Rutz Gregor · Nationalrat · 2017-06-01
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-06-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die parlamentarische Initiative, die Ihnen Kollege Thomas Matter vorgestellt hat, zu unterstützen. Es geht hier um ganz wichtige Fragen, um wichtige verfassungsrechtliche Fragen. Es geht hier nämlich um die Frage der Kommunikationsgrundrechte. Die Kommunikationsgrundrechte umfassen einerseits die Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit, also den Wettstreit verschiedener Ansichten, was eine Demokratie überhaupt ausmacht, und natürlich auch die Werbefreiheit, also den Wettbewerb unter verschiedenen Angeboten, Dienstleistungen. Die Werbefreiheit ist auch ein Teil der Kommunikationsgrundrechte. Das erklärt auch, dass z. B. in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wenn Sie diese etwas studieren, [PAGE 884] Entscheide zu finden sind, die sagen, dass ein totales Verbot von Fernsehwerbung, auch von politischer Fernsehwerbung, Artikel 10 EMRK widerspricht, weil es eben auch ein Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit ist.
Warum gibt es denn dieses Verbot? Dieses Verbot gibt es namentlich aus historischen Gründen, weil man, als das Fernsehen aufgekommen ist, gesagt hat, dieses habe eine ganz spezielle Wirkung auf die Personen. Dort sei Werbung viel wirksamer, vielleicht auch gefährlicher als anderswo. Sie können das vielleicht mit der Gefährdungshaftung bei Eisenbahnen vergleichen, die man beim Aufkommen der Eisenbahn einführte, weil man sagte, das sei etwas ganz Neues, ganz Gefährliches. Man glaubte, diese Risiken noch nicht ganz im Griff zu haben, und hatte darum auch eine gewisse Angst davor. Kollege Matter hat es richtig gesagt: Mit der heutigen technologischen Entwicklung, der Medienkonvergenz usw. ist diese Überlegung im vorliegenden Bereich natürlich stark zu relativieren, um nicht zu sagen, dass es ein eigentlicher Anachronismus ist.
Nun kommen wir aber zur ordnungspolitischen Dimension: Wir haben ja kein rein duales System, aber es ist doch so, dass sich die SRG zu etwa drei Vierteln aus Gebührengeldern finanziert, während etwa ein Viertel aus Werbeerträgen und anderen Erträgen herrührt. Die privaten Anbieter wiederum bekommen gewisse Gebührengelder, jedoch sehr wenige. Den Hauptteil ihres Einkommens haben sie mit Werbeeinnahmen zu erzielen. Die Tatsache, dass die Vielfalt stark zugenommen hat und dieser Markt eben auch umkämpft ist, zeigt, dass es wichtig ist, dass die Privaten optimale Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb haben und auch optimale Rahmenbedingungen haben, um eben diese Werbegelder hereinholen zu können. Es ist insofern ein kleiner Liberalisierungsschritt, der für die Privaten die Rahmenbedingungen verbessern möchte, während sich die SRG ja, wie erwähnt, zum grössten Teil aus Gebührengeldern finanziert.
Die Kommissionsmehrheit - Sie sehen es am Abstimmungsresultat, es war ein Zufallsentscheid, der namentlich aus Abwesenheiten resultierte - argumentiert, die Unabhängigkeit sei beeinträchtigt. Ich glaube, das Gegenteil ist der Fall: Private Anbieter sind dann unabhängig, wenn sie sich unabhängig vom Staat finanzieren können. Wenn sie auf dem Werbemarkt ihre Erträge erzielen können, dann können sie auch schalten und walten, wie sie möchten.
Nun kommt natürlich noch das demokratische Argument, wonach derjenige, welcher am meisten Geld einsetze, dann gewinne. Dieses Argument haben wir hier in diesem Kreise schon mehrfach diskutiert; Sie wissen alle, dass es nicht stimmt. Schauen Sie einmal die Abstimmungen der letzten Jahre an. Schauen Sie die Abstimmung zur Initiative von Thomas Minder an, bei der eine enorme Gegenkampagne gefahren worden ist: Herr Minder hat gewonnen. Ich habe diese Initiative nicht unterstützt, aber ich musste zur Kenntnis nehmen, dass man auch mit wenig Geld zum Ziel kommen kann, wenn man eine Idee hat, die den Nerv der Zeit trifft. Nehmen Sie die Verwahrungs-Initiative, die Unverjährbarkeits-Initiative, schauen Sie auch auf die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform - und Sie stellen fest, dass all diese die simple Behauptung, mit mehr Geld habe man mehr Erfolg, relativieren. Die politische Diskussion in unserer direkten Demokratie ist meines Erachtens schon etwas komplexer. Damit diese Diskussion funktioniert, ist es aber wichtig, dass der Wettbewerb funktioniert, dass der Wettstreit der verschiedenen Meinungen funktioniert.
Noch einmal: Die Kommunikationsgrundrechte, um die es hier geht, sind ganz zentrale verfassungsrechtliche Pfeiler für unser Land. Es geht hier um die Meinungsfreiheit, aber auch um die Werbefreiheit. Darum denke ich, dass wir gut daran tun, dieser parlamentarischen Initiative von Kollege Thomas Matter Folge zu geben, sie zu unterstützen, damit hier entsprechende Gesetzesänderungen ausgearbeitet werden können.