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Amherd Viola · Nationalrat · 2017-05-31

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Die Istanbul-Konvention befasst sich mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Dass dieses Thema auch in unserem Land aktuell ist, zeigen die Zahlen eindrücklich. Im Jahre 2015 gab es im Bereich der häuslichen Gewalt laut Polizeistatistik über 17 000 angezeigte Fälle. Die zur Debatte stehende Konvention behandelt dieses Thema. Es geht dabei um folgende drei zentrale Inhalte: materielles Strafrecht, präventive Massnahmen und Opferschutz.

Im Bereich des Strafrechts werden die Vertragsstaaten verpflichtet, physische, psychische und sexuelle Gewalt zu bestrafen, ebenso Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung sowie Stalking. Als Präventionsmassnahmen sieht die Konvention insbesondere Sensibilisierungskampagnen sowie die Aus- und Weiterbildung von Berufsleuten vor. Im dritten Bereich, dem Opferschutz, geht es darum, genügend Schutzunterkünfte und landesweite Beratungen, auch telefonische, bereitzustellen.

In der Vernehmlassung wurde dieses Anliegen breit unterstützt. Alle politischen Parteien mit Ausnahme der SVP haben die Ratifizierung der Konvention befürwortet. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesbeschluss für die Ratifizierung bedingt keinerlei Anpassung unserer bestehenden Gesetze, unsere Gesetzgebung erfüllt die Erfordernisse der Konvention bereits. Wir können mit der Ratifizierung der Konvention aber klar zum Ausdruck bringen, dass wir Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nicht tolerieren. Damit fordern wir auch andere Länder auf, in dieser Thematik tätig zu werden. Dies stellt die Meinung der Kommissionsmehrheit dar.

Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Konvention der Schweiz keinen Mehrwert bringe, dass es für uns schlicht unnötig sei, sich einer internationalen Vereinbarung zu unterwerfen, die in unserer Gesetzgebung zu keinerlei Anpassungen führt. Des Weiteren moniert die Minderheit, dass die Konvention nur von Gewalt gegen Frauen und Mädchen spricht, obwohl auch viele Männer Opfer häuslicher Gewalt seien. Die Kommissionsmehrheit verweist diesbezüglich darauf, dass die Konvention die Vertragsstaaten ausdrücklich dazu ermuntert, alle - ich betone: alle - Opfer häuslicher Gewalt, also auch Männer und Knaben, zu schützen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Genau gleich hat der Ständerat der Ratifizierung der Konvention mit 32 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, hier wie der Ständerat Ja zu sagen und die Konvention zu ratifizieren.