Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-05-31
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei Artikel 24 bei der bundesrätlichen Fassung zu bleiben. Das gilt für Absatz 1 und Absatz 2; Absatz 3 war in der Bundesratsfassung ja gar nicht vorgesehen.
Es geht hier um die unwahre oder unvollständige Berichterstattung. Die Version des Bundesrates ist kurz und klar verständlich. In Absatz 1 heisst es: "Wer im Bericht vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, wird mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft." In Absatz 2 wird richtigerweise vervollständigt, dass bei Fahrlässigkeit die Busse bis zu 100 000 Franken beträgt. In Artikel 24 sind also der Vorsatz und die Fahrlässigkeit umschrieben.
Sowohl der abschwächende Einschub des Ständerates in Absatz 1 als auch die nun deutlich tiefere Busse der Mehrheit der WAK-NR schwächen die Umsetzung des internationalen Austausches länderbezogener Berichte, die für die Transparenz notwendig sind, und setzen ein falsches Zeichen. Wenn ein multinationaler Konzern mit über 900 Millionen Franken Umsatz im länderbezogenen Bericht vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben macht, so ist schon die Busse von bis zu 250 000 Franken sehr tief. Für dieses Unternehmen ist das ein Klacks im 0,00-Prozent-Bereich. Eine Reduktion dieser eh schon tiefen Busse auf 100 000 Franken lehnt die SP-Fraktion klar ab. Damit würde die unwahre Berichterstattung bagatellisiert.
Auch die Streichung von Absatz 2 - hier geht es um den Tatbestand der Fahrlässigkeit - setzt ein völlig falsches Signal. Da die Vorsätzlichkeit gemäss Absatz 1 oft nicht bewiesen werden kann, braucht es eben diesen Passus, also Absatz 2. Ansonsten wird Artikel 24 in vielen Fällen toter Buchstabe sein.
Ich bitte Sie auch, die Ergänzung gemäss Absatz 3 - das wurde von der WAK-NR eingeführt - wieder zu streichen. Bei dieser Ergänzung wird die Busse von den natürlichen Personen auf den Betrieb übertragen bzw. abgeschoben. Es soll aber so sein: Wer verantwortlich ist, hat auch dafür geradezustehen und entsprechend die Rechnung zu bezahlen. Auch wenn es hier eher um die kleineren Fälle geht - das war auch eines der Argumente in der Kommission -, ist es korrekt, wenn jemand die Verantwortung für sein Handeln tragen muss. Deshalb sind wir der Meinung, es brauche diesen Absatz 3 nicht.
Ich bitte Sie, im Sinne der Vorlage, wie sie vom Bundesrat verabschiedet wurde, abzustimmen und meine Minderheiten zu unterstützen.