Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2017-05-31
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2017-05-31
Wortprotokoll
Bei meiner Motion 16.3055 geht es eigentlich um ganz einfache und ganz logische Forderungen.
1. Es geht um die Harmonisierung der Zinsen bei Bundessteuererlassen. Ich sage Ihnen einige Beispiele: Als Verzugszinsen werden Ihnen bei der Verrechnungssteuer 5 Prozent verrechnet. Bei den direkten Bundessteuern sind es 3 Prozent. Bei der Tabak- und der Biersteuer sind es wieder 5 Prozent. Bei der Mehrwertsteuer sind es 4 Prozent. Das ist ein Zustand, der nicht haltbar ist. Sogar der Bundesrat ist da gleicher Ansicht. Im zweitletzten Satz seiner Stellungnahme steht auch geschrieben, dass er durchaus sieht, dass es sinnvoll wäre, diese Steuersätze zu harmonisieren. Leider beantragt er trotzdem die Ablehnung der Motion.
2. Es geht darum, dass man den Zinssatz an einem Referenzzinssatz anbindet, der wirklich der Marktentwicklung angepasst ist. Im aktuellen Zinsumfeld, da geben Sie mir Recht, stehen 5 Prozent Verzugszins einfach schief in der Landschaft und sind entschieden zu hoch. Der Bundesrat betont in seiner Mitteilung und in seiner Begründung, dass es nicht um einen Strafcharakter geht. Bei den zu hohen Verzugszinsen, wie sie jetzt verrechnet werden, ist aber genau das Gegenteil der Fall.
Der Vergleich mit dem Privatrecht hinkt natürlich, Herr Bundesrat: Lieferanten und Dienstleistungsbetriebe in der Privatwirtschaft sind dem freien Markt ausgesetzt. Dieser Markt lebt von intakten Geschäftsbeziehungen. Da haben Sie vielfach nicht einmal die Möglichkeit, auch wenn der Empfänger oder der Kunde zu spät bezahlt, überhaupt Verzugszinsen geltend zu machen, da einigt man sich vielfach auf eine Verschiebung des Zahlungstermins. Für den Staat ist das nicht relevant. Er nimmt das Datum, das abgelaufen ist, und verrechnet ab diesem sofort seine Verzugszinsen, was ja mit dem privaten Markt nicht vergleichbar ist.
Erlauben Sie mir noch, dem Herrn Bundesrat einen Spartipp mitzugeben: Wenn Sie nämlich zentral festgelegte Verzugs- und Vergütungszinsen einführen würden, dann reduzierte sich Ihr Verwaltungsaufwand deutlich. Zudem würden noch Ihre Personalressourcen geschont. Sie brauchten nur noch ein, zwei Finanzspezialisten, um die ganzen Berechnungen zu machen. Sie haben ja heute von der IT-Umstellung gesprochen, von 22 Programmen, die Sie umstellen möchten. Dort werden ja ebenfalls diese Finanzzahlen eingetragen, auch dort hätten Sie eine deutliche Erleichterung.
Ich komme bereits zum Schluss: Stimmen Sie meiner Motion zu! Es ist eine logische und einfache Forderung. Unterstützen Sie eine wirtschaftsverträgliche Ausgestaltung der Zinssätze aller Bundessteuererlasse, und helfen Sie mit, die Personalressourcen beim Bund zu optimieren!