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Flach Beat · Nationalrat · 2017-05-31

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2017-05-31

Wortprotokoll

Häusliche Gewalt ist leider immer noch weit verbreitet. In allen Kulturen, in allen sozialen Schichten und auf allen Altersstufen kommt sie vor. Auch die Schweiz bildet hier keine Ausnahme. Während wir in der Schweiz glauben, dass wir auf gutem Wege sind, weil wir die entsprechenden Gesetze und Anlaufstellen haben und in den letzten Jahren und Jahrzehnten vielleicht auch etwas sensibler geworden sind, zeigen die Fallzahlen, dass wir hier keine abgeschlossene Arbeit haben. Vielmehr ist jede Errungenschaft immer wieder zu verteidigen, und die Menschen sind zu sensibilisieren.

Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 starben in der Schweiz 19 Personen, davon 18 Frauen, durch häusliche Gewalt. Durchschnittlich ereignet sich somit alle zwanzig Tage ein Tötungsdelikt an einer Frau. In Anbetracht dieser Zahlen können wir nicht sagen, dass wir hier die Musterschüler aller Musterschüler sind und dass wir die Aufgabe des Schutzes der Frauen vor häuslicher Gewalt erledigt hätten. Vielmehr - ich habe es schon gesagt - muss das Erreichte verteidigt und erweitert werden.

Die Polizei interveniert rund vierzigmal pro Tag in Fällen von häuslicher Gewalt und Gewaltausbrüchen. Die beschuldigten Personen sind mehrheitlich Männer. Aber auch Männer und Kinder sind Opfer von häuslicher Gewalt. Der Staat hat die Pflicht, die Schwachen zu schützen. Die Einsicht, dass Gewaltakte gegen Ehefrauen oder Kinder im Haushalt keine Privatangelegenheit sind, beginnt sich bei uns durchzusetzen, sie ist aber noch nicht überall angekommen.

Leider hat weltweit etwa ein Drittel aller Staaten noch keine Gesetze, die häusliche Gewalt ahnden. Dort, wo es Gesetze gibt, werden sie nicht überall umgesetzt.

Die Istanbul-Konvention beinhaltet also ein wichtiges Anliegen für die Schweiz, aber auch für die Welt und ist weltweit das erste bindende Instrument, das Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schützt. Sie will, dass die Staaten sich verpflichten, solche kriminellen Handlungen zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Ausserdem will die Konvention einen Beitrag gegen die Diskriminierung der Frau und zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann leisten. Im Zentrum stehen jedoch die Rechte, der Schutz und die Unterstützung der Opfer durch die Pflicht, physische, psychische und sexuelle Gewalt zu bestrafen. Das gilt ebenso für Stalking, Zwangsheiraten, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen.

Die Konvention sieht auch präventive Massnahmen vor: Sensibilisierungsprogramme, Aus- und Fortbildung von Berufsleuten und Bereitstellung von Interventions- und Behandlungsprogrammen für Täter und Täterinnen. Im Bereich des Opferschutzes verpflichtet die Konvention die Staaten, die Opfer zu schützen und zu unterstützen.

Unsere Gesetzgebung entspricht bereits heute der Konvention. Für eine Ratifizierung der Konvention müssen wir also keine Gesetze ändern. Bei einzelnen Punkten, beim Opferschutz beispielsweise, bei der Prävention und bei der Ausbildung, haben wir aber noch Aufgaben vor uns; die haben wir noch anzupacken. Das tun wir ohnehin, mit oder ohne Konvention. Wenn wir nach aussen aber zeigen - den [PAGE 846] anderen Staaten, diesem rund einen Drittel, das noch überhaupt keine Regelungen ins Auge gefasst hat -, dass wir das tun können und ein wirtschaftlich prosperierender und sehr gut funktionierender Staat sind, dann ist das auch ein Zeichen nach aussen.

Wir sollten da nicht zurückstehen. Wer sagt, dass die Schweiz nicht beizutreten brauche, weil bei uns ja schon alles gut sei, der wird vielleicht durch die steigenden Fallzahlen, die ich genannt habe, nicht beeindruckt. Er lässt sich aber vielleicht wenigstens dadurch überzeugen, dass in der Schweizer Gesellschaft allein durch die Gewalt in Paarbeziehungen Kosten von jährlich über 160 Millionen Franken entstehen. Das sind die Kosten ohne jene der Kesb und der Interventionsinstitutionen. Die betreffende Studie des Bundes aus dem Jahr 2014 können Sie nachlesen. Ich gehe nicht davon aus, dass die Kosten gesunken sind. Eine bessere Koordination der Präventionsangebote unter den Kantonen würde ebenfalls Kosten sparen und vor allen Dingen das Leid bei den Betroffenen verringern. Es geht eigentlich darum, dass wir dieses Leid in Zukunft vermeiden.

Mit Ihrer Zustimmung zur Ratifikation der Istanbul-Konvention sagen Sie "null Toleranz gegenüber Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" und sagen Sie Ja zu einer Weiterentwicklung der Frauen- und Menschenrechte auf der Welt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen und der Mehrheit zuzustimmen.