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Graber Konrad · Ständerat · 2017-05-31

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, bei der Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen konsequent vorzugehen und den kantonalen Durchführungsstellen entsprechend Mindeststandards vorzugeben. Der Nationalrat hat diese Motion am 19. September 2016 mit 129 zu 55 Stimmen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ihre Kommission hat das Anliegen der Motion im Rahmen der Beratung der Vorlage 16.065 aufgenommen und beantragt Ihnen deshalb, die Motion abzulehnen. Ihre Kommission hat Ihnen bei dieser Vorlage beantragt, verschiedene Anpassungen des geltenden Rechts vorzusehen. Sie haben soeben die geltenden Bestimmungen zur Karenzfrist für ausländische Staatsangehörige und zum gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz präzisiert. Es handelt sich um Artikel 4 Absätze 3 und 4 und Artikel 5 Absätze 3, 5 und 6 des Ergänzungsleistungsgesetzes. Den EL-Stellen soll auch der Zugriff auf das zentrale Rentenregister ermöglicht werden, damit sie prüfen können, ob EL-Bezüger Leistungen der AHV oder der IV erhalten und wie hoch diese allenfalls ausfallen; das ist in Artikel 26 Absatz 2 geregelt. Transparenz über bezogene Ergänzungsleistungen soll das EL-Informationssystem herstellen; das finden Sie in den Artikeln 26a und 26b der eben verabschiedeten Vorlage.

Im schriftlichen Bericht führen wir ferner aus, dass der Optimierung der Abklärungen, welche für die Beurteilung des EL-Anspruchs und für die Festlegung der Höhe der Leistungen notwendig sind, auch bei den Änderungen des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2016 Rechnung getragen wurde. So sieht Artikel 97 des Ausländergesetzes den Datenaustausch zwischen den kantonalen Migrationsbehörden und den Durchführungsstellen für Ergänzungsleistungen, AHV und IV vor, welcher Missbräuche verhindern soll. Auch hier verweise ich zu den Details auf den schriftlichen Bericht.[GZ]

Ich empfehle Ihnen ebenfalls, die Motion abzulehnen.