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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2002-04-15

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-04-15

Wortprotokoll

Die Minderheit Triponez will eine Präzisierung im Gesetz, um Klarheit zu schaffen, dass es den Selbstständigerwerbenden wie bis anhin erlaubt sein soll, berufliche Vorsorge auf freiwilliger Basis ausschliesslich im Bereich der weitergehenden Vorsorge oder der beruflichen Vorsorge über nichtregistrierte Vorsorgeeinrichtungen zu betreiben. Die Selbstständigerwerbenden brauchen einen anderen Aufbau der beruflichen Vorsorge als die Arbeitnehmer. Die obligatorische berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmenden geht richtigerweise davon aus, dass im Rentenfall - sei dies bei Invalidität, Todesfall oder im Alter - eine Rente zur Auszahlung gelangt, die in Relation zum entgangenen Lohn steht. Dabei wird auch die Altersvorsorge kontinuierlich bis zur Pensionierung aufgebaut.

Dieses System kann aber nicht einfach für die Versicherung der Selbstständigerwerbenden angewendet werden, da sich deren Einkommenssituation und Bedürfnisse von jenen der Arbeitnehmenden stark unterscheiden. Die Selbstständigerwerbenden sind ganz besonders auf einen guten Risikoschutz angewiesen. Ein Risikoschutz in Form von einkommensabhängigen Leistungen und Prämien ist aber für den Selbstständigerwerbenden völlig ungeeignet. Der Grund liegt darin, dass die Einkommen aufgrund verschiedener Einflüsse ganz erheblich schwanken können. Dagegen bleiben die Vorsorgebedürfnisse unverändert. Es ist daher erforderlich, dass sich die Selbstständigerwerbenden unabhängig vom jährlichen Einkommen gegen die bestehenden Risiken versichern können.

Die Selbstständigerwerbenden sind auch darauf angewiesen, ihre Altersvorsorge im Rahmen der zweiten Säule dann aufbauen zu können, wenn ihnen die dazu notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Bei den Selbstständigerwerbenden gilt es ja immer, eine Abwägung der Bedürfnisse der Familie, der Investitionen in den Betrieb und der Vorsorge vorzunehmen. Die Altersvorsorge muss dann vorgenommen [PAGE 521] werden, wenn die dazu notwendigen Mittel auch tatsächlich vorhanden sind. Meines Erachtens muss auch die öffentliche Hand ein grosses Interesse daran haben, dass den Selbstständigerwerbenden ein Vorsorgesystem im Bereich der zweiten Säule zur Verfügung steht, das ihren speziellen Verhältnissen entspricht. Die öffentliche Hand kann doch kein Interesse daran haben, den Selbstständigerwerbenden ein System aufzuzwingen, das nicht ihren Bedürfnissen entspricht.

Ich bitte Sie daher zusammen mit der SVP-Fraktion, den Antrag Engelberger zu unterstützen, sofern der Antrag der Minderheit zurückgezogen wird.