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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-04-15

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Selbstständigerwerbende unterstehen bekanntlich dem BVG-Obligatorium nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Ebene versichern zu lassen. Sie können dies entweder im Bereich der obligatorischen Vorsorge, also im Rahmen der Säule 2a, oder im Bereich der weitergehenden Vorsorge, im Rahmen der Säule 2b, tun. Selbstverständlich ist auch eine Kombination beider Vorsorgeformen möglich. Diese seit Jahrzehnten angewandte Praxis wurde in jüngster Zeit im Zusammenhang mit einem konkreten Fall, bei dem es aber eher um steuerliche Aspekte als um grundlegende Probleme ging, infrage gestellt. [PAGE 520]

Mit meinem Minderheitsantrag geht es darum, sicherzustellen, dass seit langer Zeit angewandte Vorsorgelösungen, die in idealer Weise auf die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Versicherten, der Selbstständigerwerbenden, abgestimmt sind, weiterhin zugelassen werden. Es sollen damit keine Steuerschlupflöcher geschaffen werden oder solche beibehalten werden, sollte es sie tatsächlich geben. Einzig sollen bewährte Vorsorgelösungen nicht ohne Not aufgegeben werden müssen - deshalb dieser Minderheitsantrag. Es geht also nicht darum, mit diesem Antrag etwas Neues einzuführen, sondern darum, die bestehende Praxis, d. h. eine ausserobligatorische Vorsorge im Sinne der Säule 2b für Selbstständige, die der Säule 2a nicht obligatorisch unterstellt sind, weiterhin zu gewährleisten.

In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass dieser Minderheitsantrag vielleicht etwas missverständlich formuliert ist. Es könnte nämlich der Eindruck entstehen, dass die Selbstständigerwerbenden mit diesem Antrag vor die Wahl gestellt würden, sich entweder für die obligatorische oder die ausserobligatorische Vorsorge entscheiden zu müssen, dass also eine Kombination beider Vorsorgeformen nicht möglich wäre. Dies ist aber nicht die Absicht dieses Minderheitsantrages. Um klar zu sein: Falls Selbstständige dies möchten, sollen sie weiterhin beide Vorsorgen - 2a und 2b - kombinieren können. Herr Kollega Engelberger hat in der Zwischenzeit einen Einzelantrag eingereicht, der vorhin verteilt worden ist.

Der Antrag nimmt das Grundanliegen der Kommissionsminderheit voll und ganz auf. Gleichzeitig geht er auch auf die Bedenken ein, die vonseiten des Bundesrates und der Verwaltung in der SGK vorgebracht wurden und die schliesslich dazu führten, dass der Minderheitsantrag knapp abgelehnt wurde.

So verlangt der Antrag Engelberger insbesondere - das scheint mir entscheidend zu sein -, dass die weitergehenden Vorsorgelösungen den Grundsätzen der Planmässigkeit und der Kollektivität gerecht werden müssen. Er ist auch so formuliert, dass klar zum Ausdruck kommt, dass eine weitergehende Vorsorge, eine obligatorische Vorsorge, nicht ausgeschlossen ist.

Falls sich auch der Bundesrat und die Verwaltung hinter den Antrag Engelberger stellen könnten, würden wir den Antrag der Minderheit zugunsten des Antrages Engelberger zurückziehen.