Goll Christine · Nationalrat · 2002-04-15
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-04-15
Wortprotokoll
Bei den Artikeln 2, 7 und 8, die wir gemeinsam behandeln, geht es um die Modellfrage und damit auch um eine entscheidende inhaltliche Frage. Es geht nämlich um die Frage, ob eine der massivsten Diskriminierungen in der zweiten Säule für Frauen und Männer mit kleinen Einkommen und für Teilzeiterwerbstätige endlich beseitigt wird. Es geht, wenn wir das Modell der SGK-Mehrheit anschauen, auch um die entscheidende Frage, ob dieses Parlament gewillt ist, Verbesserungen für die mittleren Einkommenskategorien zu erzielen. Dies kann vor allem durch den angestrebten Systemwechsel geschehen, wie ihn die SGK-Mehrheit vorsieht.
Die SGK war mit der Botschaft des Bundesrates nicht zufrieden. Sie hat die Chance gepackt, eine zeitgemässe, sozial ausgewogene Vorlage zu erarbeiten, welche endlich von den Arbeits- und Lebensrealitäten der Bevölkerung ausgeht und auch ein Stück mehr Frauengerechtigkeit bringt. Das Modell der Kommissionsmehrheit, das Sie auf der Fahne finden, ist bereits ein Kompromissmodell. Die SP-Fraktion hat im Laufe der Beratungen grundsätzlich immer substanziellere Verbesserungen gefordert. Schauen wir die Auswirkungen des Modells der Kommissionsmehrheit an, so stellen wir fest, dass über die Hälfte der Erwerbstätigen besser versichert wären, dass fast 60 Prozent der Frauen besser gestellt würden. Wir stellen fest, dass 17,4 Prozent der Frauen und 7,1 Prozent der Männer neu versichert würden.
In diesem Zusammenhang bietet die SP Hand zu diesem Kompromiss, vor allem angesichts der Tatsache, dass heute jede zweite erwerbstätige Frau nicht versichert ist, und vor allem auch angesichts der Tatsache, dass mit dieser ersten BVG-Revision ein Abbau der Leistungen für die Frauen stattfindet, indem nämlich das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht werden soll.
Aber wenn Sie das Modell der Kommissionsmehrheit anschauen, stellen Sie auch fest, dass 8 Prozent der Männer und 17 Prozent der Frauen - also mehr als doppelt so viel - nach wie vor nicht versichert werden. Trotz der Verbesserungen im Modell der Kommissionsmehrheit bleibt ein Teil der Bevölkerung aus dem Versicherungsschutz der zweiten Säule ausgeklammert.
Was schlagen wir Ihnen nun mit dem Modell der Minderheit IV vor? Als Erstes schlagen wir Ihnen vor, den Koordinationsabzug abzuschaffen. Das ist nicht etwa ein Novum, sondern bereits heute Realität. 37 Prozent der Versicherungseinrichtungen kennen nämlich schon heute das Modell "Koordinationsabzug null". Diese Forderung entspricht auch den jahrzehntealten Forderungen der Frauenorganisationen. Bereits 1988, also kurz nach Inkrafttreten des BVG, hat die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen den Vorschlag gemacht, den Koordinationsabzug gänzlich abzuschaffen.
Als Zweites fordern wir in unserem Modell, dass eine Eintrittsschwelle festgelegt wird, die der Hälfte der heutigen AHV-Minimalrente oder, anders gesagt, einem Viertel der heutigen AHV-Maximalrente entspricht. Diese Eintrittsschwelle beträgt 6180 Franken. Mit der Eintrittsschwelle von 6180 Franken in unserem Modell wird verhindert, dass ein unverhältnismässig hoher administrativer Aufwand für ganz kleine Einkommen, also für so genannte Bagatelllöhne von gut 500 Franken pro Monat, betrieben werden muss.
Das Modell der Minderheit IV findet später auch in Artikel 16 seinen Niederschlag, wo es um die Altersgutschriften geht. Als Kompensation zu unserem Modell schlagen wir vor, dass die Altersgutschriften um rund einen Drittel gesenkt werden [PAGE 511] können, damit bei den höheren Einkommen keine Überversicherung stattfindet.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass nur das Modell der Kommissionsmehrheit dazu beiträgt, auch Hand für Lösungen zu bieten, wenn es um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, die mehrere Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern haben. Denn dank der Eintrittsschwelle von 12 360 Franken, wie sie die Kommissionsmehrheit beantragt, würde auch eine ganze Reihe von Mehrfach-Angestellten von dieser Versicherungslösung erfasst. Die Kommissionsmehrheit hat auch vorgesorgt für den Fall, dass ihr Modell nicht obsiegt, indem sie bei Artikel 46, wo es um die grundsätzliche Frage des Obligatoriums geht, beantragt, dass ein Obligatorium für Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebern eingeführt werden muss, wenn das Modell der Kommissionsmehrheit nicht obsiegt. Deshalb ist auch zu betonen, dass der "Köder", den Frau Meyer vorhin vorgestellt hat, vollkommen überflüssig ist.
Ich sage es nochmals: Die SP-Fraktion trägt diesen Kompromiss der Kommissionsmehrheit mit. Deshalb erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Minderheit IV, wenn sich das Konzept der Kommissionsmehrheit durchsetzt. Ich möchte hier auch in aller Deutlichkeit sagen, dass sowohl der Antrag der Minderheit III (Suter) als auch der Antrag Riklin, der anschliessend noch begründet wird, erst recht aber der Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse) eine Aufweichung des hart erarbeiteten Kompromisses darstellen und für uns in dieser Form nicht akzeptiert werden können.