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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-04-15

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-04-15

Wortprotokoll

Die Minderheit II beantragt Ihnen im Einklang mit dem Bundesrat, die Eintrittsschwelle unverändert bei 24 720 Franken zu belassen und auf kostspielige Ausbauschritte zu verzichten. Eine Halbierung der bisherigen Eintrittsschwelle auf 12 360 Franken ist schlicht und einfach untragbar. Diese Fassung würde insgesamt Mehrkosten in Milliardenhöhe verursachen, und zwar Jahr für Jahr, und dazu führen, dass Erwerbstätige mit einem jährlichen Einkommen bis zu etwa 16 000 Franken nach ihrer Pensionierung eine Rentenleistung erhalten würden, die insgesamt höher wäre als ihr Einkommen während ihrer ganzen aktiven Lebenszeit. Sie müssten dies allerdings in all den Jahren der aktiven Erwerbszeit mittels obligatorischen Lohnabzügen Monat für Monat vor- und mitfinanzieren.

Sämtliche Wirtschaftsverbände der Schweiz, die Spitzenverbände, sind einhellig der Auffassung, dass eine Halbierung der Eintrittsschwelle für unsere Volkswirtschaft inakzeptabel wäre und bekämpft werden müsste. Als Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes - womit auch meine Interessenbindung offen gelegt ist - mache ich übrigens darauf aufmerksam, dass der KMU-untaugliche Administrativmehraufwand, der mit der Halbierung der Eintrittsschwelle verbunden wäre, und der riesige Kostenschub in Milliardenhöhe jährlich ganz speziell die KMU des Gewerbes treffen würden. Sie würden also jenen Teil der Volkswirtschaft treffen, den viele von Ihnen jeweils hier am Rednerpult als Rückgrat dieser Volkswirtschaft bezeichnen und der im Interesse eines gesunden Mittelstandes unbedingt von übermässigen Belastungen befreit werden sollte.

Die Minderheit II widersetzt sich aber auch der Reduktion der Eintrittsschwelle auf 18 540 Franken. Eine solche Reduktion hätte zwar weniger gravierende Konsequenzen als der Antrag der Kommissionsmehrheit, aber auch diese Lösung ist teuer - Frau Bundesrätin Dreifuss hat gesagt "vachement chère" - und wäre eben doch ein klarer Ausbauschritt mit entsprechenden Mehrkosten. Das Schlimme an diesen Mehrkosten ist, dass sie nicht schön regelmässig über die ganze Wirtschaft verteilt würden, sondern schwergewichtig Branchen und Betriebe treffen würden, die schon heute vielfach mit einer unzureichenden Ertragslage zu kämpfen haben und sich vielfach nur knapp über Wasser halten können. Zu erwähnen gilt es hier insbesondere das Gastgewerbe, den Detailhandel, aber auch die Landwirtschaft.

Gegen eine Senkung der obligatorischen Eintrittsschwelle sprechen die folgenden Gründe:

1. In einer Vielzahl von Fällen würden die Versicherten trotz jahrzehntelangen Beitragszahlungen in Pensionskassen gar nicht besser gestellt. Rentnerinnen und Rentner haben nämlich bekanntlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und diese würden bei einer Senkung der Eintrittsschwelle natürlich verringert oder sogar ganz wegfallen.

2. Von den zahlreichen Teilzeitbeschäftigten, die sich übrigens heute schon fakultativ versichern lassen können, [PAGE 509] machen lediglich etwa zwei Promille überhaupt von dieser Möglichkeit Gebrauch, was auch auf die nicht gerade dringliche Wünschbarkeit dieser Herabsetzung hinweist.

3. Eine Senkung der Eintrittsschwelle hätte negative volkswirtschaftliche Auswirkungen: Lohndruck, Preissteigerungen, negative Beschäftigungseffekte, Steuerausfälle.

4. Die Schwarzarbeit würde zweifellos zunehmen; das ist ein Aspekt, der hier noch nicht behandelt worden ist. Höhere Auflagen und Sozialabgaben sind bekanntlich der beste Nährboden für das Aufblühen der Schattenwirtschaft.

Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit II, an der bestehenden Eintrittsschwelle festzuhalten.

Aber auch beim Koordinationsabzug, bei Artikel 8, vertritt die Minderheit II die gleiche Haltung wie der Bundesrat. Eine Verringerung des Koordinationsabzuges und damit eine Erhöhung des versicherten Lohnes hätten einfach massive Mehrkosten zur Folge. Die Zielsetzung des Bundesrates, die BVG-Revision auf eine Konsolidierung des heutigen Systems zu beschränken, würde verfehlt.

Genauso wichtig wie die Beibehaltung des heutigen Koordinationsabzuges ist für die Minderheit II die Beibehaltung des mindestversicherten Verdienstes auf dem Niveau von 3090 Franken. Verdoppeln wir nämlich diesen Wert - wie dies Frau Meyer Thérèse vorhin vorgeschlagen hat -, so schnellen die Kosten, die beim Überschreiten dieser Eintrittsschwelle entstehen, sehr rasch sehr stark in die Höhe. Sie müssen sich das so vorstellen: Bis zum Erreichen dieser Eintrittsschwelle hätten dann weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer Beiträge zu entrichten. Wenn man diese Eintrittsschwelle einmal erreicht hätte, würde das im Extremfall für den Arbeitgeber Kosten in der Grössenordnung von jährlich 1000 Franken und für den Arbeitnehmer zumindest mehrere Hundert Franken Lohneinbusse bedeuten. Dass natürlich angesichts solcher Auswirkungen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber ein Interesse daran hätten, diese Eintrittsschwelle beispielsweise knapp zu überschreiten, liegt auf der Hand. Hüten wir uns deshalb davor, Bestimmungen ins BVG aufzunehmen, die zwar auf dem Papier gut aussehen mögen, sich in der Praxis aber fast ausnahmslos zum Nachteil aller Betroffenen auswirken könnten.

Ich beantrage im Namen der Minderheit II, bei all den jetzt behandelten Bestimmungen in den Artikeln 2, 7 und 8 auf der bundesrätlichen Linie zu bleiben.