Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-05-31
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zunächst zum Eintreten ein paar Worte sagen, zur Positionierung dieser Vorlage, mit der das System der Ergänzungsleistungen teilrevidiert wird.
Die Ergänzungsleistungen sind zu einem immer bedeutenderen Zweig der sozialen Sicherheit geworden, mit dem Ziel der Existenzsicherung jener, die im Rentenfall von den Renten der ersten und zweiten Säule zusammen nicht leben können, sofern sie nicht noch über entsprechendes Vermögen verfügen. Wenn wir die Ausgangslage genau betrachten, dann sehen wir, dass es inzwischen rund 12 Prozent der Altersrentnerinnen und Altersrentner sind, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, also faktisch jeder Zehnte, jede Zehnte, zunehmend mit zunehmendem Alter. Am Anfang, beim Übertritt ins Rentenalter, sind es vor allem jene, die sozialhilfeabhängig waren oder eine IV-Rente mit Ergänzungsleistungen bezogen haben. Später, mit zunehmendem Alter, genügen die Renteneinkünfte doch für weniger Leute, sodass dann die Abhängigkeit zunimmt. Aber immerhin, es sind nur gut 10 Prozent im Alter betroffen.
Dramatischer ist die Situation bei der IV. Dort ist es bald einmal so, dass jeder Zweite, jede Zweite auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist, rund 45 Prozent oder mehr. Da muss man darauf hinweisen, dass das auch eine Folge der Sparprogramme, des Leistungsabbaus bei der IV ist. Die starke Abhängigkeit von den Ergänzungsleistungen bei den IV-Bezügerinnen und -Bezügern sollte uns sozialpolitisch zu denken geben. Sie zeigt ja nichts anderes, als dass die Rentenleistungen im Invaliditätsfall immer stärker dem Bedarf hinterherhinken. Es geht bei der IV also nicht nur um die Zugangsproblematik, sondern vor allem auch um die Problematik, dass die IV-Leistungen der beiden Säulen im Rentenfall, gemessen am Bedarf, zu tief sind.
Wenn wir zurückblicken, dann sehen wir, dass es vor rund zehn Jahren, 2006, eine ELG-Revision gab. Das war eine positive sozialpolitische Revision. Es war einer der sozialpolitischen Lichtblicke in den sozialpolitisch schwierigen Nullerjahren. Damals konnten verschiedene, seit Langem anstehende Verbesserungen bei den Ergänzungsleistungen realisiert werden, die für die Betroffenen wichtig sind und wichtig bleiben. Wir müssen heute, wenn wir die Ergänzungsleistungen wieder revidieren, aufpassen, dass diese Verbesserungen nicht wieder verlorengehen. Dabei ist unter anderem auch an die Vermögensfreigrenzen zu denken.
Der wichtigste sozialpolitische Fortschritt der Revision von 2006 war die Aufhebung der Höchstbeträge für die Ergänzungsleistungen. Diese Höchstbeträge hatten vorher viele Rentner nach dem Eintritt ins Heim zusätzlich zum Bezug der Ergänzungsleistungen in die Sozialhilfe getrieben, was eine unwürdige Situation am Ende eines ganzen Lebens war - zusätzlich zur EL-Abhängigkeit im Heim auch noch von der Sozialhilfe abhängig zu werden. Durch die Aufhebung dieser Grenzen gegen oben ist in der Schweiz so etwas wie eine Form von Pflegeversicherung geschaffen worden, und zwar eine, die auch noch sehr sozial finanziert ist: über die Steuern. Dieser wichtige Schritt wird in der Reform richtigerweise nicht infrage gestellt, weil es für die Betroffenen doch eine einschneidende Sache ist, auch bezogen auf das ganze System der sozialen Sicherheit. Man muss aber bei anderen Punkten aufpassen, dass die Ergänzungsleistungen auf der Höhe ihrer Aufgabe bleiben.
Es gibt ein paar Punkte in der heute zu beratenden Revision, die für die Betroffenen kritisch sind:
Positiv ist bei der vorliegenden Revision der Einbezug der Mietzinsgrenzen, das heisst die Anhebung der Mietzinsgrenzen bei den anrechenbaren Ausgaben. Das wäre schon längst fällig gewesen. Es ist im Rückblick schwer verständlich, dass die anrechenbaren Mietzinsen seit 2001 nie mehr angepasst worden sind, und das, obschon der Mietpreisindex allein bis 2014 um 21 Prozent angestiegen ist. Hier geht es auch um eine Systemfrage, wir haben diese auch in der Kommission aufgeworfen. In der Kommission ist uns erläutert worden, dass der Bundesrat aufgrund von Artikel 19 des Ergänzungsleistungsgesetzes schon heute die Möglichkeit hätte, die entsprechenden Werte - unter Einschluss der Mietzinsgrenze - jeweils selbstständig anzupassen. Ich möchte den Bundesrat bei dieser Gelegenheit einladen, in Zukunft von dieser Kompetenz Gebrauch zu machen, statt wieder Jahre auf eine mögliche Revision bei entsprechenden Veränderungen des Index zu warten. Es ist ein schlechter Zustand, [PAGE 368] wenn wir, obwohl wir schon eine Anpassungsnorm im Gesetz haben, in fünf bis zehn Jahren wieder in den gleichen unzumutbaren Zustand geraten. Es wäre schon eine Kompetenz zur Anpassung dieser Werte vorhanden, und diese Anpassung erfordert ja nicht zwingend den Gesetzgeber. Es sind mathematisch fixierte Werte, die hier eine Anpassung erlauben würden.
Fragwürdig und in den Auswirkungen für die EL-Bezügerinnen und -Bezüger schlecht sind die vorgeschlagenen Anpassungen bei den Krankenkassenprämien, ganz besonders bei der Fassung der Kommissionsmehrheit. Die Debatte dazu werden wir dann fundiert in der Detailberatung führen. Wir waren uns in der Kommission einig, dass für die Zukunft der Einbezug der realen Krankenkassenprämien in die EL-Berechnung geprüft werden muss; denn die Krankenkassenprämien gehören ja wie die anderen Ausgaben, die für die EL-Berechnung massgebend und anrechenbar sind, zu den Zwangsabgaben. Im Vergleich zum heutigen System wäre das naheliegend, logisch und würde uns viel Bürokratie und Streit ersparen. Das Problem ist, dass damit, wenn man das einfach so machen würde, Kostenverschiebungen auf den Bund in der Grössenordnung von rund einer Milliarde Franken verbunden sein könnten. Das ist der Grund - und das war ja auch das Anliegen der Motion Dittli (16.4087) -, dass das in einem grösseren Kontext, in Zusammenhang mit dem NFA, geprüft werden muss. Es drängt sich aber auf, die Prüfung dieser Frage, die jetzt in dieser Revision grössere Probleme bereitet, rasch anzugehen, mit Blick auch auf die Konsequenzen - es gibt hier ja verschiedene Interessengegensätze, etwa zwischen Bund und Kantonen -, vor allem aber auch im Interesse einer sinnvollen Regelung der Ergänzungsleistungen selber für die Betroffenen.
Zum Schluss eine Bemerkung zum Verhältnis zur Altersvorsorgereform, über die wir im September abstimmen werden: Ich möchte darauf hinweisen, dass dank der Verbesserungen für die AHV-Neurentnerinnen und -Neurentner bei den Altersrenten die Abhängigkeit von den Ergänzungsleistungen in Zukunft wieder sinken wird. Das ist eine gute Sache für die Betroffenen, aber auch für Bund und Kantone. Die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen wird für die Altersrentner sinken. Die EL-Botschaft hatte mit diesen Spareffekten auch für die Ergänzungsleistungen noch nicht gerechnet. Umso weniger darf jetzt durch diese EL-Reform noch stärker an der Sparschraube gedreht werden.
Noch ein Wort an die Adresse jener, die im Zusammenhang mit der Altersvorsorgereform - aber nur im Zusammenhang mit der Altersvorsorgereform - jeweils plötzlich zu glühenden Anhängern der Ergänzungsleistungen werden und mangels besserer Argumente statt von den Renten am liebsten von gar nichts anderem reden als von den EL-Bezügerinnen und -Bezügern: Wenn es aber um die EL-Bezüger und ihr Schicksal geht, dann entscheidet sich ihr Schicksal, die Lage, in der sie mit den Leistungen sein werden, hier, bei der Gesetzgebung über die Ergänzungsleistungen. Mit der heutigen Vorlage entscheidet sich, ob sich ihre Lage verbessert oder verschlechtert. Sie haben es in der Hand, gerade beim Entscheid über die Krankenkassenprämien, der vital ist, beim Entscheid über die Vermögensfreigrenze, bei den Mietzinsmaxima, dafür zu sorgen, dass sich die Lage der EL-Bezügerinnen und -Bezüger verbessert statt verschlechtert.
Es muss ja der Grundsatz gelten - und es ist wichtig, darauf hinzuweisen -, dass jemand, der ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, im Alter von den Renten der AHV und der Pensionskasse anständig leben können soll, ohne noch auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein, wenn man mal vom speziellen Risiko des langen Heimaufenthaltes absieht. So will es unsere Verfassung, und so wollen es auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Es ist für die meisten kein Vergnügen, im Alter von Ergänzungsleistungen abhängig zu werden, Gesuche stellen zu müssen und den notwendigen Lebensbedarf begründen und nachweisen zu müssen. Das ist ja auch der Grund dafür, dass viele den Gang zu den Behörden und die Geltendmachung der Ergänzungsleistungen scheuen, solange es noch irgendwie anders geht. Aber für diejenigen, die im Alter zu den gut 10 Prozent gehören, die es finanziell nicht schaffen, sind die Ergänzungsleistungen entscheidend. Sie sollen ein menschenwürdiges Leben führen können.
Im Vergleich zur Sozialhilfe sind die Ergänzungsleistungen ein Segen, und das ist der Grund dafür, dass die Ergänzungsleistungen verteidigt werden müssen. Es ist aber auch der Grund dafür, dass es bei den Leistungen, bei der Substanz keine Abstriche erträgt.