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Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Zu Absatz 1 Buchstabe b Ziffern 1 und 2: Die maximale Bruttomiete, die für die Berechnung der Ergänzungsleistung angerechnet werden kann, soll erhöht und regional abgestuft werden. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen übernahm die Kommission die Mietzinsmaxima, wie sie der Bundesrat in der separaten Vorlage 14.098 vorgeschlagen hatte. Damit wird dem Anstieg der Mietzinsen zwischen der letzten Anpassung im Jahr 2001 und dem Jahr 2014 Rechnung getragen.

Die Kommission lehnte zwei Anträge ab, die die Mietzinsmaxima weniger stark oder stärker anheben wollten als der Bundesrat. Es bestehen hier deshalb auch zwei Minderheiten. Die Minderheit I (Dittli) will die anrechenbaren Mietzinse tiefer ansetzen als der Bundesrat, die Minderheit II (Rechsteiner Paul) will eine höhere Mietzinsanrechnung. Die Sprecher der beiden Minderheiten werden sich sicher zu Wort melden. Es ist keine exakte Wissenschaft. Die Kommissionsmehrheit hat sich der Vorlage des Bundesrates aufgrund der dahinterstehenden Überlegungen des Bundesrates angeschlossen.[GZ]

Ich ersuche Sie, sich hier der Mehrheit anzuschliessen.