Ettlin Erich · Ständerat · 2017-05-31
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Ich habe ja nicht vorgehabt, mich zu melden. Aber ich glaube, das ist gut, dass wir die Diskussion führen. Ich muss gestehen, als Ständerat eines der Gründerkantone sind mir staatliche Zwänge sowieso zuwider, und da kommt bei mir sofort ein Reflex: Wenn man hier sagt, man dürfe etwas nicht tun, dann muss man sich schon damit auseinandersetzen.
Wie Herr Luginbühl gesagt hat, hat die Kommission hier einstimmig zugestimmt. Ich gehöre auch der Kommission an. Trotzdem, das muss ich sagen, möchte ich da noch eine Lanze für das Votum von Herrn Luginbühl brechen. Ich muss sagen, der Vorschlag von Herrn Hefti, 50 Prozent, würde mir eigentlich gefallen. Das wäre so eine mittlere Lösung. Wir müssen sehen: Die zweite Säule ist am Schluss eine Zwangsversicherung. Es ist gut, dass wir sie haben, und das ganze System mit unseren drei Säulen ist wirklich ein Erfolgsmodell. Aber es gibt immer Leute - und das höre ich aus meinem Umfeld -, die nicht mehr an die erste und nicht mehr an die zweite Säule glauben. Die weichen dem teilweise aus und sagen: "Ja, das Geld kriege ich eh nie mehr". Und jetzt sagt man noch, dass man kein Kapital mehr beziehen könne. Es geht hier, wie Kollege Bischof gesagt hat, tatsächlich um diejenigen, die keine Liegenschaften besitzen, auch sie können ja das Kapital beziehen. Wenn man jetzt sagt, man könne das Kapital nie mehr beziehen, aber man kriege eine Rente, dann ist die Unsicherheit vielleicht noch ein bisschen grösser.
Es gibt gute Gründe dafür, den Bezug einzuschränken. Das hat Kollege Graber gesagt. Aber wir wählen diese Möglichkeit von zweien. Wir sagen, wir schränken den Bezug ein, dann kann man keinen Missbrauch treiben. Man könnte auch [PAGE 386] sagen, man könne das Kapital schon beziehen, aber man solle dann keine Ergänzungsleistungen mehr beziehen können. Ich weiss, das wäre eine Verlagerung der Kosten zu den Kantonen. Das hat Kollege Stöckli zu Recht gesagt. Auf der anderen Seite dürften wir das Problem natürlich auch so angehen.
Einfach zur Ergänzung, deshalb habe ich auch das Wort noch ergriffen: Wenn man sagt, dass man Ergänzungsleistungen kriegt, wenn man das Kapital bezogen hat, dann, glaube ich, vergisst man, dass wir vorhin Artikel 11a in das Ergänzungsleistungsgesetz eingefügt haben. Dort ist der Vermögensverzicht neu geregelt. Und ein Vermögensverzicht liegt auch vor, wenn pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht werden, ohne dass ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das ist Absatz 3 von Artikel 11a. Das haben wir neu eingefügt. Wenn also eine Person die Vorsorge als Kapital bezieht und dann das Geld verschwendet und sich bei der Ergänzungsleistungsstelle meldet, dann wird man hier zusammenrechnen. Es hat vielleicht nicht die gleiche Wirkung, wie wenn man den Kapitalbezug verbietet, aber das müssen wir immerhin auch bedenken: Wir haben hier einen Korrekturmodus. Mit diesem Korrekturmodus und den 50 Prozent, der Lösung von Herrn Hefti, wäre das für mich eine annehmbare Lösung, die einen Mittelweg beschreiten würde.
Insofern werde ich heute taktisch für den Einzelantrag Luginbühl stimmen, damit der Nationalrat dann die Möglichkeit hat, die Bestimmung anzunehmen, dass 50 Prozent des Altersguthabens als Kapital bezogen werden können.