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preparatory:AB 215799

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-31

Wortprotokoll

Die Schweiz ist bekanntlich Mitglied der OECD. Diese beschäftigt sich seit einiger Zeit mit dem Problem der Gewinnverschiebung. Man möchte, dass Gewinne dort versteuert werden, wo sie entstanden sind, und nicht, dass sie an günstige Standorte verschoben werden können und das Stammland, in dem die Arbeit erbracht worden ist, leer ausgeht. Das ist die Grundidee hinter dem Projekt "Base Erosion and Profit Shifting". 2015 wurden die dreizehn Beps-Berichte publiziert, vier dieser Berichte enthalten Mindeststandards, welche die Mitglieder umsetzen müssen, die anderen enthalten Empfehlungen.

Wir befassen uns heute mit einem der obligatorischen Standards, nämlich mit dem Austausch länderbezogener Berichte. Es geht darum, dass grosse internationale Konzerne mit einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Franken verpflichtet werden, ihre Tätigkeiten darzulegen. Das betrifft in der Schweiz zwischen 200 und 250 Firmen - wir machen also ein Gesetz für maximal 250 Firmen. Es ist für diese Firmen zentral. Wir haben es aufgegliedert: einerseits in die Alba-Vereinbarung, die den Charakter eines Staatsvertrages hat, und andererseits in das entsprechende Umsetzungsgesetz, damit wir auch die Rechtsgrundlage dafür haben.

Was den Staatsvertrag betrifft, so hat sich die Schweiz im Sinne der Minderheit Aeschi Thomas eingebracht; wir haben unsere Anliegen in diesem Staatsvertrag verankert. Zusammen mit anderen Ländern haben wir insbesondere erreicht, dass die Daten nicht zwischen irgendwelchen untergeordneten Behörden, sondern zwischen den Staaten ausgetauscht werden. Damit schaffen wir eine gewisse Rechtssicherheit, weil der Austausch der Daten auf Staatsebene erfolgen muss. Das hat die Schweiz erreicht. Die Alba-Vereinbarung hat den Charakter eines Staatsvertrages. [PAGE 823]

Ich muss Herrn Aeschi widersprechen, der das Beispiel Schengen angeführt hat: In diesem Staatsvertrag heisst es ausdrücklich, dass jede Änderung vom Parlament genehmigt werden muss. Wenn wir also nur ein Detail ändern, kommen wir damit zu Ihnen. Bei Schengen ist das anders, da sind wir inzwischen bei der 194. Übernahme, was in der Regel der Bundesrat erledigt. Hier ist das nicht der Fall, hier müssen wir damit zu Ihnen kommen. Damit wurde wenigstens ein Teil des Anliegens von Herrn Aeschi aufgenommen. Es ist ein Austausch auf Staatsebene. Der Bundesrat kann von sich aus kein Komma ändern, ohne dass er wieder zu Ihnen kommt. So viel einmal zu diesem Staatsvertrag.

Dieser Staatsvertrag, die Alba-Vereinbarung, sieht vor, dass der länderbezogene Bericht drei Themen umfassen soll: Zum Ersten enthält er Informationen über die weltweite Verteilung der Umsätze und der entrichteten Steuern sowie weitere Kennzahlen der multinationalen Konzerne. Wir sprechen also hier immer nur von multinationalen Konzernen, die international tätig sind, in der Regel in mehreren Ländern. Zum Zweiten enthält er Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften eines Konzerns. Zum Dritten gibt es sozusagen die freie Berichterstattung. Da kann der Konzern von sich aus noch Dinge anfügen, die ihm wichtig sind.

Der Bundesrat hat in der Gesetzgebung darauf geachtet, Sie haben das schon gehört, dass wir nur und ausschliesslich den minimalen internationalen Standard umsetzen. Wir verzichten darauf, hier weiter zu gehen, weitere Berichte anzufügen, weil wir der Meinung sind, dass wir keine Swissness brauchen. Es ist auch eine Forderung des Parlamentes, dass wir unsere Vorlagen nicht im grossen Eifer noch verbessern und mehr bieten, als eigentlich gefragt ist. Es ist nicht auszuschliessen, dass irgendwann mehr gefordert wird. Dann müssten wir das aber wieder anschauen. Sie könnten darüber beschliessen und nicht der Bundesrat.

