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Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-06

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-06

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Cannabidiol ist nach aktuellem Kenntnisstand kein Betäubungsmittel und folglich kein psychotroper Stoff, der im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt werden muss. Sollten sich im Zuge neuer Forschungen gegenteilige Erkenntnisse ergeben, wird der Bundesrat prüfen, ob Cannabidiol in die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien aufgenommen werden soll.

Zur zweiten Frage: Cannabidiolhaltige Hanfprodukte mit einem THC-Anteil von unter 1 Prozent werden wie Tabakprodukte verwendet. Gemäss dem Tabaksteuergesetz unterliegen solche Ersatzprodukte der Tabaksteuer. Die Steuerpflicht hat keinen Einfluss auf die betäubungsmittelrechtliche Einstufung. [PAGE 898]