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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2017-05-31

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Ich möchte einfach nur ergänzen, was Frau Prisca Birrer-Heimo und Herr Schelbert erwähnt haben, und auf mein Eingangsvotum zum Eintreten verweisen. Es ist so: Ein Gesetz ist nur so gut, wie es vollzogen wird. Wenn uns der Vollzug egal wäre, bräuchten wir gar keine Gesetze zu machen. Nur ein guter Vollzug sichert auch die Gleichbehandlung der Rechtsunterworfenen. Nur ein gutes Gesetz verdient es überhaupt, beraten zu werden.

Wozu haben wir jetzt Strafbestimmungen? Sie wissen das eigentlich alle auch. Wir gehen davon aus, dass die Rechtsunterworfenen Gesetze beachten, so, wie wir das mit der Steuererklärung usw. auch zu tun haben. Die Strafbestimmungen haben eine präventive Wirkung. Wenn jemand das Gesetz nicht beachtet, sollen sie sicherstellen, dass das und das die Konsequenzen sind. Wenn wir aber eine präventive Wirkung erzielen wollen, muss es auch "wehtun". Auch das ist das Kennzeichen einer guten Strafnorm. Stellen Sie sich mal vor, Ein Konzern macht vorsätzlich falsche Angaben in Bezug auf die Steuerleistung, in Bezug auf den Umsatz, in Bezug auf die Wertschöpfung. Wie kommt jemand überhaupt auf die Idee, hier vorsätzlich falsche Angaben zu machen? Wenn wir hier die Busse herabsetzen, dann unterlaufen wir das Gesetz.

Der Bundesrat schreibt zu Recht: "Der Austausch ist nicht eine rein formelle Pflichterfüllung, sondern er bezweckt die transparente Darstellung der in den betroffenen Jurisdiktionen" - also Ländern - "versteuerten Gewinne." Wenn unwahre oder unvollständige Angaben gemacht werden, "so wird die Grundabsicht des anwendbaren Abkommens und des Gesetzes vereitelt". Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist eine schwerwiegende Vereitelung des Gesetzes, das wir jetzt eben beraten und nachher allenfalls auch beschliessen.

Sie wissen ja, wer diesem Gesetz untersteht. Es sind multinationale Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 900 Millionen Franken - also nicht irgendein Kleinbetrieb. Von daher erscheint mir klar: Die Strafandrohung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte, ist der Zielsetzung des Gesetzes und der Grösse der betroffenen Rechtssubjekte angemessen. Es erscheint mir klar, dass wir bei diesen 250 000 Franken zu bleiben haben.

Zur Fahrlässigkeit: Ja, es kann natürlich sein, dass man den Vorsatz nicht nachweisen kann. Dann ist es eben wichtig, dass man auch den Tatbestand der Fahrlässigkeit, die fahrlässige Tatbegehung bestrafen kann. Es kommt dazu, dass wir hier eine wesentlich tiefere Strafandrohung haben. Ich bitte Sie deshalb, auch die fahrlässige Begehung der Tat, das heisst die nichtkorrekte Pflichterfüllung, mit einer Strafandrohung zu versehen. Das dient auch bei allfälligen Lücken in der Strafverfolgung, weil wir eben den Vorsatz nicht nachweisen können.

Wie gesagt, es ist kein Kavaliersdelikt. Die Unternehmungen haben hier eine wichtige Informationsleistung zu erbringen. Wenn Sie das gleichsam ins Lächerliche ziehen, indem Sie es unterstützen, tiefe Strafandrohungen ins Gesetz zu [PAGE 832] nehmen, Herr Bundesrat, dann nehmen Sie Ihren eigenen Auftrag nicht ernst.

Ich bitte den Bundesrat deshalb, bei seiner ursprünglichen Absicht gemäss Botschaft zu bleiben und damit die Minderheit zu unterstützen, die ja genau das will.