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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-05-31

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Dies ist die einzige Differenz, bei der Ihnen Ihre Kommission beantragt, an der Position des Ständerates festzuhalten. Hier geht es um eine nicht ganz unwichtige Frage. Unbestritten ist, dass der Verwaltungsrat für die Verwaltung der Compenswiss ein Organisationsreglement erlassen muss. Bestritten ist die Frage, ob der Verwaltungsrat dies autonom machen kann oder ob er dieses Reglement dann dem Bundesrat bzw. dem Eidgenössischen Departement des Innern zur Genehmigung unterbreiten muss.

Der Bundesrat und der Ständerat haben beschlossen, diesen Genehmigungsvorbehalt in das Gesetz einzufügen. Der Nationalrat hat beschlossen, ihn zu streichen - allerdings ganz knapp, mit 95 zu 95 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, am Genehmigungsvorbehalt des EDI festzuhalten. Der Bund trägt immerhin 19,55 Prozent der AHV-Ausgaben, trägt also mit mehr als 10 Milliarden Franken pro Jahr zum AHV-Fonds bei. Wir sprechen von einer ausgegliederten öffentlich-rechtlichen Aufgabe. In dieser Situation ist es schon politisch, auch finanzpolitisch angebracht, dass die Landesregierung die Genehmigung erteilen kann.

Ein Organisationsreglement umfasst nicht nur Formalitäten, es geht auch darum, wieweit der Verwaltungsrat Verantwortlichkeiten delegieren kann, wie etwa das Personalstatut der Compenswiss ausgestaltet wird oder wie die Abstimmungsverfahren laufen. Bei solchen Fragen den Haupteigentümer zu fragen ist nicht nur richtig, sondern geboten. So sieht es auch der Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates vor, gestützt auf den diese Gesetzgebung eben gerade erfolgt und dem diese Gesetzgebung folgen soll.

Die Kommission beantragt Ihnen daher einstimmig, an unserer Position festzuhalten.

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté