Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2017-05-31
Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Wir haben einen Missstand bei der Situation von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern in Bezug auf den Betrag für ihre persönlichen Auslagen. Föderalismus in Ehren, Herr Kommissionspräsident und Berichterstatter, es hat aber alles seine Grenzen. Die Unterschiede in Bezug auf die Unterstützung für die persönlichen Auslagen sind enorm. Die Beträge für die persönlichen Auslagen variieren heute zwischen 190 und 536 Franken im Monat. Man kann also Glück oder Pech haben, je nachdem, wo man wohnt.
Hier, in Artikel 10 Absatz 2, werden diese persönlichen Auslagen respektive die Beträge für sie geregelt. Der Bund verzichtet aber darauf, eine Mindestanforderung an die Kantone festzulegen. Das steht im Gegensatz zum bundesweit einheitlichen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf von EL-Bezügerinnen und -Bezügern, die zu Hause wohnen und nicht in einem Heim. Die Kantone haben äusserst unterschiedliche Regelungen. Ich habe vorhin die Beträge und die Differenz bei diesen Beträgen angesprochen. Diese Differenz kommt auch daher, dass je nach Art des Heimes oder der Pflegebedürftigkeit eben auch Unterschiede bestehen.
Ich muss auch sagen, dass wir es eigentlich mit einem Widerspruch zu den Grundsätzen des NFA zu tun haben. Damit sind wir wieder in einer übergeordneten Diskussion, das ist klar. Aber mit dem NFA wurde ja eigentlich angestrebt, dass es eine klare Aufgabenteilung gibt. Der Bund soll für die Deckung des Existenzbedarfs aufkommen, und die Kantone sollen für die Heimkosten sowie die Krankheits- und Behinderungskosten aufkommen. Das ist deshalb ein Widerspruch, weil die Kantone bei den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern auch den Betrag für die persönlichen Auslagen und damit sehr wohl einen Teil des Existenzbedarfs regeln können.
Dass wir einen Missstand haben, ist, finde ich, angesichts dieser enormen Differenzen klar. Jetzt kann man entweder etwas daran ändern und damit mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit schaffen, oder man lässt trotz des Handlungsbedarfs die Finger davon. Ich möchte Ihnen beliebt machen, an dieser Situation etwas zu ändern und die Frage hier aufzugreifen. Darum habe ich meinen Minderheitsantrag, den wir schon in der Kommission als Antrag diskutiert haben, hier auch eingebracht.
Ich finde es wichtig, dass wir uns des Missstands bewusst sind und damit auch einen Appell an die Kantone verbinden, an der Behebung dieser enormen Unterschiede zu arbeiten. Ein Betrag von weniger als 400 Franken im Monat ist einfach ein Betrag, der nicht ausreicht, um elementare Bedürfnisse zu decken. Noch einmal aus meinem Eintretensvotum die Wiederholung: Es geht da auch darum, gerade bei diesen Beträgen, am sozialen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das ist sehr schwierig, wenn die Beträge unter 400 Franken liegen. Ich habe einen entsprechenden Vorschlag formuliert - im Wissen darum, dass die Diskussion hier im Rahmen dieser Reform schwierig zu führen sein wird -, weil es offensichtlich ist, dass es hier eine Änderung braucht; wenn nicht jetzt im Rahmen dieser Reform, dann auf anderem Weg.
Ich möchte Sie bitten, dass Sie hier, auch als Zeichen der Wahrnehmung dieser schwierigen Situation, die Minderheit unterstützen.