Müller Leo · Nationalrat · 2017-06-06
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-06-06
Wortprotokoll
Die WAK-NR hat sich an der Sitzung vom 24. und 25. Oktober 2016 mit der parlamentarischen Initiative Jans 15.493, "Keine Subventionen für Fleischwerbung", befasst. Sie hat dabei den Initianten angehört sowie einen Vertreter des Bundesamtes für Landwirtschaft. Nach eingehender Diskussion ist die Kommission zum Schluss gekommen, hier im Rat den Antrag zu stellen, es sei dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Gerne erläutere ich kurz die Positionen.
Jene des Initianten haben Sie bereits gehört; sie haben seine Argumente zur Kenntnis nehmen können. Die Gegner dieser parlamentarischen Initiative argumentierten, dass sehr wohl eine Verfassungsgrundlage für die Absatzförderungsmassnahme vorhanden sei, nämlich Artikel 104 der Bundesverfassung. Zudem sei diese Massnahme WTO-konform. Im Weiteren gehe es nicht darum, den Fleischkonsum anzuheizen, sondern es sei die zentrale Aufgabe dieser Werbung, dazu beizutragen, dass Inlandfleisch konsumiert werde, wenn Fleisch konsumiert werde, und nicht importiertes. Das sei der Sinn und Zweck dieser Werbung.
Des Weiteren wurde argumentiert, dass es in der Schweiz vor allem Flächen gebe, die lediglich graswirtschaftlich genutzt werden können, und das Futter nur über Rindvieh und Wiederkäuer, also Rinder, Schafe und Ziegen, genutzt werden könne. Die Produktion von Milch und Fleisch sei angesichts der topografischen und klimatischen Gegebenheiten in der Schweiz sinnvoll und als einzige Produktionsform möglich. Zudem sei die Nachfrage nach Fleisch in der Schweiz vorhanden.
Die Befürworter der Initiative kritisierten, dass die heutige Werbung zu wenig auf die Qualitätsproduktion in der Schweiz eingehe und generell einfach für Schweizer Fleisch Werbung mache. Diese Werbung erfülle nicht die hohen Anforderungen an die Schweizer Qualität.
Vonseiten der Verwaltung wurde dargelegt, dass diese Massnahme tatsächlich WTO-konform sei: Es sei eine Massnahme aus der sogenannten Greenbox. Im Weiteren seien die Beiträge auch verfassungskonform: Solche Beiträge lasse Artikel 104 der Bundesverfassung zu, und dort gehe es ja vor allem darum, dass die bäuerlichen Einkommen gestärkt würden. Deshalb sei das eine Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere auch für das Berggebiet sei diese Absatzförderungsmassnahme sehr nötig und wichtig. Ebenso wurde darauf hingewiesen, dass zum Beispiel in der EU für solche Absatzförderungsmassnahmen der Betrag von 61 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 200 Millionen Euro im Jahr 2020 aufgestockt werden solle, also auf das Dreifache. Deshalb dürfe die Schweiz nicht auf diese Werbemassnahme verzichten. Damit der Bund Werbemassnahmen einer Branche unterstütze, müsse zudem die Branche selber auch Anstrengungen unternehmen und auch selber Werbemassnahmen ergreifen. Es gibt verschiedene Kommunikationsstufen: zuerst die Basiskommunikation, dann die Branchenwerbung und dann die Produktewerbung. Hier geht es um eine Basiskommunikation, also nicht um eine Produktewerbung. Deshalb ist diese Massnahme notwendig und sinnvoll.
Alles in allem kam die WAK unseres Rates zum Schluss, dass die Absatzförderungsmassnahme des Bundes im Rahmen des Fleischabsatzes für Schweizer Fleisch eine gute Massnahme, eine taugliche Massnahme ist und dass diese deshalb beizubehalten ist. Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen ohne Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, Gleiches zu tun.