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Graber Konrad · Ständerat · 2017-06-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-06-06

Wortprotokoll

Ich lehne die Initiative ebenfalls ab, wie das auch die Kommission tut, und äussere noch einige Gedanken zum geplanten Gegenentwurf, der ja in der Kommission auch nicht obsiegte. Wer zu einem Gegenentwurf Ja sagt, müsste zu einer der folgenden Fragen Ja sagen können oder vielleicht auch zu einer Mehrzahl davon:

1. Macht es Sinn, einen Gegenentwurf zu konzipieren, der vom Bundesrat, von der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission, von den Kantonen und insbesondere von der Branche - den Grossbanken UBS und CS, den Kantonalbanken und der Raiffeisen - sowie von Economiesuisse abgelehnt wird?

2. Besteht ein Handlungsbedarf, nachdem die finanzielle Privatsphäre im geltenden Recht bereits heute ausreichend geschützt ist und wir damit lange leben konnten?

3. Wollen wir mit einem Gegenentwurf den Status quo unnötig zur Disposition stellen?

4. Ist es gerechtfertigt, eine so detaillierte steuerrechtliche Regelung auf Verfassungsebene zu heben?

5. Ist es sinnvoll, bestehende Regelungen dermassen zu zementieren, dass bei zukünftigen Reformen - beispielsweise im Bereich der Verrechnungssteuer, Stichwort Zahlstellenprinzip - dem Parlament unnötig die Hände gebunden werden?

6. Kann mit dem vorgeschlagenen Gegenentwurf, der einen Zugang zu Bankdaten ausschliesslich bei schweren Steuerdelikten will, verhindert werden, dass andere Steuerdelikte bagatellisiert werden?

7. Die zentrale Frage: Bringt der Gegenentwurf steuerehrlichen Personen einen greifbaren Vorteil?

Nur wer eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja beantworten kann, kann sich für einen Gegenentwurf aussprechen.

Selten trifft eine Aussage bei Initiative und Gegenentwurf so genau ins Schwarze wie hier: Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint". Die Initiative ist eine ungenügende Antwort auf die Entwicklungen seit der Einreichung. Bereits in der Kommission habe ich den Vergleich zur Rasa-Initiative gezogen. Auch hier hat sich die Initiative politisch überlebt. Die Ablehnung der Initiative, sowohl bei Rasa wie auch hier, könnte das Gegenteil von dem bewirken, was die Initianten ursprünglich wollten. Das würde die Diskussion dann erst recht lostreten. Das Parlament ist deshalb gut beraten, einer angeschlagenen Initiative nicht noch einen Gegenentwurf nachzuschieben.

Wie bei der Rasa-Initiative sollten wir die Initianten ermuntern, ihre Initiative zurückzuziehen. Dies ist am ehesten möglich, wenn die Initiative deutlich abgelehnt wird und nicht noch ein Tanz um einen Gegenvorschlag aufgeführt wird. Bei der Rasa-Initiative hätten wir uns bei einem Gegenentwurf den Vorwurf eingehandelt, schlechte Demokraten zu sein. Hier [PAGE 407] handeln wir uns mit einem Gegenentwurf den Vorwurf ein, Steuerdelikte zu legalisieren, selbst wenn dies hier im Rat selbstverständlich niemand beabsichtigt.[GZ]

Lehnen Sie Initiative und Gegenentwurf ab!