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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2002-04-15

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Als erste Säule ist die AHV die mit Abstand wichtigste, leistungsfähigste und wirksamste Form der Altersversicherung, als so genannte Volksversicherung. Die zweite Säule ist eine Versicherung für die Beschäftigten, die Lohnabhängigen. Sie ist für die Beschäftigten ebenso zentral: Ohne Pensionskassenrenten wäre die Mehrheit der Lohnabhängigen im Alter arm. Die Pensionskassen sind heute eine ökonomisch und sozial gewichtige Realität. 30 Jahre nach Annahme des Dreisäulenprinzips in der Verfassung, 17 Jahre nach Inkrafttreten des BVG übersteigen die Kapitalien der zweiten Säule das jährliche Bruttoinlandprodukt bei weitem. Trotzdem ist die zweite Säule bis heute eine Vorsorge geblieben, die auf vollzeitbeschäftigte, anständig verdienende Männer zugeschnitten ist und tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte - es sind vor allem Frauen - systematisch ausschliesst.

Im Rahmen der ersten BVG-Revision stellen sich zwei Fragen:

1. Wird dafür gesorgt, dass die Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten und der Gruppe mit tiefen Einkommen endlich beseitigt wird?

2. Wird dafür gesorgt, dass die Kapitalien der zweiten Säule effektiv denen zugute kommen, die sie geäufnet haben, nämlich den Versicherten? Oder konkreter, wird gewährleistet, dass die Kapitalien der zweiten Säule von den Versicherungskonzernen nicht für ihr Finanzgeschäft abgezweigt werden und den Versicherten die versprochenen Renten nicht gesenkt werden?

Zur zweiten Frage: Es sind die Versicherungskonzerne, die das Geschäft mit der zweiten Säule mit Blick auf die Börse - höhere Gewinne, der Druck von Standard & Poor's und anderen Rating-Agenturen - weiter "rentabilisieren" möchten, wie sich Herr Leuenberger von der Rentenanstalt gestern ausgedrückt hat. Es sind diese grossen Versicherungen, die den Versicherten deshalb die versprochenen Renten senken wollen. Und es sind die Versicherungen, die bisher jede Auskunft über Rechnung und Reserven verweigert haben - im Stile der drei Affen: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit sorgt dafür, dass die in der zweiten Säule versicherten Renten auch bezahlt werden müssen - auch von den Versicherungen -, statt dass die frei werdenden Gelder für andere Zwecke verwendet werden. Der Antrag der Kommissionsmehrheit sorgt dafür, dass die Transparenzregeln der beruflichen Vorsorge auch für die Versicherungsgesellschaften gelten, wenn sie berufliche Vorsorge betreiben. Schliesslich sorgt er dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mitbestimmung endlich auch von den Sammelstiftungen der Versicherungen eingehalten wird. Es sind also alles Selbstverständlichkeiten, die für die [PAGE 499] gewöhnlichen Pensionskassen - die so genannten autonomen Kassen - schon lange gelten.

Ein Wort zu den Kosten: Die Leistungen der zweiten Säule sind nicht gratis; diejenigen, die bisher in die zweite Säule einbezogen waren, ebenso wenig wie diejenigen, die künftig einbezogen würden. Wenn die Vertreter der Tieflohnarbeitgeber, allen voran Herr Triponez, aber lamentieren, dass der Einbezug der Gruppe mit tiefen Löhne und der Teilzeitbeschäftigten zu viel koste, muss ihnen entgegengehalten werden, dass es sich um jene Beträge handelt, die den Beschäftigten in diesen Tieflohnbranchen bisher vorenthalten worden sind. Der Einbezug der Gruppe mit tiefen Einkommen und der Teilzeitbeschäftigten bedeutet damit nicht nur eine Anpassung der zweiten Säule an die gesellschaftlichen und sozialen Notwendigkeiten, sondern auch eine Absage an die staatlich gestützte Tieflohnpolitik; denn der heutige Ausschluss der tiefen Einkommen und der Teilzeitbeschäftigten vom BVG heisst ökonomisch nichts anderes, als dass diese Tieflohnbranchen vom Gesetzgeber auf Kosten der Beschäftigten unterstützt werden. Das ist aber volkswirtschaftlich, gesellschaftlich und sozial eine verkehrte Politik. Auch die Tieflohnbeschäftigten in diesen Branchen, auch die Teilzeitbeschäftigten haben Anspruch nicht nur auf einen anständigen Lohn, sondern auch auf den so genannten indirekten Lohn, nicht nur auf Beiträge an die AHV, sondern auch auf Beiträge an die Pensionskasse.

Zusammenfassend: Die Anträge der Kommissionsmehrheit haben aus der Sicht der SP und der Gewerkschaften starken Kompromisscharakter. Dieser Kompromisscharakter erklärt Ihnen im Übrigen das Fehlen vieler weiter gehender Anträge von unserer Seite auf der Fahne. Sie bleiben weit hinter den Zielen zurück, die aus der Sicht der Lohnabhängigen eigentlich realisiert werden müssten, vor allem bei den Leistungsgarantien für die Renten im Alter und bei der Invalidität. Es gibt ja nach wie vor nicht einmal einen Leistungsprimat für die Invalidenrenten, und es gibt auch noch keinen garantierten Teuerungsausgleich bei den Altersrenten. Aber auch bei der paritätischen Mitbestimmung - und überhaupt beim Einsatz des gewaltigen Kapitals, das in der zweiten Säule angehäuft wird - könnten wir uns sehr wohl Verbesserungen vorstellen. Aber - das ist das Entscheidende - der Kompromiss, den die Kommissionsmehrheit vorschlägt, geht in die richtige Richtung. Er ist das Minimum dessen, was im Rahmen der ersten BVG-Revision realisiert werden muss, damit die zweite Säule ihrem Auftrag auch in Zukunft im Interesse aller Beschäftigten einigermassen gerecht wird.