Hadorn Philipp · Nationalrat · 2017-05-31
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Staatsrechnung - oft für viele Leute ein eher langweiliges Thema: Es ist Geschichte zu schreiben, wir kontrollieren und sehen, was vorgefallen ist. Gleichzeitig ist die Rechnung möglicherweise ein Spiegel und zeigt auf, wo es Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Die Bedeutung der Aufsicht ist nicht zu unterschätzen.
Die Finanzkommission hat die Rechnung 2016 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2017 an der Sitzung vom 18./19. Mai beraten, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen und Nachträge der Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft haben.
Zur Rechnung 2016 ist vorweg zu sagen, dass Eintreten auf die Rechnung gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes obligatorisch ist. Kollege Jean-Paul Gschwind hat bereits zu verschiedenen Themen Stellung bezogen. Ich ergänze oder wiederhole auch einige Teile.
Zu den Gesamtzahlen: In der Finanzierungsrechnung stehen gut 67 Milliarden Franken Einnahmen rund 66,2 Milliarden Franken Ausgaben gegenüber. Die Rechnung 2016 schliesst erneut viel besser ab als budgetiert: Statt eines Defizits in der Höhe von rund 500 Millionen Franken ergibt sich ein Überschuss von gut 750 Millionen Franken. Ausserordentliche Einnahmen von 478 Millionen Franken anstelle der budgetierten 145 Millionen Franken kommen noch dazu. Schlussendlich liegt ein positives Finanzierungsergebnis von 1,23 Milliarden Franken vor anstelle des prognostizierten [PAGE 797] Finanzierungsdefizits von 351 Millionen Franken. Damit weist der Bund erneut einen bemerkenswerten Überschuss aus. Bereits 2015 schloss die Rechnung mit einem Überschuss von 2,3 Milliarden Franken ab, und dies bei einem budgetierten Überschuss von 411 Millionen Franken.
Als Finanzpolitiker hat man in solchen Situationen zwei Seelen in seiner Brust. Einerseits sind bessere Zahlen jeweils ein Grund zum Aufatmen. Andererseits entstanden auch in der diesjährigen Behandlung in der Finanzkommission des Nationalrates Diskussionen darüber, welche Massnahmen getroffen werden können, damit die Budgetgenauigkeit verbessert werden kann.
Rein finanzrechtlich gesehen, weist jede Abweichung in der Rechnung gegenüber dem Budget darauf hin, dass die Budgetgenauigkeit verbesserungswürdig sein müsste. Immerhin kennen wir es ja alle aus dem Budgetierungsprozess, dass Diskussionen über die Schuldenbremse und deren Einhaltung, über rechtliche Optionen, Ausnahmen zu leben, über die Erforderlichkeit von Spar-, Abbau- und Verzichtprogrammen sehr wohl mit den Einschätzungen und Vorgaben zu tun haben. Als Finanzkommission arbeiten wir daran, die Budgetgenauigkeit zu verbessern, damit dem Parlament auch die erforderlichen Planungsinstrumente zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind wir gemeinsam aufgerufen, mit der Einführung des neuen Führungsmodells des Bundes, die bereits erfolgt ist, auch unsere Instrumente der Aufsicht und Budgetverabschiedung angepasst einzusetzen.
Auch im Rückblick auf das Rechnungsjahr 2016 zeigen sich Abweichungen im Vergleich zum Budget; auf einzelne gehe ich kurz ein. Die Einnahmen schliessen im Jahr 2016 um 300 Millionen Franken oder 0,4 Prozent besser ab als budgetiert. In der Hochrechnung vom September 2016 wurden noch Mehreinnahmen von 1,7 Milliarden Franken erwartet. Die erwarteten Mehreinnahmen bei der direkten Bundessteuer haben sich bestätigt, aber andere Steuern blieben deutlich unter dem Budget: Die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer entwickelten sich im letzten Quartal unter den Erwartungen. Die Rückzahlung der Verzugszinsen belastete das Resultat mit einer halben Milliarde Franken. Die Ausgaben liegen eine Milliarde Franken oder 1,4 Prozent unter dem Budget. Die Gründe für die Budgetunterschreitungen liegen hauptsächlich beim Minderbedarf von 0,5 Milliarden für die Passivzinsen, bei den von der Mehrwertsteuerentwicklung abhängigen Zahlungen an AHV und IV, minus 0,2 Milliarden Franken, und bei den Ersatzmassnahmen für die EU-Forschungsprogramme, die weniger stark genutzt wurden als budgetiert, - minus 0,1 Milliarden Franken.
Im ausserordentlichen Haushalt wurden 2016 Einnahmen von 478 Millionen Franken verbucht. 2016 gab es keine ausserordentlichen Ausgaben. Die ausserordentlichen Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Die Wettbewerbskommission zog 170 Millionen Franken an Bussen ein; weitere 175 Millionen Franken ergaben sich aus der Swissair-Nachlassliquidation, 144 Millionen Franken resultierten aus der dritten und letzten Zahlungstranche für die Vergabe von Mobilfunklizenzen im Jahr 2012.
Unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen beläuft sich der Überschuss auf 1,23 Milliarden Franken. Die Bruttoschulden gingen von 103,8 Milliarden auf 98,8 Milliarden Franken zurück. Die Eidgenössische Finanzverwaltung geht davon aus, dass das Tiefzinsumfeld eine wesentliche Ursache für die um 0,8 Milliarden Franken höher als budgetiert ausgefallenen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer ist; auch die Entlastung bei den Passivzinsen sei darauf zurückzuführen. Das macht 0,5 Milliarden Franken aus. Das Eidgenössische Finanzdepartement schätzt die Auswirkungen der Negativzinsen, die dem Bund 2016 zu einem Überschuss verhalfen, auf 1,3 Milliarden Franken.
Die Ausgabenquote des Bundes ist gegenüber der Rechnung 2015 von 10,1 Prozent auf 10,2 Prozent gestiegen. Das reale Bruttoinlandprodukt (BIP) erhöhte sich um 1,3 Prozent - im Vorjahr waren es 0,8 Prozent -, womit das Wachstum noch 0,3 Prozent unter der Prognose lag.
Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben schliesst mit dem erwähnten Überschuss von 1230 Millionen Franken ab und liegt damit um 1,581 Milliarden Franken über dem Budget. Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden problemlos eingehalten, obwohl diese ja in erster Linie eine Planungs- bzw. Budgetauflage sind. Die Gesamtausgaben der Rechnung unterschreiten die höchstzulässigen Ausgaben. Der strukturelle Überschuss von 1,5 Milliarden Franken aus der Staatsrechnung wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben, womit sich dieses nun auf 26 Milliarden Franken erhöht. Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Einnahmen von 478 Millionen Franken gutgeschrieben; sein Stand beträgt per 31. Dezember 2016 rund 2,6 Milliarden Franken.
Die Erfolgsrechnung schliesst beim ordentlichen Ergebnis statt mit einem budgetierten Defizit von 409 Millionen Franken mit einem solchen von 66 Millionen Franken ab. Die Bruttoschuldenquote in Prozenten des nominellen BIP sank weiter und beträgt neu noch 15,2 Prozent; im Vorjahr waren es 16,1 Prozent.
Ich werde nun noch zu den wichtigsten Einnahmen Näheres sagen: Der Voranschlag 2016 sah Einnahmen von 66,733 Milliarden Franken vor. Tatsächlich eingegangen sind gut 67,013 Milliarden, also 280 Millionen Franken mehr. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer fielen um 1,6 Milliarden Franken höher aus als budgetiert und erreichten damit 21,057 Milliarden. Tiefer als budgetiert fielen aus: die Verrechnungssteuer um 463 Millionen Franken, sie lag bei 5,233 Milliarden; die Stempelabgaben um 304 Millionen Franken, sie lagen bei 2,021 Milliarden; die Mehrwertsteuer um 752 Millionen Franken, sie lag bei 22,458 Milliarden; die übrigen Verbrauchssteuern fielen um 141 Millionen Franken auf 6,931 Milliarden Franken. Andere Fiskaleinnahmen fielen um 163 Millionen Franken höher aus als budgetiert und stiegen damit auf 4,914 Milliarden.
Im Rahmen der Beratungen in den Subkommissionen wurden einzelne Themen aus den betroffenen Departementen oder Ämtern detailliert diskutiert. Auch in den Kommissionsberatungen wurden Themen vertieft und anhand nachgeforderter Berichte diskutiert. Unter anderem diskutierten wir die internen Kontrollmechanismen, die Situation bei laufenden IT-Projekten und die Auswirkungen der Sparauflagen. Wenn Letzteres - die Auswirkungen der Sparauflagen - je nach politischer Couleur möglicherweise auch unterschiedlich gewürdigt wird, war unverkennbar, dass hier beschlossene Sparauflagen ohne verminderte Leistungsaufträge oder Leistungsverzichte für zahlreiche Abteilungen nur noch schwer oder gar nur mit Einschränkungen zu erfüllen sind.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes, also den Bundesbeschluss I, des Bahninfrastrukturfonds, also den Bundesbeschluss II, des Infrastrukturfonds, also den Bundesbeschluss III, sowie der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, also den Bundesbeschluss IV, geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne Einschränkung. Alle Subkommissionen haben festgestellt, dass die Verwaltung in der Regel eine gute Ausgabendisziplin hatte. Die Finanzkommission dankt dem Bundesrat, den Mitarbeitern der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für deren sorgfältigen Umgang mit den öffentlichen Mitteln.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, mit 22 zu 0 Stimmen, die Genehmigung des Bundesbeschlusses I über die Eidgenössische Staatsrechnung 2016, mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Genehmigung des Bundesbeschlusses II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2016, mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Genehmigung des Bundesbeschlusses III über die Rechnung des Infrastrukturfonds für das Jahr 2016 und einstimmig, mit 24 zu 0 Stimmen, die Genehmigung des Bundesbeschlusses IV über die Rechnung 2016 der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.
Kurz zum Nachtrag I zum Voranschlag 2017: Der Bundesrat beantragt in der Botschaft Zustimmung zu zehn Nachtragskrediten in der Höhe von 252 Millionen Franken. Auf den Kredit von 215 Millionen Franken werde ich später noch separat eingehen. Das ist der Kredit für die Hochseeschifffahrt, der von besonderem Interesse ist. Ebenso werden die beiden Minderheitsanträge noch separat behandelt. [PAGE 798]