Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-06-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-06-06
Wortprotokoll
Die Erstellung einer ständigen Bundesinfrastruktur für Bauten im Asylwesen ist ein Auftrag der Bevölkerung. Diese stimmte der Revision des Asylgesetzes am 5. Juni 2016 mit grosser Mehrheit zu. Das revidierte Asylgesetz schreibt als Kernelement der beschleunigten Asylverfahren die Erstellung von Bundesasylzentren vor.
Gemäss Botschaft des Bundesrates vom 3. September 2014 zur Asylgesetzrevision könnten für die Bereitstellung der notwendigen Bundesasylzentren Investitionen von insgesamt bis zu 583 Millionen Franken erforderlich werden. Der Bund wird also nicht 700 Millionen Franken ausgeben müssen. Die [PAGE 901] vom Bundesrat gesetzten Kostendächer gemäss Botschaft lassen keine Luxusbauten zu. Bei den geplanten Unterbringungsplätzen handelt es sich um funktionale und zweckdienliche Neu- oder Umbauten. Die bauliche Planung und die Finanzierung der Bundesasylzentren werden zwischen dem Bundesamt für Bauten und Logistik im Eidgenössischen Finanzdepartement, der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Eidgenössischen Finanzdepartement und dem Staatssekretariat für Migration in meinem Departement eng abgestimmt. Mit den beschleunigten Asylverfahren können künftig namhafte Einsparungen bei Bund und Kantonen, namentlich in der Sozialhilfe, realisiert werden.