Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-01
Wortprotokoll
Herr Vogler verlangt mit seinem Postulat die Stärkung der Fachkompetenz im Abgaberecht am Bundesgericht. Der Bundesrat soll prüfen, ob dem Bundesgericht hierfür gesetzliche Vorgaben für eine entsprechende Organisation gemacht werden sollen. Im Zentrum stehen dabei die Schaffung einer abgaberechtlichen [PAGE 863] Abteilung am Bundesgericht und die Erhöhung der Richterzahl von heute 38 auf neu 40.
Ich muss Ihnen sagen, dass der Bundesrat nicht gewillt ist, dem Bundesgericht solche organisatorischen Vorgaben zu machen, und zwar aus folgenden Gründen:
Die Bundesverfassung schützt die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes gegenüber der Bundesversammlung, aber auch gegenüber dem Bundesrat - zu Recht. Aus diesem Grund ist das Bundesgericht auch autonom, sich innerhalb der rechtlichen Schranken zweckmässig zu organisieren und zu verwalten. Das Bundesgericht entscheidet selber über die Anzahl der Abteilungen, und es entscheidet selber, wie die Rechtsgebiete den einzelnen Abteilungen zugewiesen und wie die Richterinnen und Richter auf die Abteilungen verteilt werden. Das Bundesgericht verfügt ja bereits heute über eine Abteilung, die das Steuer- und Abgaberecht betreut. Daneben behandelt diese Abteilung aber auch noch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. Jede der sieben Abteilungen des Bundesgerichtes deckt ein relativ breites Spektrum von Rechtsgebieten ab. Das Bundesgericht als oberste rechtsprechende Behörde des Bundes ist halt nicht eine Vereinigung von obersten Fachgerichten. Der Bundesrat lehnt es auch deshalb ab, dem Abgaberecht eine Sonderstellung einzuräumen.
Die Frage, ob die Anzahl der Richter erhöht werden solle oder nicht, ist eine Frage, die ja regelmässig überprüft wird. Das Bundesgericht meldet sich, es wendet sich an Sie, an die Bundesversammlung, an den Bundesrat, wenn es der Meinung ist, dass die Anzahl der Richterstellen nicht genügend sei. Aber jetzt einfach so zu sagen, dass wir die Anzahl der Richter auf Vorrat erhöhen, entspricht nicht der Art, wie wir vorgehen möchten, sondern, noch einmal: Es ist Sache der Richter des Bundesgerichtes, sich hier auch an Sie, an uns zu wenden, wenn sie der Meinung sind, sie könnten ihre Aufgaben mit der bestehenden Anzahl von Richtern nicht mehr erfüllen.
Aber am wichtigsten bei diesem Postulat ist mir eigentlich etwas anderes: Sie wählen die Mitglieder des Bundesgerichtes. Da bin ich jetzt schon etwas erstaunt, wenn Sie sagen, es gebe heute Mängel, man habe diese Fachkompetenz am Bundesgericht nicht oder nur in ungenügendem Masse. Da muss ich Sie einfach auch ein bisschen an Ihre Gerichtskommission verweisen und sagen: Dann schauen Sie in der Gerichtskommission, die ja die Vorbereitungen für die Richterwahlen trifft! Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten in der Vergangenheit vielleicht nicht die richtigen oder zu wenige Leute zur Wahl vorgeschlagen und dann auch gewählt oder Sie hätten zu wenig darauf geachtet, dass die spezifische Sachkompetenz im Bereich der Abgaben am Bundesgericht in genügendem Ausmass vorhanden ist, dann würde ich Ihnen einfach vorschlagen, dass Sie das mit Ihrer Gerichtskommission besprechen und bei den Vorschlägen für die Richterinnen und Richter, die Sie dann wählen, die entsprechenden Voraussetzungen noch einmal überprüfen. Am Schluss sind Sie es, die entscheiden, wer am Bundesgericht mit welchen Kompetenzen tätig ist.[GZ]
In diesem Sinne bitte ich Sie, das Postulat abzulehnen.