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Berset Alain · Bundesrat · 2017-06-06

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2017-06-06

Wortprotokoll

Die Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung zur Tarifstruktur Tarmed läuft noch bis zum 21. Juni 2017. Der Bundesrat wird alle Eingaben eingehend prüfen und gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.

Dem Bundesrat ist die Sicherstellung einer effizienten medizinischen Notfallversorgung ein wichtiges Anliegen. Es ist keineswegs das Ziel des Bundesrates, mit der Verordnungsanpassung zum Beispiel Kinderpermanencen in betriebswirtschaftliche Bedrängnis zu bringen. Die Notfall-Inkonvenienzpauschalen im Tarmed wurden ursprünglich für Arztpraxen eingerichtet, für welche ein Notfall eine Inkonvenienz im Sinne einer Störung des normalen Praxisbetriebs darstellt. Der in die Vernehmlassung gegebene Vorschlag sieht nun eine Präzisierung des Begriffes "Institut" vor. Der Bundesrat konnte mit den ihm zur Verfügung stehenden Daten der Versicherer keine exakte Schätzung zu den finanziellen Auswirkungen der Präzisierung der Notfall-Inkonvenienzpauschalen vornehmen. Der Bundesrat verfügt bis jetzt über keine Kostendaten von Kinderpermanencen. Falls solche Institute trotz einer effizienten Leistungserbringung in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn sie die Notfall-Inkonvenienzpauschalen nicht mehr abrechnen können, haben sie während der Vernehmlassung die Möglichkeit, konkrete und datengestützte Eingaben mit Vorschlägen zur Berücksichtigung ihrer Anliegen einzureichen.

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