gibt keine anderen Vorschläge, die hier einen Ausgleich bringen würden.

Die anderen Themen waren natürlich auch, dass man die Argumente der Branche stark gewichtet hat. Es geht um Planungssicherheit, die man schaffen möchte. Zudem ist auch das Argument des Exportes ein immer wieder vorgebrachtes und aus Sicht der Kommissionsmehrheit richtiges Argument. Denn die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie soll gewährleistet werden, da doch auch 25 von 28 EU-Staaten seit Jahren einen Mehrwertsteuer-Sondersatz für das Beherbergungsgewerbe anbieten. Die Schweiz ist also kein Einzelfall, sondern fügt sich in die europäische Regel ein, dass eben für die Hotelleriebranche ein Sondersatz Anwendung findet.

Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Gastgewerbe auch prozentual den höchsten Mehrwertsteuersatz in Bezug auf den Umsatz bezahle. Wir sind dann in der Kommission der Meinung gewesen, dass so eine Gleichbehandlung der Hotellerie mit der Exportbranche hergestellt werden könnte. Zudem verursacht der Sondersatz keine zusätzlichen Kosten. Er schafft aber natürlich auch keine Mehreinnahmen, wie das der Antrag der Minderheit mit sich bringen würde, welche eben Steuererhöhungen für die Hotellerie vorsieht.

Einen weiteren Hinweis zu einem Punkt, welcher für die Kommission auch noch wichtig war, erlaube ich mir ebenfalls noch: Der Bundesrat selbst wollte schon einmal, und das erfolglos mit der Finanzordnung 2007, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen aufheben. Das Parlament folgte dem Bundesrat jedoch nicht und beschloss 2003, dass der Gesetzgeber für die Besteuerung von Beherbergungsleistungen weiterhin einen Satz festlegen kann, der zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz liegt. Ich weise auch darauf hin, dass die Bevölkerung in der Volksabstimmung dieser Verfassungsordnung zugestimmt hat und damit auch die Legitimation für diesen Sondersatz gegeben ist.

Ich komme noch zu den Alternativen. Einige Mitglieder - Kollege Caroni wird das sicher noch ausführen - sprachen sich dafür aus, den Sondersatz nur für weitere drei Jahre zu gewähren und dann die Hotellerie der ordentlichen Besteuerung zu unterstellen. Herr Caroni wird dann seine Gründe ausführen, warum die Kommissionsminderheit für Steuererhöhungen bei der Hotellerie einstehen will.

Kollege Engler geht wie der Nationalrat davon aus, dass man eine unbefristete Lösung wählen sollte. Das geht genau in die andere Richtung. Die unbefristete Lösung hätte natürlich den Vorteil der Planungssicherheit in einem grösseren Umfang, als ihn jetzt der Antrag der Kommissionsmehrheit vorsieht. Uns haben aber auch die Argumente von Bundesrat Maurer in der Kommission überzeugt, dass sich der Bundesrat im Bereich der Mehrwertsteuer doch einen gewissen gesetzgeberischen Handlungsspielraum offenhalten will. Wir haben uns deshalb auch aufgrund der Haltung der Minderheit und des Entscheides des Nationalrates für die Kompromissvariante von zehn Jahren entschieden.

Das sind die Gründe, warum ich Ihnen beliebt mache, auf die Vorlage einzutreten und sie dann im Sinn der Kommissionsmehrheit zu verabschieden. [PAGE 357]