Egloff Hans · Nationalrat · 2017-06-01
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Masshardt "Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Rechtsanspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrades nach der Geburt" fordert, dass das Obligationenrecht derart anzupassen sei, dass Arbeitnehmende nach der Geburt einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigungsreduktion geltend machen können. Kleinere Unternehmen können von der Regel ausgenommen werden.
Ihre Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Initiantin hat ausgeführt, dass der Bund positive Erfahrungen mit der Einführung eines Anspruches auf eine Arbeitszeitreduktion nach der Geburt gemacht habe, weshalb eine analoge Regelung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Unternehmen der Privatwirtschaft eben auch einzuführen sei. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die öffentliche Verwaltung rund 200 000 Mitarbeitende beschäftigt, was das Überbrücken und Planen von Abwesenheiten und Stellvertretungen rein durch die hohe Zahl von Mitarbeitenden massiv erleichtert. Dagegen bestehen die Unternehmen der Privatwirtschaft zu 99 Prozent aus KMU, wovon rund 98 Prozent der Unternehmen maximal 50 Mitarbeitende beschäftigen. Diese Zahlen zeigen klar, dass die Situation des Bundes mit seiner Vielzahl von Mitarbeitenden, seinen Vertretungsmöglichkeiten und entsprechenden Arbeitszeitlösungen nicht mit der grossen Mehrheit der Unternehmen in der Privatwirtschaft vergleichbar ist.
Der Bundesrat hat seinen Bericht "Neue Wachstumspolitik 2016-2019" vorgelegt. In diesem Bericht geht es insbesondere um die Stärkung der Volkswirtschaft und des Arbeitsmarktes. Der Bundesrat nennt das Wachstum der Arbeitsproduktivität als allererste Säule. Dazu gehören als fünfte Massnahme auch die administrative Entlastung und die adäquate Regulierung für Unternehmen. Eine zusätzliche Regulierung ist Gift für unsere Volkswirtschaft und für unseren noch einigermassen flexiblen Arbeitsmarkt, der eben ein Standortvorteil ist.
Die Bemühungen der Arbeitgeber um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind evident. Die Arbeitgeber sind trotz ihrer unterschiedlichen betrieblichen und regionalen Voraussetzungen sehr aktiv und bemühen sich, auch um gute Arbeitskräfte anziehen zu können, um flexible Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitlösungen. Entsprechend hat die Schweizer Wirtschaft auch mit dem Ausbau der Teilzeitarbeit sehr viel bewegt, ist doch hierzulande mehr als jede dritte Person in einem Teilzeitpensum beschäftigt; mit [PAGE 883] Ausnahme von Holland bietet kein anderes Land der OECD ein vergleichbares Teilzeitangebot.
Flexibilität ist bei gutem Willen immer möglich und geradezu ein Gebot der Stunde. Die Unternehmen sind heutzutage in einem Wettbewerb, gerade was gutqualifizierte Leute betrifft, die Suche nach Talenten. Sie bieten attraktive Arbeitsbedingungen an, sodass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich ist. Viele Unternehmen haben inzwischen auch entdeckt, dass in gemischten Teams eine bessere Kreativität entstehen kann. Diese Arbeitszeitmodelle werden aber auf der Basis von betrieblichen Vereinbarungen und unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Unternehmen und der Bedürfnisse der betroffenen Personen vereinbart. Angesichts der Vielzahl an flexiblen Arbeitszeitmodellen besteht auch kein Bedürfnis nach einem staatlichen Eingriff.
Ich wiederhole den Antrag der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Dieser Antrag wird auch von der SVP-Fraktion unterstützt.