Was passiert, wenn wir diese Alba-Vereinbarung nicht umsetzen? Firmen, die in anderen Ländern tätig sind, können durch das entsprechende Land verpflichtet werden, ihre Berichte abzuliefern. Daher stehen wir für einmal von der Unternehmerseite her unter Druck. Die Unternehmerseite möchte, dass wir das Gesetz möglichst rasch schaffen, dass Rechtssicherheit besteht und dass die Unternehmen ihre Berichte über die Schweiz liefern können und nicht irgendwo, da und dort, in den Ländern direkt. Das ist die Sicherheit, die wir damit bieten. Wir haben im Gesetz ja auch vorgesehen, dass eine gewisse Freiwilligkeit besteht. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, können Firmen, die das wollen, bereits Berichte liefern. Wir machen hier also eigentlich etwas, was internationale Konzerne wünschen, weil sie es ohnehin machen müssen. Sie möchten die Berichte aber im Rahmen dieses Staatsvertrages über die Schweiz abliefern und nicht irgendwo. Es ist also nicht etwas, was administrative Mehrarbeit gibt. Die Firmen arbeiten vielmehr in diesem Bereich und tauschen Informationen entsprechend aus. Mit diesem Gesetz und diesem Staatsvertrag bieten wir eine möglichst grosse Sicherheit.

Der Ständerat hat dieses Gesetz auch noch verbessert, weil die Gefahr - und die nehmen wir durchaus ernst -, dass Daten missbraucht werden können, nicht auszuschliessen ist. Über die internationale Firmenwelt haben wir in den letzten Jahren viele Verträge abgeschlossen, vom automatischen Informationsaustausch über den spontanen Informationsaustausch bis zu allem Möglichen, und wir kommen jetzt in die Phase der Umsetzung. Diese Phase der Umsetzung - das wissen wir - ist heikel, weil wir wollen, dass Daten vertraulich behandelt werden und für das verwendet werden, wofür sie bestimmt sind. Diese Daten hier können im Übrigen nicht zu direkter Steuererhebung führen, sondern sie geben allenfalls einer Behörde im Ausland den Hinweis, dass etwas nachzufragen ist. Aber sie können nicht direkt angewendet werden.

Der Ständerat hat eingebaut, dass auch Firmen klagen können, wenn sie das Gefühl haben, dass die von ihnen gelieferten Daten missbräuchlich verwendet werden. Auch hier hat man also eine zusätzliche Hürde eingebaut. Wir werden selbstverständlich wie bei allen anderen Verträgen auch darauf achten, dass diese Daten sorgfältig verwendet werden, für den Zweck, für den sie bestimmt sind, und dass damit kein Missbrauch getrieben wird. Das ist auch ein grosses Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft, weil die Datensicherheit, der Datenschutz nicht überall auf dem gleichen Standard sind wie in der Schweiz. Dessen müssen wir uns bewusst sein.

Frau Leutenegger Oberholzer hat gefragt, ob diese Berichte dann auch veröffentlicht werden. Das ist nicht vorgesehen; sie enthalten Daten, die für eine bestimmte Behörde massgebend sind, und diese soll damit arbeiten. Wenn wir das ganz öffentlich machen, öffnen wir damit auch einen Teil des Geschäftsgeheimnisses. Es ist nicht die Absicht, Firmen an den Pranger zu stellen oder Firmen zu zwingen, Daten an die Öffentlichkeit zu bringen, die sie nicht veröffentlichen wollen, sondern es geht um Informationen über ganz bestimmte Aspekte, die sie dem Staat liefern, und dieser wiederum tauscht sie mit anderen Staaten aus. Sollte die Frage der Öffentlichkeit wirklich einmal diskutiert werden, müsste man das wieder anschauen. Ich sehe aber im Moment im Gegensatz zu Frau Leutenegger Oberholzer keine Tendenz im internationalen Bereich, hier weiter zu gehen. Wir haben im Moment eher die Tendenz, dass man dieser Transparenzübung der letzten Jahre etwas entgegensetzen will oder mindestens etwas vom Gas geht. Wenn Sie die Äusserungen aus den USA hören, die diese Geschäfte immer massiv prägen, merken Sie: Es ist wahrscheinlich im Moment auch eine gewisse Zurückhaltung angesagt, um einmal zu schauen, wie sich das entwickelt. Ich glaube nicht, dass die Schweiz hier den Musterschüler spielen und alles umsetzen muss.

Zusammengefasst: Sie haben zwei Entscheide zu fällen, einerseits zur Alba-Vereinbarung, einem Staatsvertrag, der den internationalen Austausch regelt, andererseits zum Alba-Gesetz, das den Umgang in der Schweiz regelt und Rechtssicherheit schafft. Beides liegt im Interesse des Parlamentes, weil Sie zu jeder Änderung im Rahmen dieses Vertrages Stellung nehmen können. Es liegt auch im Interesse der internationalen Konzerne, die ausdrücklich eine Regelung wollen, die die Schweiz in den Mittelpunkt stellt und die Schweiz als Austauscher dieser Daten bestimmt, damit diese nicht auf unterer Ebene von Behörde zu Behörde ausgetauscht werden.

Ich bitte Sie also, auf diese beiden Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen. Sie liegen im Interesse der multinationalen Konzerne in der Schweiz.