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Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-06

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-06

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Gesundheit führt derzeit Gespräche mit den verschiedenen Akteuren bezüglich der Erarbeitung einer schweizweiten Regelung im Rahmen der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Diese betrifft eine Liste von Eingriffen, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen, ausser wenn besondere Umstände vorliegen. Die Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung werden den kantonalen Vorgaben vorgehen, sollten diese den bundesrechtlichen Regelungen widersprechen. Hingegen steht es den Kantonen frei, weiter gehende Vorgaben zu definieren. Die Tarife der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind so auszugestalten, dass sie die Kosten für eine effiziente Erbringung der für die Diagnose und die Behandlung zweckmässigen Leistungen decken. Eine ambulante Behandlung verursacht beim Spital grundsätzlich weniger Kosten als eine stationäre Behandlung und ist deswegen tiefer tarifiert. Die Erträge der Spitäler dürften somit durch ambulante statt stationäre Behandlungen etwas zurückgehen, was auch der angestrebten Kostendämpfung entspricht.