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Schelbert Louis · Nationalrat · 2017-05-31

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, die pensionierten Zoll- und Grenzwachtangehörigen, die ihren Wohnsitz nach der Pensionierung im Fürstentum Liechtenstein beibehielten, aus der Quellenbesteuerung zu entlassen und sie der Domizilbesteuerung zu unterstellen.

Das Anliegen ist nicht neu; vor acht Jahren wurde eine entsprechende Motion Fässler Hildegard (08.3563) angenommen. Der Bundesrat hatte sich damals zu einer Lösung bereiterklärt. Dazu ist es leider nicht gekommen. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Liechtenstein enthielt genug anderen Bedarf an Neuregelungen. Nun ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen von der Bundesversammlung angenommen worden, und es bietet sich die Chance, auch das Problem der in Liechtenstein ansässigen pensionierten Grenzwächter endlich zu lösen. Zu berücksichtigen ist, dass sie gegenüber ihren Kollegen in Frankreich, Deutschland oder Italien steuerlich benachteiligt sind. Diese Länder kennen - anders als Liechtenstein - höhere Steuern als die Schweiz. Sie profitieren nicht von der Quellenbesteuerung, im Gegenteil.

Die Betroffenen bilden eine kleine Anzahl. Es handelt sich aktuell um zwölf pensionierte Grenzwächter. Aber sie verdienen eine Neuregelung des Steuerregimes. Sie haben jahrelang im Dienst für die Schweiz gearbeitet. Dabei sind die physischen und die psychischen Belastungen hoch, und die Erfahrung zeigt, dass ein grosser Teil des Personals an der Front im fortgeschrittenen Alter den Dienst kaum noch erfüllen kann. Viele gehen viel früher in Pension. Zu Dienstzeiten waren sie faktisch gezwungen, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Sie nahmen dadurch auch Nachteile für sich und ihre Angehörigen in Kauf. Kurz: Ihre Situation ist speziell, und der Vorstoss will diesem Umstand Rechnung tragen.

Nun lehnt der Bundesrat die Motion ab. Er stützt sich zum einen auf das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Liechtenstein, das die Quellenbesteuerung vorsehe. Es gibt aber auch eine Interpretation des Doppelbesteuerungsabkommens, die die Domizilbesteuerung erlauben würde. Die Verwaltung teilt diese Deutung indessen nicht.

Zum andern stützt sich der Bundesrat auf das Musterabkommen der OECD und der Uno. Dieses lege fest, dass derjenige Staat, der die Kosten trage, auch die Leistungen besteuern dürfe. Dem steht entgegen, dass die Schweiz im konkreten Fall die Kosten nicht allein übernimmt. Der Zollvertrag der Schweiz mit Liechtenstein sieht vor, dass die finanzielle Abgeltung aus dem Vertrag nach Abzug der Ausgaben erfolgt. Zu diesen Ausgaben zählen auch die Personalkosten inklusive die Pensionskassenbeiträge. Das heisst: Zwar zahlt die Schweizer Pensionskasse Publica die Pensionen an die Grenzwächter aus, Liechtenstein hat aber indirekt die Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung mitfinanziert.

Der Sinn der rechtlichen Argumentation besteht darin, eine Brücke zu bauen. Letztlich handelt es sich hier um eine politische Frage. Wird die Motion angenommen, muss entweder das Abkommen in diesem Punkt präzisiert werden, oder es braucht eine Praxisänderung. In beiden Fällen ist es richtig, dass das Parlament entscheidet. Der Schweiz entgeht bei einer Änderung des Steuerregimes wenig, den pensionierten Grenzwächtern aber bedeutet dies viel. Sie haben mit ihrem Dienst an der Schweiz eine Lösung im Sinne der Motion verdient, und ich beantrage Ihnen, ihr zuzustimmen.