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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-06-06

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-06-06

Wortprotokoll

Wenn es hier Emotionen gibt, dann ist das verständlich, denn diese Frage regelt eigentlich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger: Welche Rolle hat der Staat? Und welche Rolle hat der Bürger? Das ist die Frage, die hier dahintersteht.

Offensichtlich trauen die Bürger - mindestens diejenigen, welche die Initiative unterschrieben haben - dem Staat nicht so ganz, und zum Staat gehören wir als Bundesrat und Sie als Parlamentarier.

Die Initiative ist entstanden in einer Zeit, in der das internationale Bankkundengeheimnis in Auflösung war. Es war wohl ein Ausruf, eine Kundgebung, um "Stopp!" zu sagen, aber nicht im Inland. Der Ursprung der Initiative war ein Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik; so ist die Initiative entstanden.

Es ist eigentlich nicht gut, wenn der Bürger dem Staat nicht trauen kann, und offensichtlich ist dieses Misstrauen vorhanden. Das Gleiche habe ich übrigens jetzt in dieser Debatte auch festgestellt. Es gibt aus verschiedenen Voten Hinweise darauf, dass Sie den Bürgern nicht ganz trauen: Der Bürger ist nicht ehrlich, und man muss Mittel haben, um den Bürger zu kontrollieren. In diesem gegenseitigen Misstrauen eine Lösung zu finden scheint mir noch schwierig zu sein.

Eigentlich haben mich diese Aussagen, die hier gemacht wurden, etwas erschreckt. Wenn es nämlich so wäre, dass der Bürger der Politik nicht traut und wir dem Bürger nicht trauen, dann müssten wir eigentlich versuchen, das zu korrigieren. Der Bundesrat hat das versucht, indem er gesagt hat: Wir müssen nichts ändern. Die jetzige Verfassung und das jetzige Gesetz regeln das Vertrauen zum Bürger. Wir müssen nichts ändern, und der Bürger kann uns vertrauen, weil wir nichts ändern wollen. Offensichtlich genügt das nicht ganz, und wir haben hier wohl eine Güterabwägung vorzunehmen. Grundsätzlich hat der Staat den Bürger und damit auch die Privatsphäre des Bürgers zu schützen. Das ist eigentlich die Raison d'être unseres Staates: Der Staat ist da, um den Bürger zu schützen, und nicht umgekehrt. Hier haben wir die Güterabwägung vorzunehmen: Wie weit geht dieser Schutz des Bürgers? Geht dieser Schutz des Bürgers so weit, dass der unehrliche zuungunsten des ehrlichen profitieren kann? Steuergerechtigkeit versus Schutz der Privatsphäre - das ist eigentlich wahrscheinlich die Frage, die wir mit dieser Initiative zu lösen versuchen.

Der Bundesrat ist ebenfalls der Meinung, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein hohes Gut ist, das es nicht anzutasten gilt. Gleichzeitig hat er aber - und das war auch ein Grund für diese Initiative - einmal eine Vorlage präsentiert, die die Grenzziehung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zugunsten der Steuerehrlichkeit etwas verschieben wollte; in dieser Güterabwägung ist der Bundesrat dann eigentlich stehen geblieben. Frau Keller-Sutter hat die Frage gestellt, was der Bundesrat machen würde, wenn sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag abgelehnt würden. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat diese Frage der Steuergerechtigkeit wieder hervornehmen würde; dann sind aber Sie, das Parlament, am Schluss diejenigen, die entscheiden, ob es hier eine Gesetzesänderung gibt oder nicht. Die Thematik ist nicht gänzlich vom Tisch, und daher ist dieses gegenseitige Misstrauen durchaus die Frage wert, wie wir das grundsätzlich lösen können und lösen müssen.

Noch einmal: Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die Initiative, das haben wir im Bericht ausgeführt, hat verschiedene rechtliche Mängel und würde relativ weit hinter den heutigen Zustand zurückgehen. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat die Annahme dieser Initiative als falsch: weil es ein Rückschritt wäre und wahrscheinlich tatsächlich dazu anreizen würde, bei der Steuerdeklaration Löcher zu nutzen und Graustellen weiter auszubauen. Das kann nicht Sinn und Zweck sein; der jetzige Zustand hat sich grundsätzlich bewährt. Da ist die Frage nach der Unterstützung der Initiative aus Sicht des Bundesrates eigentlich klar zu beantworten: Die Initiative geht zu weit, sie kann nicht unterstützt werden.

Dem haben auch die Initianten grundsätzlich zugestimmt, indem sie einen Gegenvorschlag erarbeitet haben. Dieser Gegenvorschlag eliminiert die wesentlichen Mängel, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme reklamiert. Man könnte daher sagen, dass sich der Gegenvorschlag zur Initiative etwa auf dem Niveau des jetzigen Zustandes bewegt. Damit stellt sich die Frage, ob das in die Verfassung geschrieben werden muss oder nicht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht in die Verfassung gehört, weil es nichts Neues ist.

Was passiert, wenn der Gegenvorschlag aber angenommen wird? Bei einer Annahme des Gegenvorschlages hat der Bundesrat und damit auch das Parlament weniger Möglichkeiten, in diesem Bereich tätig zu werden. Hier besteht ja wohl die Angst, dass bei einer Ablehnung des Gegenvorschlages diese Grenze zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug oder die jetzige Gesetzmässigkeit verschoben werden könnte.

