Pfister Gerhard · Nationalrat · 2017-06-01
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2017-06-01
Wortprotokoll
Gleich zwei Vorbemerkungen: Im Unterschied zu den Vorstössen, die vorhin gerade diskutiert wurden, behandelt mein Vorstoss nicht ein generelles Reiseverbot, sondern ein Verbot von Reisen ins Heimatland. Ich habe diese Motion vor zwei Jahren eingereicht, und teilweise wurde ja vorhin auch schon darüber gesprochen. Seither kann man durchaus feststellen, dass eine etwas restriktivere Praxis angekündigt worden ist und teilweise auch angewandt wurde. Aber das Grundproblem, die wirkliche Grundsatzänderung seitens des Bundesrates, ist meines Erachtens eben nicht gelöst worden.
Sie wissen, es geht um Menschen, die in die Schweiz kommen, um hier Schutz vor Krieg, Verfolgung oder lebenswidrigen Umständen in ihrem Heimatland zu erhalten, und solche Menschen erhalten diesen Schutz in der Schweiz, wie es unsere humanitäre Tradition gebietet. Wenn nun aber jemand, der seinem Heimatland entflohen ist, dann sogar für Ferien oder einfache Familienbesuche in sein Heimatland reist, dann zeigt er oder sie ja gerade damit, dass ihm oder ihr im Heimatland keine Verfolgung oder Gefährdung widerfahren wird oder dass er oder sie sich zumindest genügend sicher fühlt. Das muss dann aber auch heissen, dass solchen Menschen die definitive Rückkehr in ihre Heimat zugemutet werden kann und muss. Es kann ihnen zugemutet werden, in ihrer Heimat zu bleiben, und somit können in der Schweiz die Asylgründe oder auch Gründe für eine vorläufige Aufnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Auch das Non-Refoulement-Gebot kann nicht geltend gemacht werden, wenn jemand freiwillig in seine Heimat zurückkehrt. Dann ist es offensichtlich klar, dass er sich dort nicht mehr gefährdet fühlt.
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass das Problem sehr unbedeutend sei und die Zahlen zurückgegangen seien; das wurde ja vorhin auch schon gesagt. [PAGE 874] Das mag sein. Aber der Bundesrat unterlässt es darzulegen, dass viele Reisende nicht von der Schweiz direkt in ihre Heimat reisen, sondern beispielsweise zuerst nach Italien reisen und dann, eventuell noch mit anderen Ausweispapieren, in ihre Heimat weiterreisen. Deshalb ist diese Motion nach wie vor nötig. Denn wer in der Schweiz Schutz sucht, soll diesen Schutz in der Schweiz erhalten. Wer aber in seine Heimat, eventuell via einen Drittstaat, reist, will diesen Schutz selber nicht mehr. Wenn Sie dieser Motion zustimmen, dann werden die Behörden endlich gezwungen, bei Auslandreisen von Asylbewerbern oder vorläufig Aufgenommenen kritischer hinzusehen und auch Reisen via Drittstaaten in die Heimat endlich genauer zu prüfen.
Der Bundesrat schreibt, die heutigen Regelungen für vorläufig Aufgenommene seien bereits sehr strikt und allfällige Missbräuche könnten sanktioniert werden. Das halte ich eben wie gesagt nur für einen Teil der Wahrheit. Denn das Problem ist auch hier, wie so oft im Asylbereich, dass die Behörden zu wenig genau prüfen und den Vollzug eben auch sehr unterschiedlich handhaben. Deshalb braucht es den klaren Grundsatz, der dann immer noch die sehr wenigen begründeten Ausnahmefälle, die die Frau Bundesrätin vorhin erwähnt hat, durchaus zulässt.
Aber nochmals: Wer bei uns Schutz sucht, erhält ihn. Wer aber in seine Heimat reist, zeigt, dass er wieder in der Lage ist, in seiner Heimat gefahrlos zu leben. Das ist erfreulich und letztendlich ja auch das Ziel einer guten Asylpolitik, dass Menschen mittelfristig wieder heimkehren können. Denn damit kann die Schweiz weiterhin Menschen Schutz gewähren, die ihn brauchen, und davon gibt es nach wie vor mehr als genug.[GZ]
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Motion zustimmen.