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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2017-05-31

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-05-31

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Vorlagen, die uns unterbreitet werden. Die erste Vorlage ist die sogenannte Alba-Vereinbarung, welche wir integral übernehmen können [PAGE 820] oder eben auch nicht. Die zweite Vorlage ist das Bundesgesetz zu deren Umsetzung. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihnen die SVP-Fraktion nur zur ersten Vorlage Nichteintreten beantragt: Wir möchten diese Alba-Vereinbarung eben nicht integral übernehmen. Wir beantragen Ihnen hingegen Zustimmung zur Vorlage 2, zum Bundesgesetz. Wir beantragen Ihnen damit auch, diese Beps-Vorgaben umzusetzen, aber in einem anderen Rahmen als mit der integralen Übernahme dieser Alba-Vereinbarung.

Was ist das Problem bei dieser Alba-Vereinbarung? Es geht darum, dass das Alba-Abkommen in Zukunft vor nationalem, vor Schweizer Recht Vorrang hätte, und es ist ein sogenanntes dynamisches Abkommen, das sich in den nächsten Jahren, davon sind wir überzeugt, auch entsprechend weiterentwickeln wird. Das Abkommen wird in zehn Jahren nicht das gleiche sein wie das Abkommen von heute, so, wie wir es auch in Textform in der Botschaft unterbreitet erhalten haben.

Wenn der Kommissionssprecher jetzt sagt, wir hätten die Möglichkeit zu intervenieren, falls das Abkommen später verändert würde, stimmt das natürlich nur bedingt. Wir sind mit der OECD verbunden und sitzen zum aktuellen Zeitpunkt mit 50 anderen Mitgliedstaaten im gleichen Boot. Es wird dort Beschlüsse darüber geben, in welche Richtung sich dieses Alba-Abkommen weiterentwickeln soll. Und wie immer - das haben wir auch bei den dynamischen Abkommen mit der Europäischen Union gesehen -, wenn dann ein Entscheid gefällt wird, der in eine bestimmte Richtung geht, werden wahrscheinlich die einzigen beiden Optionen sein, entweder das gesamte Abkommen zu künden und damit wieder einen vertragslosen Zustand zu erhalten oder aber eben zustimmen zu müssen. Wir sind also dann ein Stück weit in Geiselhaft und haben keine andere Möglichkeit, als jegliche Weiterentwicklungen übernehmen zu müssen.

Mit anderen Worten: Wir hätten hier einen Scheineinfluss, einen Einfluss, der in der Praxis relativ unbedeutend wäre. Natürlich hängt es dann davon ab, welche Unterhändler der Bundesrat in die entsprechenden OECD-Gremien entsenden wird, wie stark auch diese sich jeweils für die Schweizer Interessen einsetzen werden, wie geschickt sie diplomatisch vorgehen werden. Aber Sie als Parlamentarier haben darauf keinen Einfluss. Auch wir als Parlament würden also damit natürlich an Einfluss verlieren. Wir sehen das bereits beim Schengen/Dublin-Abkommen, wo wir Jahr für Jahr Dutzende von Vertragsanpassungen schon fast zwingend genehmigen müssen. Diese werden in den Brüsseler Hinterzimmern ausgehandelt; hier würden die Anpassungen dann in den Pariser Hinterzimmern ausgehandelt.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen vorschlagen, zur Übernahme dieser Alba-Vereinbarung Nein zu sagen. Die Konsequenz wäre, dass das Bundesgesetz, die Vorlage 2, an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückgewiesen werden müsste, nachdem wir darauf eingetreten sind.

Der Grund liegt darin, dass es einen alternativen Weg gibt. Diesen alternativen Weg beschreiten zum Beispiel die USA; die Vereinigten Staaten lehnen ebenfalls eine Übernahme dieser Alba-Vereinbarung ab, weil sie auch nicht möchten, dass am Schluss irgendwie Paris über die USA richtet. Stattdessen sagen die USA: Wir regeln diese Themen in unseren bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Auch dort könnte man diese Themen regeln. Entsprechend schlägt Ihnen die SVP-Fraktion vor, dass wir das analog zu anderen Ländern wie z. B. den USA lösen, dass wir die Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend anpassen.

Ich bin mir sehr wohl bewusst - und das wird wahrscheinlich auch der Einwand des Bundesrates sein -, dass damit natürlich sehr viel mehr Aufwand verbunden wäre, dass man jedes einzelne Abkommen individuell anpassen müsste, dass das Parlament über jedes einzelne geänderte Abkommen wieder befinden müsste. Aber einen solchen etwas aufwendigeren Weg ziehen wir allemal einem dynamischen Abkommen vor, über welches wir als Parlament am Schluss die Hoheit verlieren.

Entsprechend bitte ich Sie, dem Nichteintretensantrag bei der Vorlage 1 zuzustimmen, auf die Vorlage 2 einzutreten, diese aber anschliessend an den Bundesrat zurückzuweisen, damit sie entsprechend überarbeitet werden kann.