Hier stellt sich die Frage: Wie stark misstrauen wir dem Bürger, wie weit muss diese Grenze verschoben werden, wie stark muss der ehrliche Bürger geschützt werden, weil es zu viele unehrliche Bürger gibt? Das ist eigentlich wieder die Kernfrage, die zu beantworten wäre bei einem Nein, wenn wir die Revision des Steuerstrafrechts hervornehmen würden. Bei einem Ja zum Gegenvorschlag ist diese Frage wahrscheinlich weitgehend vom Tisch. Wir hätten die Möglichkeit, im Verrechnungssteuerbereich gewisse Änderungen vorzunehmen, es wäre also nicht einfach definitiv Schluss.

Für mich stellt sich noch einmal die Frage dieser Güterabwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und der Steuergerechtigkeit. Haben wir hier ein Gleichgewicht, oder haben wir das nicht? Der Bundesrat hat die Meinung vertreten, wir haben es, wir müssen nichts ändern. Wir trauen dem Bürger, gehen davon aus, dass er steuerehrlich ist, wir ändern nichts. Das sagen wir auch in unserer Botschaft. Der Bürger kann vertrauen, weil dieses Gleichgewicht gewahrt ist. Die Diskussion hier, aber auch an anderen Orten zeigt wahrscheinlich, dass die Frage nicht definitiv geklärt ist. Es ist auch keine exakte Wissenschaft, sondern es ist ein Gefühl, eine Frage des persönlichen Empfindens: Traue ich, oder traue ich nicht? Bei einer Annahme des Gegenvorschlages - ich sage jetzt einmal nicht: der Initiative - wäre diese Frage wahrscheinlich für ein Weilchen geklärt. Wenn nicht, dann sind wir in der Verantwortung gegenüber dem Bürger, wenn wir eine Gesetzgebung machen. Dann haben wir bei einer Änderung zu entscheiden, ob dieses Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Steuerehrlichkeit gewährleistet ist oder nicht. Wir könnten oder müssten allenfalls etwas verschieben, wenn wir den Eindruck hätten, es gebe zu viele Bürgerinnen und Bürger, die diese Gesetzgebung dazu nutzen, um Steuern zu hinterziehen, um den Staat um grössere Beträge zu betrügen und damit den steuerehrlichen Bürger über den Tisch zu ziehen. Das kann es nicht sein. Diese Frage hätten wir wahrscheinlich wieder zu klären, wenn wir einmal darangehen würden, diese Gesetzgebung zu ändern. Wir können diese Frage wahrscheinlich nie endgültig lösen, weil sie immer etwas im Raum steht.

Der Bundesrat kommt aus all diesen Überlegungen zum Schluss, dass die Initiative zu weit geht, weil sie hinter den heutigen Zustand zurück führt und wahrscheinlich tatsächlich Anreiz bieten könnte, in verschiedenen Bereichen die Steuerunehrlichkeit zu fördern. In Bezug auf den Gegenvorschlag ist er der Meinung, dass er nicht notwendig ist, weil er eigentlich nichts anderes macht, als das, was wir heute auf [PAGE 415] Gesetzesebene haben, auch noch in die Verfassung zu schreiben. Das wäre eigentlich ein Misstrauensvotum des Volkes gegenüber der Politik. Dem können wir begegnen, indem wir auch den Gegenvorschlag ablehnen, aber genau diese Frage des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat und diese Güterabwägung ernst nehmen.

Die Diskussion heute hat mich insofern ein bisschen erschreckt, als ich den Voten doch entnommen habe, dass relativ viele glauben, wir hätten unehrliche Bürgerinnen und Bürger, denen man nicht Tür und Tor öffnen muss. Ich bewege mich nicht in dieser Gedankenwelt. Wir werden in jedem System gewisse Leute haben, die Schwachstellen ausnutzen; da können wir machen, was wir wollen. Ich denke, wir sollten auf die Steuerehrlichkeit der Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Dann müssten wir eigentlich nichts ändern. Daher kommt der Bundesrat zu einem doppelten Nein.

Aber es ist eine staatspolitische Frage, eine eminent wichtige staatspolitische Frage, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt. In unserem Staat, dessen müssen wir uns immer bewusst sein, sind nicht wir zuoberst, sondern über uns sind die Bürgerinnen und Bürger. Die werden entscheiden, ob sie einem Gegenvorschlag oder der Initiative zustimmen oder nicht. Das ist dann sozusagen unser Schulzeugnis mit Blick auf das Vertrauen, das wir bei den Bürgerinnen und Bürgern noch haben. Es ist sozusagen die Messlatte, die zeigt, wo wir uns begegnen. Wenn wir mit Überzeugung sagen, dass wir bei der heutigen Gesetzgebung bleiben und das gegenseitige Vertrauen stärken wollen, dann müssen wir nichts ändern.

Damit kommt der Bundesrat zum Schluss, zweimal Nein zu sagen. Es ist keine exakte Wissenschaft, sondern es hat sehr viel mit unserem Staatsverständnis zu tun, mit dem Verhältnis eben zwischen Bürger und Staat.

[VS]