Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-05-31
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich noch einmal festhalten, dass es wichtig ist, dass jetzt diese Anpassung endlich erfolgt, nachdem sie seit Langem fällig gewesen wäre. Positiv vermerke ich auch das vorherige Votum des zuständigen Bundesrates, wonach die Situation, die wir jetzt bereinigen müssen, vermieden werden soll, weil in Zukunft die Teuerungsanpassungsklausel des Gesetzes hier Anwendung findet. Das muss dann also nicht jedes Mal den Gesetzgeber beanspruchen.
Hier geht es aber um die materielle Differenz: Wie viel sollen die Mietzinsmaxima effektiv ausmachen? Es ist zunächst entscheidend, dass es um Bruttomietzinse geht, die hier zur Diskussion stehen, also um die Nettomietzinse plus die Nebenkosten. Die Beträge, von denen hier beim Mietzinsmaximum die Rede ist, sind also die Mietzinsen plus die Nebenkosten pauschaliert. Das reduziert dann die entsprechenden Beträge wieder, wenn Sie sich das vor Augen halten.
Herr Dittli hat als Sprecher der Minderheit I nicht begründet, warum er mit seinem Minderheitsantrag noch unter die Ansätze des Bundesrates gehen möchte, ausser der formalen Begründung der Vernehmlassungsstellungnahme. Aber inhaltlich ist er jede Begründung schuldig geblieben. Ich glaube, man kann das ja nur beurteilen, wenn man sich die Beträge selber vor Augen hält. Die Beträge, die im Gesetz genannt werden, sind Jahresmietzinsen, Jahresbeträge, die für sich allein natürlich, weil sie auf ein Jahr hochgerechnet sind, nicht so schlecht tönen. Aber den Mietzins bezahlt man ja zusammen mit der Pauschale in monatlichen Raten. Das reale Bild ergibt sich erst dann, wenn Sie sich vor Augen halten, welche Beträge hier für einen monatlichen Mietzins zur Diskussion stehen.
Hier möchte ich das an den Beträgen der Region 1 illustrieren. Das sind also die städtischen Zentren wie Genf oder Zürich. Wenn Sie die städtischen Zentren anschauen, dann sehen Sie, dass dieser Betrag nach dem Vorschlag von Bundesrat und Kommissionsmehrheit 16 440 Franken im Jahr beträgt, was 1370 Franken im Monat ausmacht. 1370 Franken, und zwar inklusive Nebenkosten! Das bedeutet, dass der Nettomietzins doch noch einmal deutlich tiefer liegt als diese 1370 Franken. Mit dem Antrag der Minderheit I (Dittli) - er hat vielleicht bewusst keine materielle Begründung gemacht - aufgrund der Vernehmlassungsstellungnahme wären das 1250 Franken, mit Nebenkosten inbegriffen. Gestatten Sie mir eine Bemerkung - ich will Sie hier nicht irgendwie persönlich kritisieren, Sie haben das einfach übernommen und auch entsprechend begründet -: Das ist doch am Schluss sehr, sehr schäbig, 1250 Franken pro Monat inklusive Nebenkosten.
Das, was ich mit dem Minderheitsantrag II beantrage, ist auch bescheiden. Die 18 000 Franken pro Jahr machen ja nach Adam Riese für eine Einzelperson genau 1500 Franken pro Monat aus, und zwar inklusive Nebenkosten. Das ist nun wirklich nicht viel. Es ist, gerade in den städtischen [PAGE 375] Zentren, sehr wenig. Man soll ja doch dafür schauen, dass die Menschen, die Ergänzungsleistungen beziehen, weiter ein Leben in Würde führen können. 1500 Franken mit Nebenkosten sind in den städtischen Zentren wirklich sehr wenig. In diesem Sinne sind das Beträge, die notwendig sind, wenn wir die Ziele der Ergänzungsleistungsgesetzgebung einhalten wollen.
Deshalb möchte ich Sie hier ersuchen, meiner Minderheit II zu folgen und angemessene Mietzinsobergrenzen festzulegen.