Rechsteiner Paul · Ständerat · 2017-05-31
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Es geht hier um eine Frage, die für die Betroffenen, aber auch für das System doch von recht einschneidender Bedeutung ist. Das ist der Grund dafür, dass ich jetzt mit Blick auf die Perspektiven der Regelung in diesem Bereich den Antrag stelle, beim bisherigen Recht zu bleiben, bis wir ein besseres System gefunden haben, und keinen Wechsel vorzunehmen. Das entspricht auch dem Ergebnis der Vernehmlassung. In der Botschaft können Sie nachlesen, dass eine klare Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer der Meinung war, man solle beim bisherigen System der Pauschale bleiben, wenn auch umgekehrt die knappe Mehrheit der Kantone für die Änderung war. [PAGE 379]
Es ist ja unbestritten, dass für die Zukunft die Situation der Übernahme der Krankenkassenprämien neu geprüft werden muss. Es wäre eigentlich, wie ich bereits beim Eintreten ausgeführt habe, logisch, dass die Krankenkassenprämien, die ja genauso wie alle anderen relevanten Ausgaben - wir haben vorhin gerade die Mietzinse behandelt - Zwangsabgaben sind, in die Berechnung der anrechenbaren Ausgaben einbezogen werden. Das wäre normal. Das einzige Problem, das sich da stellt - es ist natürlich kein unerhebliches -, ist, dass dies eine Lastenverschiebung zum Bund zur Folge hätte, sodass man das im Gesamtkontext betrachten muss. Das ist der Punkt.
Aber es ist unbestritten, dass man das angehen muss. Deshalb wurde auch das Kommissionspostulat einstimmig verabschiedet. Wir gehen davon aus, dass das einigermassen zeitnah neu angeschaut werden muss. Wenn wir aber in einer Situation sind, in der wir in der Logik der Ergänzungsleistungsgesetzgebung davon ausgehen, dass die Krankenkassenprämien früher oder später - lieber früher - Teil der normalen Ergänzungsleistungsberechnung werden, dann muss man sagen, dass es nicht zielführend ist, vorher Änderungen durchzuführen, vor allem weil diese auch noch mit doch recht bedeutenden Auswirkungen zulasten der Betroffenen verbunden sind.
Wir haben ja bereits Artikel 9 beraten, ich habe dort meinen Minderheitsantrag zurückgezogen. Schon dieser Artikel führt zu Einsparungen im Bereich der Krankenkassenprämien, und die Betroffenen werden das entsprechend spüren. Hier wäre jetzt mit einem Entscheid, bei dem die Kommissionsmehrheit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates obsiegen würde, eine zusätzliche Sparübung verbunden.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch auf eine weitere Problematik in Bezug auf die Prüfung der neuen Regelung hinweisen, und das ist die Schwierigkeit der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung überhaupt: Es ist von der Idee der Prämienverbilligung her dysfunktional, wenn ein immer bedeutenderer Anteil des Volumens der Prämienverbilligung für die Übernahme der Prämien der EL-Bezügerinnen und -Bezüger und der Sozialhilfeabhängigen gebraucht wird. Das war ursprünglich nicht die Idee der Prämienverbilligung. Die Idee war dort vielmehr, die Prämienbelastung der normalen Bezüger von tieferen Einkommen zu erleichtern. Das war die Idee, aber dafür steht immer weniger zur Verfügung, bedingt durch die Übernahme der Prämien von EL-Bezügern und Sozialhilfeabhängigen.
In diesem Sinne braucht es eine Neuregelung, die aber im Rahmen der Lastenverschiebung natürlich die NFA-Konsequenzen mitbedenken muss. Das gesagt, ist es so, dass das eine Baustelle ist, deren Beseitigung grundsätzlich angegangen werden muss. Sie hat im Ergebnis Konsequenzen für die Prämienverbilligungen, aber vor allem nachher auch für die EL-Kosten. Bei einer solchen Ausgangslage wäre es sinnvoll und zweckmässig, wie es auch die Organisationen der Allianz Ergänzungsleistungen verlangen, allen voran Pro Senectute, beim bisherigen System der Pauschale zu bleiben.
Wenn ich jetzt gerade das Wort habe, möchte ich mich auch noch zum Antrag der Mehrheit äussern, im Verhältnis zum Antrag der Minderheit Stöckli oder zu meinem Einzelantrag. Der Systemwechsel, den die Kommissionsmehrheit beantragt, ist unausgereift und mit unabsehbaren Konsequenzen, nicht nur für das System, verbunden; Bundesrat Berset hat ja bereits beim Eintreten darauf hingewiesen. Dieser Wechsel hat eine Sprengwirkung für das System der Krankenversicherung.
Vor allem muss man aber auch darauf hinweisen, was der Systemwechsel für die Betroffenen bedeutet. Wenn man von ihnen jetzt verlangt, zu einer der drei günstigsten Krankenversicherungen zu wechseln, unabhängig davon, ob diese in der betreffenden Prämienregion überhaupt existieren - teilweise gibt es sie dort gar nicht -, dann zwingt man einen Personenkreis, der doch nicht gerade der agilste ist, bei dem oft Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, Jahr für Jahr Prämienvergleiche vorzunehmen und zu einer der günstigsten Krankenkassen zu wechseln. Man geht also hin und verlangt ausgerechnet von den EL-Bezügern - bei den älteren sind es vor allem jene, die im Heim leben -, dass sie diesen Wechsel vornehmen. Bei den noch nicht im Heim Lebenden sind die Betroffenen vermutlich auch nicht jene, die es am einfachsten haben, diesen Prozess durchzumachen. An Orten, wo das schon probiert worden ist, hat man ja eine "sozialarbeiterische" Betreuung dieser Personen vorgeschlagen, damit sie das überhaupt machen können. So etwas ist hier aber nicht vorgesehen.
In diesem Sinne wird hier eine Massnahme vorgeschlagen, die für die Betroffenen eine Zumutung ist und sich auch von der Zielsetzung der Ergänzungsleistungsgesetzgebung entfernt, den Betroffenen doch ein Leben in Würde zu ermöglichen, ihnen nicht zusätzliche Schikanen aufzubürden. Es ist unbestritten, dass die Frage der Krankenkassenprämien und ihres Einbezugs angegangen werden muss. Für die Zukunft braucht es hier aber eine tragfähige Lösung, die auch den Kriterien der Administrierbarkeit und der Vermeidung von bürokratischem Mehraufwand genügen muss; sie muss finanziell tragbar sein.
In diesem Sinne meine ich aber, dass mit Blick auf eine anstehende Neuordnung das bisherige System im Moment das beste ist; auf jeden Fall ist dies der Schnellschuss der Kommissionsmehrheit nicht.