Suter Marc F. · Nationalrat · 2002-04-15
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
In Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Heberlein möchte ich noch speziell darauf eingehen, inwiefern die FDP-Fraktion die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen unterstützt:
Die bundesrätliche Botschaft kam relativ bescheiden daher, und die Kommission hat diesen Revisionsentwurf doch sehr grundlegend umgebaut. Die Mehrheit unserer Fraktion attestiert der Kommission, dass sie ganze Arbeit geleistet und die wesentlichen Fragen einer Lösung zugeführt hat. Insbesondere hat der bundesrätliche Entwurf der tatsächlichen Situation der Frauen in der Altersvorsorge viel zu wenig Rechnung getragen. Man muss sich bewusst sein: Fast jede zweite Frau ist heute von der zweiten Säule ausgeschlossen. Viele von ihnen haben heute gar keine oder nur eine sehr bescheidene Rente der Pensionskasse, aufgrund von niedrigen Löhnen, aber auch von unterbrochenen Erwerbslaufbahnen und, was vielfach übersehen wird, aufgrund des früher geltenden Systems der Barauszahlung bei der Verheiratung. Wir sind also absolut damit einverstanden, dass hier Remedur geschaffen werden muss, und halten den Weg, den die Kommission aufzeigt, für richtig.
Die wesentliche Neuerung - dort war die Kommission sicher sehr innovativ - betrifft die Reduktion des Koordinationsabzuges auf 40 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Diese Änderung ist unseres Erachtens wesentlicher als die Frage der Eintrittsschwelle. Durch die Angleichung des Koordinationsabzuges an den Beschäftigungsgrad wird für niedrige und mittlere Einkommen eine doch wesentliche Flexibilisierung und Verbesserung erreicht.
Für die Versicherten ist es nicht nur entscheidend zu wissen, ob sie der Versicherung überhaupt unterstehen. Für sie ist es entscheidend - das können Sie an Ihrem eigenen Beispiel nachvollziehen - zu wissen, welches der versicherte Lohn ist, also welche Leistungen letztendlich aus der zweiten Säule resultieren. Dies gilt nicht nur betreffend Erreichen des Pensionsalters; falls im Laufe der Berufstätigkeit ein Invalidisierungsgrund eintritt, kommen diese Leistungen auch in Form von Leistungen für den Invaliditätsfall zum Tragen. Dieser Vorsorgeschutz ist ebenso wichtig; und der Ausbau und das Entgegenkommen, die durch die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges erreicht werden, wirken sich ebenso bei den Leistungen im Falle von Invalidität aus.
Aus diesem Grund und aus dieser Überlegung folgt die Mehrheit unserer Fraktion der Kommission insoweit, als sie diesen Systemwechsel beim Koordinationsabzug unterstützt. Die Mehrheit unserer Fraktion ist aus derselben Überlegung gegen das Konzept, das in allen Minderheitsanträgen Meyer Thérèse und Widrig zum Ausdruck kommt, weil diese gerade die Flexibilisierung und Anpassung des Koordinationsabzuges nicht berücksichtigen.
Für uns ist in zweiter Linie die Frage zu prüfen gewesen, auf welcher Höhe die Eintrittsschwelle angesetzt wird. Die Mehrheit unserer Fraktion ist einverstanden, den Überlegungen der Kommission insoweit zu folgen, als wir die Eintrittsschwelle auch abzusenken bereit sind, und zwar auf 18 540 Franken. Wir möchten aber nicht so weit gehen wie die Kommissionsmehrheit und die Eintrittsschwelle auf 12 360 Franken festsetzen, was im Vergleich zu heute immerhin eine Halbierung darstellt.
Dies im Wesentlichen aus zwei Überlegungen:
1. Es geht um die Akzeptanz seitens der Wirtschaft. Ein solcher Schritt muss "verdaut" werden. Wir denken, dass wir mit einer mittleren Lösung diesen Bedenken Rechnung tragen. [PAGE 498]
2. Bei Kleinsteinkommen führt der vorgeschlagene Versicherungsschutz dazu, dass die Vorsorgeleistungen höher ausfallen als das letzte Einkommen der Versicherten. Wir finden, dies widerspreche dem Versicherungsgedanken. Dieses Problem besteht bei einer Eintrittsschwelle von 18 540 Franken nicht.
Infolge der knapp bemessenen Zeit möchte ich noch festhalten, dass die FDP-Fraktion in ihrer Mehrheit die Bestimmungen zur Verbesserung der Transparenz überzeugt und vollständig mitträgt und als sehr wertvoll und notwendig erachtet. Was die Obergrenze bei den hohen und höchsten Einkommen anbelangt, sind wir als liberal Eingestellte der Meinung, dass man hier in der beruflichen Vorsorge für die sehr hohen Einkommen kein Sonderrecht schaffen sollte. So gut, wie bei tiefen und mittleren Einkommen darauf abgestellt wird, dass die zweite Säule die Eigenverantwortung zum Ausdruck bringt und hier beide Seiten - entsprechend dem Einkommen - mittragen, Vorsorgeguthaben zu äufnen, soll dieses Prinzip auch im obersten Bereich Geltung haben.