Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-05-31
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-05-31
Wortprotokoll
Es geht hier unserer Meinung nach um eine Grundsatzfrage und nicht nur um die Frage von zwölf Grenzwächtern, die in Liechtenstein wohnen. Dieser internationale Grundsatz sieht vor, dass die Quellenbesteuerung gilt. Derjenige, der eine Leistung ausbezahlt, kann sie also an der Quelle besteuern. In diesem Fall ist es der schweizerische Staat, der entsprechende Renten ausrichtet und damit auch das Recht hat, diese im Sinne der Quellenbesteuerung direkt zu besteuern.
Wenn wir hier für Liechtenstein eine Ausnahme machen, dann, das kann ich Ihnen garantieren, kommen die Leute, die in Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich wohnen, und wollen dieselben Rechte auch für sich. Dann kann es für die Schweiz schon noch etwas kosten.
Es ist aber so, und daher habe ich durchaus Verständnis, dass dieses Dutzend Grenzwächter, das heute in Liechtenstein wohnt, etwas weniger Steuern bezahlen müsste, weil Liechtenstein einfach etwas günstiger ist als wir. Das würde es aber meiner Meinung nach nicht rechtfertigen, dass wir hier von einem international anerkannten Grundsatz abweichen und eine Sonderregelung schaffen. Wir wissen, dass das immer ein Präjudiz darstellt. Es geht einige Wochen und Monate, dann kommen Forderungen in weiteren Bereichen. Das ist es unserer Meinung nach nicht wert.
Wir haben zudem gerade das Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein wieder ausgehandelt; es war dort auch kein Thema. Aus unserer Sicht ist es also nicht notwendig, hier eine Ausnahmeregelung für ein Dutzend ehemalige Mitarbeiter zu schaffen. Wir besteuern diese weiterhin an der Quelle, wie wir das in anderen Fällen auch machen.[GZ]
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.