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AB 216254

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2017-06-06

Wortprotokoll

Im April 2017 wurden die höchsten Arbeitslosenquoten tatsächlich in den Kantonen Neuenburg, Genf, Jura und Waadt verzeichnet. Der traditionell bestehende Unterschied zwischen der Arbeitslosenquote der Deutschschweiz und jener der lateinischen Schweiz hat verschiedene Ursachen, unter anderem die unterschiedliche regionale Wirtschaftsstruktur. Die verschiedenen Landesregionen sind dadurch auch unterschiedlich von wirtschaftlichen Entwicklungen wie beispielsweise der Aufwertung des Schweizerfrankens oder Absatzschwächen einzelner Branchen betroffen. Die Arbeitslosenversicherung trägt diesem Umstand Rechnung, indem Kantone mit erhöhter Arbeitslosigkeit mehr Mittel zur Wiedereingliederung arbeitsloser Personen erhalten. Weiter können die Kantone im Rahmen ihrer weitreichenden Zuständigkeiten spezifische Arbeitsmarktmassnahmen treffen. Voraussichtlich Anfang 2018 erlässt der Bundesrat zudem die Verordnungsbestimmungen für die Einführung der Stellenmeldepflicht. Diese soll die inländischen Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt stärken.

In den letzten Monaten hat sich die Arbeitslosigkeit in der Schweiz in allen Landesregionen stabilisiert oder leicht zurückgebildet. Die Expertengruppe Konjunktur des Bundes geht in diesem Jahr von einem weiteren leichten Rückgang der Arbeitslosenquote aus. Im Lichte der aktuellen wirtschaftlichen Aussichten sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die bestehenden Massnahmen und Instrumente zu ergänzen. [PAGE 892]