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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ich gebe zu den drei gestellten Fragen Antworten.[GZ]

Zur ersten Frage: Die EU-Kommission und die betroffenen Staaten wurden nach dem Entscheid des Bundesrates über die üblichen diplomatischen Kanäle über diesen Entscheid in Kenntnis gesetzt. Diese Information fand vorgängig zur Publikation der Medienmitteilung statt, was dem üblichen Vorgehen bei solchen Entscheiden entspricht.

Zur zweiten Frage: Eine vorgängige Information an ausgewählte Parlamentarierinnen und Parlamentarier über den Bundesratsentscheid fand nicht statt.

Zur dritten Frage: Die Möglichkeit zur Umgehung der kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen B via Kurzaufenthaltsbewilligung L kann nicht ausgeschlossen werden. Die kantonalen Behörden sind für die Bewilligungserteilung zuständig. Die Kantone sind angewiesen, der effektiven Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und den konkreten Umständen in der jeweiligen Branche oder im jeweiligen Beruf besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Im Falle einer Ausschöpfung des Quartalskontingents der Aufenthaltsbewilligungen B müssen die kantonalen Behörden die Gesuchsteller auf den nächsten Kontingentfreigabetermin verweisen.