Imark Christian · Nationalrat · 2017-05-30
Imark Christian · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-30
Wortprotokoll
Heute Morgen hat der Rat unter anderem über den Zweckartikel des Stromversorgungsgesetzes debattiert, in welchem - in auch nach der heutigen Debatte geltendem Recht - verankert ist, dass alle inländischen Stromversorgungsunternehmen wettbewerblich gestärkt werden müssen.
Mit der neuen Berechnungsmethode zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, die im Dezember 2016 zum ersten Mal angewendet wurde, setzt die Schweiz international einen neuen Standard. In dieser Berechnungsmethode enthalten sind die Ausgangskosten für den Rückbau von Kernanlagen. Enthalten sind die Kosten zur Risikominderung. Enthalten sind auch die Kosten der Prognoseungenauigkeiten. Ebenfalls enthalten ist ein Gefahrenzuschlag. So weit, so gut.
Der Bundesrat packt in der Verordnung auf alle erwähnten Sicherheitsmassnahmen, die in dieser Berechnung bereits bestehen und international bereits neue Standards setzen, noch einmal 30 Prozent Reserve obendrauf. Dies lässt sich sachlich einfach nicht mehr begründen. Faktisch bewirken wir mit dieser Politik eine wettbewerbliche Einschränkung der Schweizer Kernenergie. Wir belasten damit die Bilanzen von Stromversorgungsunternehmen, ohne dass am Ende dabei ein Gewinn für den Steuerzahler herausschaut. Am Schluss wird der Steuerzahler die Zeche bezahlen, falls diese Unternehmen dereinst in Konkurs gehen. Berücksichtigt man, dass auf Basis der aktuellen Kostenstudie die Beiträge, die die Entsorgungspflichtigen an die Fonds zu leisten haben, regelmässig - alle fünf Jahre - neu berechnet werden, lässt sich der Sicherheitszuschlag von 30 Prozent einfach nicht mehr begründen.
Heute Morgen haben wir im Rahmen der Diskussion zum Stromversorgungsgesetz gehört, dass inländische Stromversorgungsunternehmen wettbewerblich gestärkt werden müssen, weil sie sonst pleitegehen würden. Mit der vorliegenden Motion haben wir die Gelegenheit, genau das zu tun, ohne dass jemand in diesem Land irgendeinen Nachteil erfährt. Hier geht es um Unternehmen, welche sich im freien internationalen Marktumfeld bewähren müssen. Ich habe es gesagt: Wenn KKW-Betreiber pleitegehen, unter anderem wegen zu hoher, wegen übermässiger finanzieller Belastung, die nicht durch sachliche, sondern durch politische Argumentation verursacht ist, dann besteht die Gefahr, dass die Kosten für den Steuerzahler am Ende um ein Vielfaches höher sein werden.
Der letzte Punkt, der Sicherheitszuschlag von 30 Prozent, war bisher nie Gegenstand der politischen Diskussion im Parlament. Es ist darum an der Zeit, dass das Parlament im vollen Bewusstsein der Tragweite dieses Zuschlages und unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Berechnungen zu den Sicherheiten einen Entscheid fällt.[GZ]
In diesem Sinne danke ich für die Annahme meiner Motion.