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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-04-15

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Für die CVP-Fraktion sind in der ersten BVG-Revision drei Eckwerte wichtig.

1. Der Einbezug der kleinen Einkommen, Anstoss durch die Parlamentarische Initiative Zapfl - Höhe, Ausgestaltung zusammen mit den Sozialpartnern -: Die Mehrheit der CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Senkung des Schwellenwertes auf 18 540 Franken realistischer ist als auf die rund 12 000 Franken gemäss der Kommissionsmehrheit. Die geringere Senkung der Schwelle gibt zudem die Möglichkeit, den versicherten Mindestlohn auf 6180 Franken zu erhöhen - eine Verdoppelung des heutigen Betrages. Damit ergibt sich beim Koordinationsabzug von 24 000 Franken ein Ausbau für Einkommen bis rund 30 000 Franken. Auf diese Weise kommen die Verbesserungen gezielt den kleinen Einkommen zugute und geringfügige Nebenerwerbe sind ausgeschlossen.

Ich habe gesehen, dass die Minderheit III (Suter) den Schwellenwert bei rund 18 000 Franken belassen, aber den [PAGE 500] heutigen Koordinationsabzug stark reduzieren will. Wenn Sie beim Koordinationsabzug schrauben, dann gibt es natürlich Probleme, Friktionen mit dem Dreisäulenkonzept, wonach bei Einkommen zwischen 24 000 und 72 000 Franken der Einkommensersatz 60 Prozent ist - erste und zweite Säule. Es gibt natürlich erstens Überversicherungen bis zu 16 000 Franken Einkommen und als Folge davon hohe Kosten, also unter dem Strich: beim Bundesrat gesamthaft 290 Millionen Franken, bei der Kommissionsmehrheit 880 Millionen Franken und bei der Minderheit III 660 Millionen Franken. Zum Zweiten gibt es massive Verlagerungen von der ersten zur zweiten Säule, deren Auswirkungen noch überprüft werden müssten.

2. Der Umwandlungssatz: Dieser muss von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt werden. Umso wichtiger: Die sehr lange Frist der Absenkung muss reduziert werden. Hören wir auf, ganze Generationen mit Administrationsaufgaben einzudecken! Wir sind für eine Frist von zehn Jahren.

3. Die Transparenz bei Sammelstiftungen: Diese verbesserte Transparenz, wie sie vom Bundesrat und von der Kommission vorgeschlagen wird, findet unsere volle Unterstützung.

Noch eine Bemerkung zur Begrenzung des versicherbaren Verdienstes: Die Forderung des Bundesrates, den nach BVG versicherbaren Verdienst auf das Fünffache des oberen Grenzbetrages der Minimalvorsorge zu limitieren, lehnen wir ab. Der politische Schaden wäre grösser als die - kaum bezifferbaren - steuerlichen Mehreinnahmen. Es wäre falsch, einerseits in der AHV die unlimitierte Solidarität zu fordern, aber andererseits bei der zweiten Säule Grenzen für die Versicherbarkeit zu ziehen. Die CVP-Fraktion unterstützt aber die von der Kommission eingereichten Postulate, wonach Missbräuche in diesem Bereich unterbunden werden müssen. Aber das ist eine steuerliche Frage - Stichwort: Amtshilfeverfahren - und weniger eine Frage des BVG.

Das sind die drei wesentlichsten Eckpunkte, die für uns von Bedeutung sind und die vor allem in die Gesamtschau der drei Säulen passen müssen. Es wird am Schluss, nach Verabschiedung der ersten BVG-Revision, interessant sein, eine Wertung der entsprechenden Gewichtung vorzunehmen.

Die CVP-Fraktion ist für Eintreten.